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Drucksache - VII-1183
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften (mitberatend): 7 Ja /2 Nein /2 Enthaltungen Abstimmungsergebnis Ausschuss Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatend): 7 Ja /6 Nein /0 Enthaltungen Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend): 8 Ja /6 Nein /0 Enthaltungen Siehe Anlage Der federführende Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen und die mit beratenden Ausschüsse für Verkehr und öffentliche Ordnung sowie für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften haben die Drucksache ausführlich in einer gemeinsamen Sitzung am 15. Juni 2016 im BVV Saal beraten. Nach einer umfassenden Erläuterung der Beschlussvorlage durch eine Mitarbeiterin des Bezirksamts erhielten zunächst der Projektentwickler und die Zukunftswerkstatt Heinersdorf Gelegenheit ihre Positionen darzustellen. Daraufhin folgte ein sehr ausführliche Debatte zwischen den Ausschussmitgliedern, in der sich auch wiederholt das Bezirksamt sowie vereinzelt der Projektentwickler und BürgerInnen einbrachten. In der Diskussion wurden insbesondere verkehrliche Aspekte der inneren Erschließung als auch die Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz thematisiert. Ebenso wurden planungsrechtliche Fragen diskutiert und die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit bzw. Plausibilität der durch das Bezirksamt vorgenommene Abwägung erörtert sowie auf die veränderten Rahmenbedingungen und die daraus möglicherweise resultierenden neuen Anforderungen eingegangen. Im Ergebnis der Debatte konnte kein Konsens über das Vorliegen der Erschließungsreife erreicht werden. Sodann erfolgte eine Abstimmung über die Vorlage zur Beschlussfassung der jeweiligen Ausschüssen. Zunächst stimmten die mit beratenden Ausschüsse für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften sowie für Verkehr und öffentliche Ordnung über die Vorlage zur Beschlussfassung ab. Abschließend fand die Abstimmung des federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen statt, in deren Ergebnis der Ausschuss mit 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen der BVV die Zustimmung zur Vorlage zur Beschlussfassung empfiehlt.
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 (Gewerbeareal Heinersdorf) sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die im „Erschließungsplan“ (Anlage 1) dargestellten öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraße A – Norderschließungsstraße und Planstraße B – Westerschließungsstraße) entsprechen im Ergebnis der Prüfung (Anlage 2) gemäß §°125 Abs. 2 BauGB den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen.
Die BVV verbindet ihren Beschluss über die vorgezogene Erschließungsreife gem. § 125 Abs. 2 BauGB für das Gewerbeareal Heinersdorf mit folgender Maßgabe:
Das Bezirksamt wird beauftragt, verbindlich sicherzustellen:
- dass grundsätzlich Gewerbeflächen an die mit GRW-Fördermitteln zu errichtende Erschließungsstraßen nur dann angeschlossen werden, wenn ein belastbarer gutachterlicher Nachweis der Aufnahmefähigkeit der jeweils durch diese Gewerbeflächen erzeugten zusätzlichen Quell- und Zielverkehre durch das bestehende Straßennetz des Ortsteils Heinersdorf erbracht wurde bzw. erforderliche Erweiterungen im Bestandsnetz umgesetzt wurden;
- dass für die Planstraßen A und B und deren Einmündung in die Blankenburger Straße bis zum Zeitpunkt der Erweiterung und Ertüchtigung der äußeren Erschließung im Heinersdorfer Straßennetz Verkehrslenkungsverträge für Bauvorhaben auf Flächen der B-Pläne XVIII 3-48 VE, XVIII 3-39a, XVIII 3-39b und für Erweiterungen auf sogenannten Bestandsflächen abgeschlossen werden.
3. Begründung
Das Gewerbeareal Heinersdorf umfasst zu einem kleineren Teil Gewerbeflächen mit vorhandenen Gewerbebetrieben und zu einem weit größeren Teil unbebaute, unerschlossene und brachgefallene Gewerbeflächen.
Für die brachgefallenen Flächen soll das Baurecht für umweltverträgliche gewerbliche Nutzungen durch die Aufstellung von drei Bebauungsplänen geschaffen werden. Dies betrifft zum einen im Westen den Bebauungsplan XVIII-39a, zum anderen die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE und des Bebauungsplans XVIII-39b.
Die im Bebauungsplan 3-48 VE geplanten Straßen bilden das Kernstück der bedarfsgerechten verkehrlichen Erschließung des gesamten Gewerbegebiets Heinersdorf. Die Finanzierung dieser beiden Straßen (Planstraße A – Norderschließungsstraße und Planstraße B - Westerschließungsstraße) und der provisorischen Wendeschleife soll über bewilligte Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgen. Eine Realisierung ist gemäß der Förderzusage bis Ende 2019 anzustreben.
Das Bebauungsplanverfahren 3-48 VE wird bis zum geplanten Baubeginn im Mai 2017 noch nicht abgeschlossen sein. Daher wird von dem bebauungsplanersetzenden Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht. § 125 Abs. 2 BauGB bestimmt für den Fall des Fehlens eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, dass Erschließungsanlagen erstmalig nur hergestellt werden dürfen, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB aufgeführten Anforderungen entsprechen. Grundlagen für die Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Straßen mit den o.g. Anforderungen sind die Bauplanungsunterlage (BPU) des Ingenieurbüros Wosnitza & Knappe von März 2016 sowie die Studie über die ökologischen Auswirkungen der Wendeschleife vom 13.07.2015 (Büro GfP).
Die Darlegung und der Nachweis der einzuhaltenden, materiellen Anforderungen ist in der Anlage 2 „Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB“ aufgeführt und geprüft worden:
- Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB):
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat am 10. August 2015 mitgeteilt, dass mit der beabsichtigten Festsetzung einer neuen öffentlichen Straßenverkehrsfläche zwischen der Blankenburger Straße und dem Gewerbegebiet auch dem Ziel der Raumordnung aus dem FNP Berlin zum Erhalt und zum Ausbau der Netzstruktur und der Flächen übergeordneter Hauptverkehrsstraßen entsprochen wird. Siehe hierzu auch Punkt 6.1. der Anlage 2.
- Berücksichtigung der städtebaulichen Planungsleitsätze nach § 1 Abs. 5 und 6 BauGB
Die geplanten Straßen dienen der Erschließung und Ertüchtigung einer seit Jahren ungenutzten alten Gewerbebrache. Die bisher vorliegende Erschließung und Anbindung der Flächen stellt auf einen einzelnen Großbetrieb (Tiefbau) ab, der hier ursprünglich tätig war. Nachdem die Fläche in Einzeleigentum aufgegangen ist und sich kleinere und mittlere Betriebe angesiedelt haben und ansiedeln wollen, genügt die alte Erschließung diesen neuen Verkehrsanforderungen nicht mehr. Die Planstraßen sind daher Bestandteil der ordnenden Planung, die in diesem Gebiet die wirtschaftliche Entwicklung in Einklang mit den sozialen und umweltschützenden Anforderungen bringen soll. Durch die Aktivierung einer Brache im Innenbereich für eine gewerbliche Nutzung trägt das den Planstraßen zugrunde liegende Konzept zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Bezirks bei (Vorrang der Innenentwicklung). Belange, die nach § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere zum Tragen kommen, sind die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Belange des Personen- und Güterverkehrs. Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind Gegenstand der laufenden Umweltprüfung zum Bebauungsplanentwurf 3-48 VE. Dadurch liegen umfassende Erkenntnisse über die Umweltauswirkung der Planung (auch der Straßenplanung) vor, die wiederum Ausgleich und Berücksichtigung in den Planinhalten gefunden haben. So sind innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen mindestens 60 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 18-20 cm zu pflanzen. Darüber hinaus sind mindestens 1.750 m² Vegetationsfläche anzulegen. Für die außerhalb des Geltungsbereichs gelegene provisorische Wendeschleife wurde eine gesonderte Betrachtung der ökologischen Auswirkungen durchgeführt (s. Anlage 2). Mit in die Planung der Straßen ist auch die am 4. März 2003 durch das Bezirksamt Pankow beschlossene Rahmenplanung geflossen.
- Abwägung der unter b) aufgeführten Belange und aller sonstigen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Da die Anlieger der neuen Straßen von der Maßnahme profitieren, weil sich die funktionelle und wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Grundstücke verbessert, sind die privaten Belange angemessen berücksichtigt. Bei der weiteren bauleitplanerischen Entwicklung der Gewerbeflächen werden die entsprechenden Maßnahmen zum Immissionsschutz geprüft und ergriffen, die die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den an das Gesamtgelände angrenzenden Wohngebieten sicherstellen sollen.
Im Ergebnis der Prüfung ist die Herstellung der innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie der außerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Wendeschleife mit den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen vereinbar. Die vorgelegte Straßenplanung entspricht somit den in § 125 Abs. 2 BauGB genannten Voraussetzungen, wenn folgende Maßgaben umgesetzt werden:
Aus Gründen des Artenschutzes ist eine Berücksichtigung der Bauzeitenregelung bzw. ökologische Begleitung der Baumaßnahme sowie die Schaffung einer Ersatzniststätte für einen Hausrotschwanz zu gewährleisten.
Als Ausgleich für die provisorisch anzulegende Wendeschleife am nördlichen Ende der Norderschließungsstraße ist ein Kostenäquivalent für den Eingriff in den Boden und Baum- und Biotopverlust im Rahmen der GRW-Maßnahme einzustellen. Dafür soll eine Fläche im Botanischen Volkspark an der Blankenfelder Chaussee 5 entsiegelt werden.
Die vollständige Aufbereitung der einzelnen Belange, die bei der Straßenplanung zu berücksichtigen waren, sowie der detaillierte Umgang im Rahmen der Abwägung findet sich in der Anlage 2 „Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB“.
Mit Ausnahme der Fläche für die provisorische Wendeschleife nördlich des Schmöckpfuhlgrabens befinden sich die Flächen der Planstraße A bereits im Eigentum des Landes Berlin. Für die Anbindung der Planstraße A an die Blankenburger Straße und für die Flächen der Planstraße B ist noch Flächenerwerb erforderlich, der bereits in einem Grundstücksvertrag geregelt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Eigentumsumschreibung vor Umsetzung der Erschließungsmaßnahme abgeschlossen sein wird. In den Grundstücksverträgen ist eine sofortige Besitzübergabe geregelt.
4. Rechtsgrundlagen
§ 125 Abs. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für die Straßenbaumaßnahme wurden vom Bezirk Pankow Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für eine „Infrastrukturmaßnahme zur Erschließung eines Gewerbegebiets“ beantragt. Die vorläufige Förderzusage vom Juni 2013 (zuletzt ergänzt im Oktober 2014) von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (SenWTF) liegt vor (GRW-Infra-Nr.: 22/13, Projekt-Nr. 43/11/5021). Die Bewilligung der GRW-Mittel ist zeitlich gebunden. Der Bau der beiden Straßen muss daher im Mai 2017 beginnen. Wird der Bau der Straßen im 2. Quartal 2017 nicht begonnen, können die GRW-Mittel des GRW-Koordinierungsrahmen 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden und für bereits erfolgte Flächenübertragungen an das Land Berlin sowie für Gutachten- und Planungskosten könnten Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Bauplanungsunterlage (BPU) wurde am 19.04.2016 bei der SenWTF eingereicht und wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geprüft. Die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt nach der Genehmigung der BPU sowie der Wirksamkeit der Fördermittelverträge. Durch diese Bestandteile (Förderzusage, Kostenbeteiligung der Eigentümer in den Förder- und Durchführungsverträgen) gilt die Baumaßnahme als ausfinanziert. Dem Bezirk entstehen bei rechtzeitiger Durchführung der Baumaßnahme keine weiteren Kosten. Der Beschluss hat die Feststellung des Einklangs der geplanten Straßen mit dem geltenden Bauplanungsrecht zum Gegenstand.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage 3
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage1: Erschließungsplan der Nord- und Westerschließungsstraße
2: Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
Die Bauplanungsunterlage (BPU), Stand März 2016 liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme aus.
Jens-Holger Kirchner |
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Erschließungsstraße für das Gewerbeareal Heinersdorf
im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf
Anlage 1: Erschließungsplan der Nord- und Westerschließungsstraße
Anlage 3 Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch | x |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | x |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| x | x |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
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