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Drucksache - VII-1086
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Parkverträgliches Gewerbe im Mauerpark nachhaltig sichern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1086
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV ein Konzept für die zukünftige Nutzung des süd-westlichen Teils des Mauerparks durch das angestammte parkverträgliche Gewerbe zur Zustimmung vorzulegen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die gewerbliche Nutzung im Mauerpark parkverträglich und parkaffin bleibt und die Fläche nicht als Gewerbegebiet außerhalb des Parks entwickelt wird.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die oben stehenden Ziele und Maßgaben für die Zukunft des parkverträglichen Gewerbes im Mauerpark die inhaltliche Basis für die Ausgestaltung der Pachtverträge mit den Gewerbetreibenden bilden. Nach der Übertragung der Fläche in die Verantwortung des Bezirks soll dann das Nutzungskonzept bei Vertragsverlängerungen und Neuverträgen die Grundlage bilden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die GrünBerlin GmbH hat inzwischen die Verwaltung des derzeitigen Gewerbeteils des Mauerparks auf der Basis eines Gestattungsvertrages übernommen. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden derzeit Übergangsregeln für die künftige Übergabe des Grundstücks und der dann tatsächlichen grundbuchamtlichen Umschreibung erarbeitet. Es liegt noch kein abschließendes Nutzungskonzept vor. Die Gewerbetreibenden sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in die Gestaltung der Übergangszeit eingebunden. Das Bezirksamt Pankow wird bei der Ausgestaltung der Übergangs-Pachtverträge sicherstellen, dass die gewerbliche Nutzung im Mauerpark parkverträglich bleibt. Ein Konzept für die zukünftige Nutzung des Gewerbe-Bereichs wird erst erarbeitet werden können, wenn der Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks absehbar ist. Das Bezirksamt Pankow bereitet aber dennoch diese Konzeptphase in vorbereitenden Gesprächen mit den Gewerbetreibenden vor. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
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