Drucksache - VII-1161  

 
 
Betreff: Wohnstraßen im Kiez um den Arnimplatz von Umleitungsverkehren entlasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 40. BVV am 01.06.2016
Änderungsantrag B´90/Grüne 40. BVV am 01.06.16
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 40. BVV am 01.06.16
VzK §13 Zwischenbericht, 42.BVV am 14.09.2016
VzK § 13 BA Schlussbericht, 2. BVv am 16.11.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1161/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wohnstraßen im Kiez um den Arnimplatz von Umleitungsverkehren entlasten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 40 Sitzung am 01.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1161

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, die bisherigen Umleitungsverkehre zu analysieren und daraus kurzfristig Maßnahmen abzuleiten, um die Wohnstraßen rund um den Arnimplatz verkehrlich zu beruhigen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 6 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.

Der Staatssekretär hat wie folgt geantwortet:

Die Instandsetzungsarbeiten an der Bösebrücke im Zuge der Bornholmer Straße im Bezirk Pankow wurden bereits langfristig durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Abt. X-Brückenbau - geplant. Untersuchungen über vorhandene Umleitungsmöglichkeiten, Umleitungsrichtungen und mögliche weiträumige Umfahrungen wurden in diesem Zusammenhang von der Abt. X beauftragt und erforderliche Abstimmungen mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in diesem Zusammenhang vorgenommen.

Da während der Brückenbauarbeiten der Kraftfahrzeugverkehr nicht in beiden Fahrtrichtungen aufrecht erhalten werden konnte (die BVG stimmte einer provisorischen Befahrung des Gleisbereiches bzw. einer dauerhaften Einstellung des Straßenbahnverkehrs nicht zu), wurde ein Verkehrsführungskonzept von der Abt. X beauftragt und durch ein Planungsbüro erarbeitet. Mit diesem Konzept wurde auch die notwendige Umleitung des Kraftfahrzeugverkehrs in West-Ost-Richtung (Fahrtrichtung Prenzlauer Berg) untersucht. Die für die Umleitung erforderlichen straßenbaulichen und verkehrstechnischen Anpassungen im betroffenen Nebenstraßennetz wurden federführend durch den verursachenden Straßenbaulastträger - Abt. X - in Abstimmung mit den betroffenen Straßenbaulastträgern der Bezirke Mitte und Pankow geplant. Somit erfolgte eine frühzeitige Einbindung der örtlichen Verantwortungsbereiche in das Konzept, einschließlich zu erarbeitender Umweltgutachten hinsichtlich der Befahrung sensibler Wohn- und Verkehrsgebiete.

Auf der Grundlage und im Ergebnis des Verkehrsführungskonzeptes wurde eine zweistreifige, leistungsfähige Umleitungsstrecke über die Jülicher Str. - Behmstr. - Malmöer Str. eingerichtet. In Fahrtrichtung Osten erfolgte die Einrichtung einer großumigen Ab- und Umleitung für den Schwerlastverkehr über die Bad- und Brunnen- zur Eberswalder Straße.

Mit der Inbetriebnahme der Umleitungsstrecke im Sommer des vergangenen Jahres wurden begleitend in Teilbereichen zusätzliche Verkehrslenkungsmaßnahmen vorgenommen, insbesondere unter Berücksichtigung und in ständiger Auswertung des durch den Bauherren (Abt. X) übernommenen Beschwerdemanagements, welches auch weiterhin mit Anliegern, Anwohnern und Autofahrern im Kontakt steht. Aktuelle Auswertungen zur Verkehrslage und -sicherheit wurden darüber hinaus unter Hinzuziehung der Polizei durchgeführt.

Grundsätzliche Konflikte traten bisher in der ersten Bauphase nicht auf. Die Umleitungsstrecke wurde gut angenommen, die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessstellen und Hinweise auf Geschwindigkeitskontrollen tragen dazu bei, die Autofahrer innerhalb der Umleitung zusätzlich zu disziplinieren, die vorgegebene Geschwindigkeit auch einzuhalten.

Das beanstandete Abweichen der Autofahrer in Höhe des Knotenpunktes Behmstraße / Malmöer Str. von der eigentlich ausgeschilderten und hinsichtlich des Verkehrsablaufs funktionierenden Umleitungsstrecke in die Schivelbeiner Straße und damit in das angrenzende Wohngebiet hinein, war hingegen von vornherein nicht steuer- und beeinflussbar, da die Wahl und Inanspruchnahme des Fahrweges immer eine eigenständige Entscheidung des Autofahrers bleibt. Da die Schivelbeiner Straße auslaufend am Knotenpunkt Schönhauser Allee aber nur eingeschränkt leistungsfähig ist, wurde dieser Straßenzug von vornherein nicht als Umleitungsstrecke in Betracht gezogen. Über diese Straßenverbindung erfolgt lediglich nach wie vor die Ableitung des im Quellgebiet Behmstraße entstehenden Schwerverkehrs zum Schutz der Malmöer Straße.

Die Analyse von Umleitungsverkehren ist darüber hinaus nicht Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde - VLB A -. Beanstandungen über Ausweichverkehre sind, auch unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Stellen (Polizei, Straßenbaulastträger des Bezirks), bislang nicht bekannt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Ausweichen nicht markant ist, sondern eher die Ausnahme darstellt. Weiterreichende Einschränkungen von Fahrbeziehungen (z. B. ein Verbot des Linksabbiegens von der Schivelbeiner Str. in die Wohngebietsstraßen oder Einfahrtverbote) würden hingegen zusätzliche Belastungen und Einschränkungen durch weitere Umfahrungen für den Anliegerverkehr hervorrufen und somit lediglich einen Dominoeffekt weiterer negativer Verkehrsverdrängungen erzeugen.

Die VLB wird gleichwohl den Bauherren über die in Rede stehende Verkehrsbelastung in den Wohnstraßen informieren. Gegebenenfalls kann hier zur Verkehrsführungskonzeption und zu begleitenden Verkehrslenkungsmaßnahmen eine weitere Analyse und Auswertung erfolgen, um belastbare weiterreichende Daten zu erhalten.“

Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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