Drucksache - VII-1205  

 
 
Betreff: Zufahrt zum Pankow-Park anwohnerverträglich gestalten – Unfälle verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
12.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 41 BVV am 29.06.2016
BSE Ausschuss VerkOrd 42. BVV 14.09.2016
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1205

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Zufahrt zum Pankow-Park anwohnerverträglich gestalten Unfälle verhindern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1205

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den Nutzern des Pankow-Parkes eine Beschilderung für die Zufahrten zum Pankow-Park zu entwickeln und diese sodann zu errichten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In der Hertzstraße an der Grundstücksgrenze zum Gewerbegebiet Pankow-Park besitzt der Grundstückseigentümer ein für LKW zu schmales Tor. Dort kam es wiederholt zu Beschädigungen und dem Problem, dass größere LKW dort bis zur Fontanestraße zurücksetzen mussten, weil sie nicht wenden konnten. Mit Schreiben vom 26.06.2017 wurde der Geschäftsleitung der ABB Grundbesitz GmbH & Co Objekte Berlin OHG die BVV DS VII-1205 mit der Bitte um Unterstützung übermittelt. Am 02.08.2017 erfolgte ein gemeinsamer Ortstermin. Im Ergebnis entschloss sich der Grundstückseigentümer das Tor in der Hertzstraße für LKW und PKW ganz zu schließen, damit das Tor nicht weiter von LKW aufgrund der zu geringen Breite beschädigt wird und kein LKW mehr zurücksetzen muss. Die Hertzstraße direkt hinter der Fontanestraße ist beschildert mit dem sehr gut einsehbaren Verkehrszeichen 357 StVO „Sackgasse“ und dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit für LKW“. Normalerweise fährt ein LKW-Fahrer bei dieser Beschilderung nicht in die Sackgasse.

Am 26.01.2018 wurde das Tor auf die Öffnungsbreite von 1,5 m begrenzt.

Die Straßenbaubehörde Pankow hat in ihrer Funktion und Verantwortung als Baulastträger daraufhin die bereits sehr gut sichtbare Beschilderung gemäß StVO in der Hertzstraße durch neue und noch größere Schilder ersetzt und in der Fontanestraße wiederholt, mit dem Ziel, dass durch die überdeutlichen Schilder nun kein LKW mehr in die Sackgasse fahren wird. Da dies aber anscheinend aufgrund der Nutzung von Navigationsgeräten in den LKW und der durch den Grundstückseigentümer nicht veränderten Anschrift Hertzstraße für einige Gewerbetreibende nicht der Fall ist, hat sich das Bezirksamt nunmehr entschlossen, die in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer vor Ort abgestimmte nichtamtliche Wegweisung, gemäß des Ersuchens der BVV Pankow, umzusetzen. Die Beschilderung „Zufahrt zum Gewerbegebiet Pankow-Park über Lessingstraße“ wird an 8 Standorten die LKW von der Hertzstraße zur Lessingstraße leiten.

Die Maßnahme ist am 27.03.2019 beauftragt und der Vollzug wird zeitnah erfolgen. Ein Erfolg ist abhängig davon, ob die Hinweisschilder zusätzlich zu den Verkehrszeichen beachtet werden oder weiterhin nach Navigation bis vor das geschlossene Tor gefahren wird.

Dann müssten durch den Eigentümer die Anschriften Hertzstraße geändert werden.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 

 

 

 

 
 

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