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Drucksache - VII-1136
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Besonders schutzbedürftige Geflüchtete in feste Wohnungsunterkünfte!
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.04.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1136
Das Bezirksamt wird ersucht, durch Vereinbarungen mit den Trägern von Flüchtlingsunterkünften die Unterbringung von schwangeren Frauen, Familien mit Kindern unter drei Jahren und kranken Geflüchteten ausschließlich in festen Notunterkünften zu gewährleisten.
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, ob und inwieweit dabei dem Beispiel des Bezirkes Lichtenberg gefolgt werden kann.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt sieht sich nicht in der Lage, der Anregung der BVV, durch den Abschluss von Vereinbarungen mit Trägern von Flüchtlingsunterkünften die Unterbringung von schwangeren Frauen, Familien mit Kindern und kranken Geflüchteten in festen Notunterkünften zu gewährleisten, zu folgen. Dazu bedürfte es eigener geeigneter Objekte, über die der Bezirk nicht verfügt. Aus diesem Grund kann auch der Bezirk nicht entsprechende Unterbringungen in Eigenregie vornehmen. Hierfür ist das LaGeSo zuständig. Dennoch erachtet das Bezirksamt die Einrichtung entsprechender Unterkünfte als richtungsweisend. Der vom Senat beschlossene Masterplan Integration und Sicherheit sagt aus, dass der Senat für die Unterbringung vulnerabler Gruppen bereits gesonderte Einrichtungen geschaffen habe und bemüht sei, weitere bereitzustellen, um insbesondere Familien, allein reisenden Frauen und geflüchteten LSBTI, die Gewalt erfahren haben sowie Menschen mit Behinderung angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Der Schwerpunkt solle auf kleinere Wohneinheiten liegen.[1] Landesseitig wurden zudem vielfältige Initiativen ergriffen, sowohl in Notunterkünften als auch in Gemeinschaftsunterkünften besondere Plätze für Schutzbedürftige einzurichten.[2] Hierfür werden Musterverträge und Qualitätsstandards erarbeitet, die besondere Schutzbedarfe bei der räumlichen Ausgestaltung berücksichtigen. Des Weiteren soll den Unterkünften ein Handlungsleitfaden zur Krisenintervention in Gewaltsituationen zur Verfügung gestellt werden.[3] Eine Abfrage in den Pankower Notunterkünften führte zu dem Ergebnis, dass auch längst nicht alle Schutzbedürftigen zu einer anderweitigen Unterbringung Bereitschaft signalisierten. Das Bezirksamt geht davon aus, dass durch die Umsetzung des Freizugskonzeptes der Sporthallen eine deutliche Verbesserung der Situation für besonders schutzbedürftige Personengruppen zu erwarten ist. Zur Thematik wird das Bezirksamt zukünftig im Rahmen der Drucksache VII-1147 vom 29.06.2016 zu Notunterkunft für schutzbedürftige Flüchtlinge einrichten Bericht erstatten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
[1] Vorgang 17/2957: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Masterplan Integration und Sicherheit vom 27.05.2016
[2] Vgl. Rote Nummer 2582 C Medizinische Versorgung in Notunterkünften, Stand der Besetzung in den bezirklichen Gesundheitsämtern vom 10. Juni 2016
[3] Vorgang 17/2957: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Masterplan Integration und Sicherheit vom 27.05.2016
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