Drucksache - VII-1121  

 
 
Betreff: Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und SeniorenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
17.03.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.07.2016 
Fortsetzung der 41. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag ArSoGeSe 38. BVV am 02.03.16
Beschlussempfehlung BüWoGo 39. BVV 13.04.2016
VzK§13 BezVG, 1.ZB 41. BVV 29.06.2016
Berichtspflicht BA Oktober 2019
Berichtspflicht April 2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

21.06.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-1121

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.4.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-1121

In Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat ist der Entwurf eines neuen Teilhabekonzepts entstanden. Die Umsetzung dieses Konzepts betrifft viele Lebensbereiche und ist eine Aufgabe, die alle Abteilungen des Bezirksamts und damit auch viele Ausschüsse der BVV betrifft.

Die BVV möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Fortschreibung des „Teilhabekonzeptes Menschen mit Beeinträchtigungen“ (Drucksachennummer VI-1312) zu entwickeln. Dabei soll der in Zusammenarbeit von Sozialausschuss der BVV Pankow und Behindertenbeirat entwickelte Entwurf eines Teilhabekonzeptes (Anlage zu Drucksache VII-1077) Berücksichtigung finden / als Grundlage dienen.
  2. Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV mit dem Teilhabekonzept einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit und Beseitigung von Teilhabeblockaden zur 41. Tagung der BVV vorzulegen.
  3. Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges, erstmalig im Februar 2017, vorzulegen, die in den Fachausschüssen der BVV beraten werden können.
  4. Das Bezirksamt wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog alle zwei Jahre fortzuschreiben, erstmalig zum Juni 2018.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

zu 1.:

Nach erfolgter Abstimmung mit dem Behindertenbeirat schreibt das Bezirksamt das Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen (VI-1312) wie folgt fort:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik ist im Februar 2009 durch Ratifikation der Konvention beigetreten. Mit der Behindertenrechtskonvention soll erreicht werden, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.  Menschen mit Behinderungen und / oder Einschränkungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern die Umwelt soll von vornherein so ausgestattet werden, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können egal wie unterschiedlich sie sind.

Das Ideal der Inklusion („behindert / nicht behindert“ hat keine Relevanz mehr) kann nur schrittweise erreicht werden. Daher soll zunächst die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Verwaltung in die Öffentlichkeit des Bezirks Pankow von Berlin getragen werden. Die Verwaltung nutzt dabei die vielfältigen Zusammenhänge und gegenseitigen Abhängigkeiten im Bezirk und versucht mit allen Akteuren nach und nach daraus eine bezirksbezogene Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion) aufzubauen.

Im Zusammenhang mit der bezirklichen Inklusionsstrategie wird bei Investitionen des Bezirks die inklusive Planung und Realisierung schrittweise auf alle Behinderungsarten (langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeintchtigungen) ausgeweitet.

Parallel zu den oben angeführten Maßnahmen werden die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung des "Teilhabekonzepts Menschen mit Beeinträchtigungen" schrittweise unter dem Gesichtspunkt der Inklusion in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat überarbeitet und als zu realisierende Aufgaben ("Jahresaufgaben Inklusion") festgelegt. Über den Erfüllungsstand der Jahresaufgaben berichtet das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung jährlich. Erstmalig im Februar 2017.

Im Sinne einer sich stetig weiterentwickelnden Inklusionsstrategie werden die Abteilungen des Bezirksamtes unter Nutzung von bestehenden und noch zu entwickelnden Kooperationen die folgenden Aufgaben kontinuierlich bearbeiten:

 

  1.          Bewusstseinsbildung und Kommunikation
  • Das Bezirksamt hat die Senatsinnenverwaltung wie in den Jahren zuvor um Zuarbeit gebeten. Diese hat nach dem im ersten Quartal 2016 erfolgten Abgleich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik das gewünschte Zahlenmaterial übermittelt. Dieser Abgleich wird seit 2008 jeweils für das gesamte Kalenderjahr durchgeführt. Somit ist eine Berichterstattung durch das Bezirksamt ebenfalls nur jährlich möglich. Die Bezirksverordnetenversammlung wurde darüber informiert (Drs. V-86/2002 und Drs. V-800/2004: 10. ZB vom 22.04. 2008).
  • Die Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung wird zunächst mit derAnalyse in den Abteilungen des Bezirksamtes zur Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten (langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) begonnen. Die aus der Analyse abgeleiteten Aufgaben werden in einer Prioritätenliste zusammengefasst und umgesetzt.
  • Über die Homepage des Bezirksamtes wird hauptsächlich die Kommunikation zur bezirklichen Inklusionsstrategie erfolgen. Dazu muss diese barrierefrei für alle Behinderungsarten werden und durch aktuelle Berichte, Termine, Informationen zum Stand der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ergänzt werden. Neben den einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes sollen auch Akteure im Bezirk um die entsprechenden Informationen gebeten werden.
  • Die Umsetzung und Weiterentwicklung der bezirklichen Inklusionsstrategie wird durch ein zu bildendes Forum Inklusion begleitet. Als Mitglieder sollen Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Volkshochschulen, Medien, Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und weitere Einzelpersonen gewonnen werden. Das Forum Inklusion wird sich auch mit Strategien zur Bewusstseinsbildung und Kommunikation (z.B. einfache Sprache, Gebärdensprache) befassen.

 

  1.          Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • Das Bezirksamt strebt schrittweise eine für alle Behinderungsarten (langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen) barrierefreie Gestaltung der von ihr genutzten Liegenschaften an. Es führt dazu eine Analyse aller genutzten Liegenschaften bezüglich der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Betroffenen und Behindertenbeirat durch, erstellt in Zusammenarbeit mit diesen eine Prioritätenliste und begleitet deren Realisierung.
  • Das Bezirksamt veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Barrierefreiheit bezüglich der Ziele und des Umsetzungsstandes bei den Liegenschaften und stellt für Bauherren aufbereitet Informationen zur Barrierefreiheit nachweislich zur Verfügung.
  • Der Behindertenbeauftragte übernimmt im Bezirksamt Beratungs- und Koordinierungsaufgaben zur Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Behindertenverbände für Menschen mit Behinderung bei Anträgen, Beschwerden usw. und vermittelt sie an die zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt.
  1.          Bildung
  • Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon­vention im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten ein. Die entsprechenden Einrichtungen werden unterstützt bei der Erarbeitung von Informationen zum Thema Inklusion für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Eltern.
  • Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Regelschulen ein. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird schrittweise bei Um- und Neubauten die Barrierefreiheit realisiert und die Ausstattung angepasst. Das Bezirksamt unterstützt darüber hinaus den Austausch und die Beratung zwischen den Abteilungen des Bezirksamtes, der Senatsschulverwaltung, den Lehrkräften und den Eltern und organisiert dies regelmäßig.
  • Das Bezirksamt setzt sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Aus- und Fortbildung ein. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird schrittweise bei Um- und Neubauten die Barrierefreiheit realisiert und die Ausstattung angepasst. Veranstaltungen in leichter Sprache werden entwickelt und so angeboten.

 

  1.          Teilhabe am Arbeitsleben
  • Das Bezirksamt beschäftigt über das geforderte Maß hinaus Menschen mit Behinderung, wird dies auch zukünftig tun und darüber die Öffentlichkeit regelmäßig informieren.
  • Bei Ausschreibungen des Bezirksamtes wird darauf verwiesen, dass bei der Entscheidung der Grad der Erfüllung der betrieblichen Behindertenquote in die Wertung einbezogen wird.
  • Das Bezirksamt wird Informationen und Beratungsangebote für Arbeitgeber bereitstellen, die neben den Bedingungen zur Berufsausbildung (z.B. frühzeitige Praktika während der Schulzeit, Angebote betriebsintegrierter Berufsvorbereitung für Jugendliche mit Behinderungen, Liste besonders aufgeschlossener Betriebe des Bezirks, Unterstützungsangebote auch außerhalb von Werkstätten usw.) insbesondere auf die  Einstellung von Menschen mit Behinderung eingehen und auf die Tätigkeit der Integrationsfachdienste hinweisen.
  • Eine bezirksbezogene Berichterstattung über die Entwicklung der regionalen Integrationsfirmen sowie der Werkstätten für beeinträchtigte Menschen wird vom Bezirksamt initiiert und im Rahmen der Berichterstattung zu dieser Konzeption veröffentlicht.

 

  1.          Wohnen und Bauen
  • Das Bezirksamt wird bei den eigenen Baumaßnahmen die entsprechenden Vorschriften zur Barrierefreiheit einhalten und im Vorfeld sowie im Nachgang der Baumaßnahmen für gute Wege um den Baustellenbereich Sorge tragen. Auch die Passierbarkeit während der Bauphase wird gewährleistet.
  • In Verbindung mit bezirklichen Akteuren entwickelt das Bezirksamt ein inklusives Orientierungssystem (Bilder, akustische Signale) für den Bezirk und darüber hinaus.
  • Das Bezirksamt informiert über und unterstützt unterschiedliche Wohnformen für beeinträchtigte Menschen und schafft eine Plattform für Beratung und Austausch darüber.

 

  1.          Gesellschaftliche Partizipation
  • Das Bezirksamt fördert und unterstützt partizipative und kulturelle Angebote für Alle. Bei deren Entwicklung wirken Menschen mit Behinderung als „Experten in eigener Sache aktiv mit und erhalten falls nötig individuelle Unterstützung und Assistenz. Die baulichen Voraussetzungen und nötigen Ausstattungen werden schrittweise, vorrangig bei Neubauten umgesetzt.
  • Das Bezirksamt berät und ermutigt Menschen mit Behinderung eigene Aktivitäten in den Bereichen Erholung, Tourismus, Freizeit- und Sport zu entwickeln und hilft bei der Organisation bedarfsgerechter Unterstützung.
  • Als gutes Beispiel für Inklusion im Sport wird die Errichtung einer Inklusionssporthalle in Pankow unterstützt, weitere Beispiele für umgesetzte Inklusion werden gesammelt und publiziert, um die Menschen in Pankow für eine inklusive Haltung zu gewinnen.
  • Das Bezirksamt schafft schrittweise die Bedingungen zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Menschen im Bezirk.
  • Das Bezirksamt strebt an, das Mobilitätshilfeangebote für Menschen mit Behinderung in ausreichendem Maße angeboten werden und zwar unabhängig von deren Lebensalter.

 

  1.          Gesundheit und Leben im Alter
  • Das Bezirksamt informiert über die Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und die individuellen Behandlungsmöglichkeiten von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in den niedergelassenen Arztpraxen sowie Kliniken des Bezirks und aktualisiert diese Information regelmäßig.
  • Im Prozess der Bearbeitung von Bauanträgen wird das Bezirksamt regelmäßig die Bauträger auf inklusive Gestaltung von Bauten hinweisen und sich für die Errichtung solcher Bauten einsetzen.
  • Im Rahmen seiner Möglichkeiten setzt sich das Bezirksamt für barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel ein, um die Mobilität beeinträchtigter Menschen zu sichern.
  • Der Ausbau von Beratungs- und Hilfestellen (z. B. ein weiterer Pflegestützpunkt) wird vom Bezirksamt vorangetrieben.
  • Nachbarschaftshilfen für alleinstehende ältere Menschen werden unterstützt und deren Vernetzung gefördert.

 

Das Bezirksamt wird zu den im obigen Konzept aufgeführten Bereichen jährlich Arbeitsaufgaben formulieren und über deren Erfüllung der Bezirksverordnetenversammlung berichten.

Jeweils nach zwei Jahren wird das Konzept in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und weiteren Akteuren im Bezirk evaluiert und fortgeschrieben. Auch darüber erhält die Bezirksverordnetenversammlung einen Bericht.

 

Zu 2.:

Als konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und der Beseitigung von Teilhabeblockaden werden folgende Punkte in 2016/17 umgesetzt:

In den aufgeführten Straßen wird es in 2016 nachfolgende, zusätzliche Querungshilfen geben.

Fußngerüberwege:

  • Gustav-Adolf-Str./DGZ-Ring
  • Roelckestr./Amalienstr.
  • Bizetstr./Herbert-Baum-Str.
  • Blankenburger Str./Fafnerstr.

Mittelinseln:

  • Neumannstr./Kissingenstr.
  • Granitzstr./Miltenberger Weg
  • hlenstr./Benjamin-Vogelsdorff-Str.
  • Damerowstr. 7

Gehwegvorstreckungen:

  • Meyerbeerstr./Lindenallee
  • Hauptstr./Hertzstraße
  • Kuckhoffstr./Blumenthalstraße
  • Neumannstr./A.-Zweig-Straße
  • Prenzlauer Promenade/E.-Brändström-Straße
  • Wackenbergstr./Charlottenstraße
  • H.-Hesse-Straße/Dietzgenstraße
  • Schlossallee/E.-Christinen-Straße
  • Grumbkowstr./Karower Straße
  • tzowstr./L.-Herrmann-Str.
  • Pasteurstr./Esmarchstr.
  • tzowstr./R.-Schwarz-Str.
  • C.-Blenkle-Str./R.-Arndt-Str.

Durch Baumaßnahmen wird in 2016 eine barrierefreie Erreichbarkeit der folgenden Gebäude möglich sein.

  • Denkmalgerechte Sanierung der Gemeinschaftsschule E.-Weinert-Str. 80,
  • Neubau Kita Pappelallee 40,
  • Denkmalgerechte Sanierung der "Carl-Humann-Grundschule", Scherenbergstraße 7 (Fertigstellung des Aufzuges in 2016, Gesamtfertigstellung in 2017)

Stadtteilzentrum (STZ) Pankow, Schönholzer Straße 10a: der Stand der Umsetzung des Bauzeitenplans für die Modernisierung und Aufstockung des Gebäudes ist fortgeschritten. Die Sanierung des rechten Seitenflügels soll voraussichtlich noch in diesem Jahr beendet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte Breite Straße 3 bereits im 1. Quartal 2017 in den Seitenflügel des STZ überführt werden kann. Diese Veränderung stellt einen beachtenswerten Schritt für ältere Menschen dar. Zugleich handelt es sich um einen Schritt in Richtung Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe werden wesentlich erweitert.

In 2016 findet die „Inklusionswoche Berlin“ (IWO Berlin) vom 10.9. bis 17.9.2016 erstmalig mit berlinweit ansässigen Kooperationspartnern statt. Die Eröffnung dieser Woche leitet wie im Vorjahr das Sportfest des SCL Sportclub Lebenshilfe Berlin ein. Die Abschlussveranstaltung erfolgt mit dem „Karow aktiv“-Tag. Während der gesamten Woche gibt es die verschiedensten Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“, die von folgenden Kooperationspartnern durchgeführt bzw. unterstützt werden:

  • Landessportbund Berlin
  • Bezirkssportbund Pankow
  • Behinderten- und Rehabilitationssportverband Berlin
  • Sportverein Pfefferwerk
  • Aktion Mensch
  • Berliner Feuerwehr
  • Diverse Schulen
  • DRK Kreisverband Nordost
  • DAK
  • Verbraucherzentrale Berlin

Eine der beiden neuen Sporthallen von Sen BJW in der Kniprodestraße soll nach deren Fertigstellung dem SV Pfefferwerk e.V. für den Inklusionssport zur Verfügung gestellt werden. Die Inbetriebnahme der Hallen erfolgt ab dem Schuljahr 2016/17. Beide Hallen sind außerdem wettbewerbstauglich.

Flüchtlinge: Im Einzelfall werden Betroffene mit Beeinträchtigungen in dafür geeignete barrierefreie Einrichtungen verlegt.

Bundesteilhabegesetz: Der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindende Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll der weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende strukturelle und leistungsrechtliche Änderungen vor. Mit der Zielsetzung, das in zeitlichen Intervallen in Kraft tretende Gesetz konstruktiv umsetzen zu können, wird für Führungskräfte der Abteilung SGS eine Inputveranstaltung organisiert. Die Veranstaltung soll im II. bzw. III. Quartal 2016 stattfinden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

nnen noch nicht beziffert werden, da sie in Abhängigkeit zu den umzusetzenden Maßnahmen stehen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Das Teilhabekonzept soll die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen stärken bzw. ermöglichen.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Keine Auswirkungen

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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