Drucksache - VII-1095  

 
 
Betreff: Grundstück an der Busonistraße 133 als Grünfläche sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
25.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt     
10.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 37. BVV am 27.01.2016
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 39. BVV am 13.04.16
VzK §13 BA Schlussbericht 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1095
 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Grundstück an der Busonistraße 133 als Grünfläche sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.04.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1095

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Überarbeitung des BPlanes XVIII20a3 das Grundstück Busonistraße 133 als Grünfläche zu
sichern.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Grundstück Busonistraße 133 ist Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XVIII-20a, festgesetzt durch Verordnung vom 16. Mai 1994 (GVBI. S. 147). Derzeit wird für das Grundstück ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB vorbereitet. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist erfolgt.
Ziel des Änderungsverfahrens ist, vor dem Hintergrund des anhaltenden Bedarfs an Wohnungen in Berlin, das Grundstück Busonistraße 133 als Wohnbaufläche zu sichern. Dazu wurde seit dem Jahr 2008 das Grundstück Busonistraße 133 zu seiner Eignung als Wohnungsbaustandort sowie unter dem Gesichtspunkt zu erwartender Kitaflächenbedarfe geprüft. Ende des Jahres 2014 wurde entschieden, für diese Fläche ein Änderungsverfahren einzuleiten, um planungsrechtlich eine Wohnbebauung zu ermöglichen und gleichzeitig die Vermarktungs­chancen der landeseigenen Fläche zu erhen. An den erzielten Einnahmen würde der Bezirk anteilig beteiligt werden.

Zur Grünflächennutzung lässt sich nach Aussage des Umwelt- und Naturschutz­amtes kein fachlicher Planungs- und Sicherungsbedarf begründen:

Das Grundstück Busonistraße 133 befindet sich in der Bezirksregion Karow im Planungsraum Karow-Nord. Mit Stand vom 31.12.2015 wurden in diesem Planungsraum 10.654 Einwohner melderechtlich registriert. Der Planungsraum Karow-Nord verfügt über nachfolgende acht öffentliche Grünanlagen, die aufgrund ihrer Größen sowohl wohnungsnah als auch siedlungsnah von Bedeutung sind:

 

Nr.

Lage

Flächengröße

1

Alt Karow 30

6.821 

2

westl. Bucher Chaussee, Pfannschmidtstraße / Wasserschutzgebiet

119.580  

3

Aue-Park /Röländer Str./Busonistraße

21.210  

4

Am Siedlungsring/Kappgrabengrünzug

39.312  

5

Haduweg (Arboretum)/Zum Kappgraben

18.372  

6

Bedeweg/Achillesstraße/Ingwäonenweg/

(Park an den Käsematten)

14.785  

7

Schmiedebankplatz

5.126  

8

Hofzeichendamm südlich, Großes Grünband

17.115  

 

Gesamt

242.321 m²

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß der Lapro-Richtwerte für wohnungsnahe Grünflächen (Richtwert 6 m² pro Einwohner) sollten r einen Einwohnerbestand von 10.654 Einwohner 63.924 m² bereitgestellt werden. Aus dieser Zahl der Einwohner ergibt sich für den Planungsraum zusätzlich ein Bedarf an siedlungsnaher Grünfläche von  74.578 m² (Richtwert 7 m² pro Einwohner) zur Erholungsnutzung und Freizeitgestaltung.

Im Planungsraum Karow-Nord existieren anstatt der erforderlichen 138.502 m² insgesamt 242.321 m². Aufgrund der deutlichen Überversorgung besteht demzufolge kein Bedarf für eine Grünflächennutzung für das Grundstück Busonistraße 133. Ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist somit nicht gegeben.

Aus Sicht der Grünflächenunterhaltung besteht ebenfalls kein Fachbedarf für eine Grünfläche. Eine Verknüpfung des Grundstücks mit den vorhandenen Grünanlagen in der Umgebung ist nicht möglich, eine Erholungsnutzung nur sehr eingeschränkt. Das Straßen- und Grünflächenamt hält aber eine Weiterentwicklung eines Grünzuges entlang des Rübländer Grabens für sinnvoll, da hier die Aufgaben der stadttechnischen Entsorgung (Oberflächenabfluss, Wassersammler für Baugrundstücke) mit den Belangen des Biotopschutzes (aquatisches Ökosystem), des Klimaschutzes (Kaltlufttransport in der Niederung) und der Erholungsnutzung zusammen treffen würden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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