Drucksache - VII-1130  

 
 
Betreff: Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen gewährleisten und ausbauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
24.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
07.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion 39. BVV 13.04.2016
2. Ausfertigung Antrag Piratenfraktion 39.BVV
Beschlussempfehlung 41.BVV
VzK §13 Schlussbericht 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1130

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen gewährleisten und ausbauen!

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1130

Das Bezirksamt wird ersucht, für obdachlose bzw. wohnungslose Menschen eine Impfberatung anzubieten und den Zugang zu den durch die STIKO empfohlenen Impfungen sowie die Hepatitis-Impfung für diesen Personenkreis sicher zu stellen.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass gem. § 20 Abs. 5 IfSG die Grundimpfungen gegen Tetanus, Polio, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern, Röteln und zusätzlich Grippeschutz und Hepatitis A und B an obdachlose bzw. wohnungslose Menschen kostenfrei erfolgen, sofern eine Kostenerstattung gegenüber einer Krankenversicherung für die Betroffenen nicht besteht bzw. unklar ist, oder nicht ermittelt werden kann.

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die medizinische Notwendigkeit der genannten Impfungen ist unbestritten. Die Einrichtung einer speziellen Impfberatung für den Personenkreis der obdachlosen bzw. wohnungslosen Menschen durch das Bezirksamt ist jedoch aus personellen und finanziellen Gründen nichtglich. Wenn die BVV dies jedoch wünscht, sind hierfür im Haushaltsplan die personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen werden bei krankenversicherten Personen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Bei nicht krankenversicherten Menschen handelt es sich um eine Leistung der vorbeugenden Gesundheitshilfe nach § 47 SGB XII. Insofern muss auch der Personenkreis der wohnungslosen Menschen für die Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aufsuchen. Es wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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