Drucksache - VII-1166  

 
 
Betreff: Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 (Gewerbeareal Heinersdorf) sowie für die Anbindung dieser Fläche an die Blankenburger Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 40. BVV am 01.06.16
VzK§15 BA Anlage, 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 (Gewerbeareal Heinersdorf) sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgende Beschlüsse gefasst:

1)Die im „Erschließungsplan“ (Anlage 1 der BVV-Vorlagen) dargestellten öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraße A Norderschließungsstraße und Planstraße B Westerschließungsstraße) entsprechen im Ergebnis der Prüfung (Anlage 2 der BVV-Vorlagen) gemäß § 125 Abs. 2 BauGB den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen.

2)Die öffentlichen Erschließungsanlagen sollen hergestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a. die Genehmigung der Bauplanungsunterlage (BPU) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung ist erteilt;
b. die gemäß Ziffer 3.2.1 Absatz 7 Satz 2 GRW-Koordinierungsrahmen abzuschließenden Fördermittelverträge sind wirksam geworden.

Begründung

Zu 1.
Das Gewerbeareal Heinersdorf umfasst zu einem kleineren Teil Gewerbeflächen mit vorhandenen Gewerbebetrieben und zu einem weit größeren Teil unbebaute, unerschlossene und brachgefallene Gewerbeflächen.

r die brachgefallenen Flächen soll das Baurecht für umweltverträgliche gewerbliche Nutzungen durch die Aufstellung von drei Bebauungsplänen geschaffen werden. Dies betrifft zum einen im Westen den Bebauungsplan XVIII-39a, zum anderen die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE und des Bebauungsplans XVIII-39b.

Die im Bebauungsplan 3-48 VE geplanten Straßen bilden das Kernstück der be­darfsgerechten verkehrlichen Erschließung des gesamten Gewerbegebiets Heiners­dorf. Die Finanzierung dieser beiden Straßen (Planstraße A Norderschließungs­straße und Planstraße B - Westerschließungsstraße) und der provisorischen Wen­deschleife soll über bewilligte Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgen. Eine Realisierung ist gemäß der Förderzusage bis Ende 2019 anzustreben.

Das Bebauungsplanverfahren 3-48 VE wird bis zum geplanten Baubeginn im Mai 2017 noch nicht abgeschlossen sein. Daher wird von dem bebauungsplanersetzen­den Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht. § 125 Abs. 2 BauGB bestimmt für den Fall des Fehlens eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, dass Erschließungsanlagen erstmalig nur hergestellt werden dürfen, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB aufgeführten Anforderungen entsprechen. Grundlagen für die Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Straßen mit den o.g. Anforderungen sind die Bauplanungsunterlage (BPU) des Ingenieurbüros Wosnitza & Knappe von März 2016 sowie die Studie über die ökologischen Auswirkungen der Wendeschleife vom 13.07.2015 (Büro GfP).

Die Darlegung und der Nachweis der einzuhaltenden, materiellen Anforderungen ist in der Anlage 2 „Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB“ aufge­hrt und geprüft worden:

a.Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB):

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat am 10. August 2015 mitgeteilt, dass mit der beabsichtigten Festsetzung einer neuen öffentlichen Straßenver­kehrsfläche zwischen der Blankenburger Straße und dem Gewerbegebiet auch dem Ziel der Raumordnung aus dem FNP Berlin zum Erhalt und zum Ausbau der Netzstruktur und der Flächen übergeordneter Hauptverkehrsstraßen ent­sprochen wird. Siehe hierzu auch Punkt 6.1. der Anlage 2.

b.Berücksichtigung der städtebaulichen Planungsleitsätze nach § 1 Abs. 5 und 6 BauGB

Die geplanten Straßen dienen der Erschließung und Ertüchtigung einer seit Jahren ungenutzten alten Gewerbebrache. Die bisher vorliegende Erschließung und Anbindung der Flächen stellt auf einen einzelnen Großbetrieb (Tiefbau) ab, der hier ursprünglich tätig war. Nachdem die Fläche in Einzeleigentum aufge­gangen ist und sich kleinere und mittlere Betriebe angesiedelt haben und an­siedeln wollen, genügt die alte Erschließung diesen neuen Verkehrsanforde­rungen nicht mehr. Die Planstraßen sind daher Bestandteil der ordnenden Planung, die in diesem Gebiet die wirtschaftliche Entwicklung in Einklang mit den sozialen und umweltschützenden Anforderungen bringen soll. Durch die Aktivierung einer Brache im Innenbereich für eine gewerbliche Nutzung trägt das den Planstraßen zugrunde liegende Konzept zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Bezirks bei (Vorrang der Innenentwicklung). Belange, die nach § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere zum Tragen kommen, sind die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Belange des Personen- und Güterverkehrs. Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind Gegenstand der laufenden Umweltprüfung zum Bebauungsplanentwurf 3-48 VE. Dadurch liegen umfassende Erkenntnisse über die Umweltauswirkung der Planung (auch der Straßenplanung) vor, die wiederum Ausgleich und Berücksichtigung in den Planinhalten gefunden haben. So sind innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen mindestens 60 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 18-20 cm zu pflanzen. Darüber hinaus sind mindestens 1.750 m² Vegetationsfläche anzulegen. Für die außerhalb des Geltungsbereichs gelegene provisorische Wendeschleife wurde eine gesonderte Betrachtung der ökologischen Auswirkungen durchgeführt (s. Anlage 2). Mit in die Planung der Straßen ist auch die am 4. März 2003 durch das Bezirksamt Pankow beschlossene Rahmenplanung geflossen.

c.Abwägung der unter b) aufgeführten Belange und aller sonstigen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Da die Anlieger der neuen Straßen von der Maßnahme profitieren, weil sich die funktionelle und wirtschaftliche Verwertbarkeit ihrer Grundstücke verbessert, sind die privaten Belange angemessen berücksichtigt. Bei der weiteren bauleitplanerischen Entwicklung der Gewerbeflächen werden die entsprechenden Maßnahmen zum Immissionsschutz geprüft und ergriffen, die die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den an das Gesamtgelände angrenzenden Wohngebieten sicherstellen sollen.

Im Ergebnis der Prüfung ist die Herstellung der innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE geplanten öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie der außerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Wendeschleife  mit den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen vereinbar. Die vorgelegte Straßenplanung entspricht somit den in § 125 Abs. 2 BauGB genannten Voraussetzungen, wenn folgende Maßgaben umgesetzt werden:

Aus Gründen des Artenschutzes ist eine Berücksichtigung der Bauzeitenregelung bzw. ökologische Begleitung der Baumaßnahme sowie die Schaffung einer Ersatzniststätte für einen Hausrotschwanz zu gewährleisten.

Als Ausgleich für die provisorisch anzulegende Wendeschleife am nördlichen Ende der Norderschließungsstraße ist ein Kostenäquivalent für den Eingriff in den Boden und Baum- und Biotopverlust im Rahmen der GRW-Maßnahme einzustellen. Dafür soll eine Fläche im Botanischen Volkspark an der Blankenfelder Chaussee 5 entsiegelt werden.

Die vollständige Aufbereitung der einzelnen Belange, die bei der Straßenplanung zu berücksichtigen waren, sowie der detaillierte Umgang im Rahmen der Abwägung findet sich in der Anlage 2 „Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB“.

Mit Ausnahme der Fläche für die provisorische Wendeschleife nördlich des Schmöckpfuhlgrabens befinden sich die Flächen der Planstraße A bereits im Eigentum des Landes Berlin. Für die Anbindung der Planstraße A an die Blankenburger Straße und für die Flächen der Planstraße B ist noch Flächenerwerb erforderlich, der bereits in einem Grundstücksvertrag geregelt ist. Es ist davon auszugehen, dass die Eigentumsumschreibung vor Umsetzung der Erschließungsmaßnahme abgeschlossen sein wird. In den Grundstücksverträgen ist eine sofortige Besitzübergabe geregelt.

Zu 2.
siehe Haushaltmäßige Auswirkungen

Haushaltsmäßige Auswirkungen

r die Straßenbaumaßnahme wurden vom Bezirk Pankow Fördermittel aus der Ge­meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für eine „Infrastrukturmaßnahme zur Erschließung eines Gewerbegebiets“ beantragt. Die vorläufige Förderzusage vom Juni 2013 (zuletzt ergänzt im Oktober 2014) von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (SenWTF) liegt vor (GRW-Infra-Nr.: 22/13, Projekt-Nr. 43/11/5021). Die Bewilligung der GRW-Mittel ist zeitlich gebunden. Der Bau der beiden Straßen muss daher im Mai 2017 beginnen. Wird der Bau der Straßen im 2. Quartal 2017 nicht begonnen, können die GRW-Mittel des GRW-Koordinierungsrahmen 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden und für bereits erfolgte Flächenübertragungen an das Land Berlin sowie für Gutachten- und Planungskosten könnten Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Bauplanungsunterlage (BPU) wurde am 19.04.2016 bei der SenWTF eingereicht und wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geprüft. Die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen wird daher unter Vorbehalt der Genehmigung der BPU sowie der Wirksamkeit der Fördermittelverträge beschlossen. Gemäß Teil II B. Ziffer 3.2.1 Absatz 7 des Koordinierungsrahmen der GRW ist formuliert: „Ist der Träger in Ausnahmefällen nicht der Eigentümer des Grundstücks, so muss er über das Grundstück gegenüber dem Eigentümer vertraglich abgesicherte Einwirkungsrechte auf die Umgestaltung und spätere Nutzung besitzen.“In diesen Fällen muss per Abschöpfungsvertrag zwischen dem Träger und dem Eigentümer des Grundstücks gewährleistet sein, dass eine etwaige Wertsteigerung des erschlossenen bzw. revitalisierten Grundstücks bei der Ermittlung der förderfähigen Kosten in Abzug gebracht wird und alle aus den Arbeiten entstehenden Vorteile vollständig an den Träger weitergereicht werden.“ Durch diese Bestandteile (Förderzusage, Kostenbeteiligung der Eigentümer in den Förder- und Durchführungsverträgen) gilt die Baumaßnahme als ausfinanziert. Dem Bezirk entstehen bei rechtzeitiger Durchführung der Baumaßnahme keine weiteren Kosten. Der Beschluss hat die Feststellung des Einklangs der geplanten Straßen mit dem geltenden Bauplanungsrecht zum Gegenstand.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Anlage 1:Erschließungsplan der Nord- und Westerschließungsstraße
2: Ergebnisbericht der Prüfung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
 

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 


Erschließungsstraße für das Gewerbeareal Heinersdorf
im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

Erschließungsplan-02-Straßennamen2

Anlage 1: Erschließungsplan der Nord- und Westerschließungsstraße


Anlage 3  Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

Wasserverbrauch

x

 

 

x

 

 

  1. Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

Verringerung des Individual-verkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

 

 

 

x

 

 

  1. Immissionen

Schadstoffe

rm

 

 

 

x

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

x

x

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

x

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

x

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

x

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

x

x

 

 

 

 

 

 
 

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