Drucksache - VII-1077  

 
 
Betreff: Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und SeniorenAusschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
05.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
19.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
23.02.2016 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag ArSoGeSe 36. BVV am 16.12.15

In Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat ist das vorliegende neue Teilhabekonzept entstanden. Die Verwirklichung von Inklusion betrifft viele Lebensbereiche und ist eine Aufgabe, die alle Abteilungen des Bezirksamts betrifft. Die Umsetzung des Teilhabekonzepts ist daher kontinuierlich in den Ausschüssen der BVV zu besprechen.

 

 

  1. Auf der Basis des Teilhabekonzepts (Anlage)  werden in allen Bereichen des Bezirksamts Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen geplant und umgesetzt.

 

  1. Die Ausschüsse der BVV befassen sich mindestens zwei Mal jährlich mit der Umsetzung des Teilhabekonzepts in ihrem Fachbereich.

 

  1. Die im Teilhabekonzept vorgeschlagene Evaluation und schrittweise Überarbeitung der Leitlinien für ein barrierefreies Pankow unter dem Gesichtspunkt der Inklusion wird gemeinsam durch die jeweiligen Fachausschüsse, dem Behindertenbeirat und dem Bezirksamt unter dessen Leitung erfolgen.

 

  1. Über die Umsetzung und gegebenenfalls Fortschreibung des Teilhabekonzepts berichtet das Bezirksamt der BVV mit den Stellungnahmen des Behindertenbeirats und der Ausschüsse alle zwei Jahre, erstmals im 1. Quartal 2017.

 


Mit der Vorlag zur Kenntnisnahme zur Drs. VI-1312 vom 6. Juni 2015 beendet das Bezirksamt seine Berichterstattung zur Umsetzung der "Leitlinien für ein barrierefreies Pankow" und regt eine neue Beauftragung auf der Basis von Vorschlägen des Behindertenbeirats an.

Der Behindertenbeirat hat mit dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren seine Vorstellungen diskutiert und im Ergebnis ist das Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen entstanden.

Ziel des Konzepts ist die schrittweise Entwicklung einer bezirklichen Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 Inklusion als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt hat. Mit Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss nun die Lebensumwelt der Menschen so gestaltet werden, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können. Bei allen Planungen und Umsetzungen sind die Bedürfnisse und Bedingungen der unterschiedlichsten Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, so dass künftig die Unterscheidung zwischen behindert oder nicht behindert ohne Relevanz ist.

Diese Zielstellung kann nur schrittweise erreicht werden. Daher wendet sich das Konzept auch zunächst an die Verwaltung des Bezirks, um über sie Beispiele zu schaffen und die Bedeutung der Inklusion in die Öffentlichkeit zu tragen. 


Anlage zum Antrag Teilhabekonzept Bezirk Pankow

 

Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow

 

A)     

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 Inklusion als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt, das bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Die Gesellschaft bzw. Umwelt soll so gestaltet werden, dass eine uneingeschränkte und selbstverständliche Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen mit allen Rechten und Pflichten möglich ist.

Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert / nicht behindert“ keine Relevanz mehr hat. Diese Zielstellung kann nur schrittweise erreicht werden.

In einem ersten Schritt muss zunächst die Bedeutung von Inklusion über die Verwaltung in die Öffentlichkeit im Bezirk getragen werden.

  1. Inklusion ist nicht ein anderes Wort für Integration. Sie bedeutet die Anpassung der Umwelt an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen.
  2. Inklusion heißt im Fall schwer beeinträchtigter Menschen, dass ausreichend Unterstützung und Assistenz vorhanden sein muss zum Beispiel am Arbeitsplatz oder durch Schulhelferinnen und -helfer.
  3. Eine inklusive Infrastruktur ist auf lange Sicht kostensparend und für alle Menschen sinnvoll nutzbar.  

In einem zweiten Schritt wird dann bei Investitionen der öffentlichen Hand im Bezirk der Inklusion von Beginn an mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

Parallel zu den ersten beiden Schritten werden die vorgesehenen Aktivitäten zur Umsetzung der Leitlinien fortgesetzt und die Leitlinien werden schrittweise unter dem Gesichtspunkt der Inklusion überarbeitet.

Nach erfolgreicher Umsetzung der obigen Schritte wirken Behindertenbeirat und Bezirksamt gemeinsam auf die privaten Investitionsträger ein, die Inklusion bei ihren Vorhaben zu berücksichtigen.

 

 

B)     

Die Mitglieder im Behindertenbeirat Pankow sind sich der angespannten Arbeitssituation der Mitarbeiter in der Bezirksverwaltung bewusst. Das Gremium bittet jedoch die entsprechenden Bereiche der Bezirksverwaltung, ihre bestehenden Arbeitsgruppen, Kontakte, Kooperationen etc. zu nutzen, diesen das Anliegen dieses Beschlusses bekannt zu machen, nahe zu bringen und Ideen und Lösungen anzuregen. Diese sollte von den Akteuren außerhalb der Bezirksverwaltung erstellt und über die jeweilige Fachabteilung zurückgeleitet werden. Auf diese Weise kann das Bezirksamt eine wertvolle Hilfe und Unterstützung bieten um den dargestellten Ansatz umzusetzen, da der Beirat die vielfältigen Kontakte und Kooperationen nicht überblicken und aus eigener Kraft einbeziehen kann.

 

 

C)     

Der Behindertenbeirat regt an, die vielfältigen Zusammenhänge und gegenseitigen Abhängigkeiten im Bezirk in den Blick zu nehmen und mit allen Akteuren zu versuchen, nach und nach daraus eine bezirksbezogene Strategie der Inklusion aufzubauen.

Um diesen Ansatz zu erleichtern, schlagen wir vor, die Einzelpunkte unter fünf unterschiedlichen Aspekten zu reflektieren:

 

  1. Die Abteilungen des Bezirksamtes: Wofür sind sie verantwortlich und was haben sie im Berichtszeitraum umgesetzt?
     
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, darüber Bericht zu erstatten, wie es mit den staatlichen Trägern außerhalb des Bezirksamtes, die gesetzlich vorgegebene Aufgaben zu erfüllen haben, wie z.B. die Arbeitsagentur Nord, das Jobcenter Pankow, die Schulen unterschiedlicher Provenienz usw., bei der Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen kooperiert.
     
  3. Das Bezirksamt wird ersucht, die Übersicht der freien Träger zu aktualisieren, die innerhalb

ihrer  jeweiligen Aufträge und Projekte im Bezirk die staatlichen Verantwortlichen ergänzen und entlasten. Dieser Punkt sollte unterteilt werden in

  1. Einzelfelder, auf denen diese Träger tätig sind und
  2. Querschnittsaufgaben, die von diesen Trägern bearbeitet werden.
     
  1. Das Bezirksamt wird ersucht, darüber Bericht zu erstatten, in welcher Weise es mit diesen freien Trägern bei der Umsetzung der Inklusion kooperiert.
     
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, darüber Bericht zu erstatten, wie es mit anderen als den bisher aufgeführten Akteuren, die im Bezirk tätig sind, wie z.B. mit Betrieben, Institutionen, Tourismus-Anbietern usw., bei der Umsetzung der Inklusion kooperiert. Wo gibt es Kooperationslücken? Welche Schritte sollten unternommen werden, diese Kooperationslücken zu schließen?
     

Wir möchten die Verantwortlichen ermutigen, sich der Aufgabe der Kooperation zu stellen und Schritt für Schritt zu entwickeln, was in eine „Inklusionsstrategie“ des Bezirkes münden könnte.

 

 

 

Als roter Faden werden hier einige Punkte aufgelistet, die bei der Berichterstattung hilfreich sein können: Im Rahmen der 2-jährigen Berichterstattung wird überprüft, ob diese Auflistung noch der Realität entspricht.

 

  1. Bewusstseinsbildung und Kommunikation

 

Inklusionsorientierte Verwaltung“:

Barrierefreiheit:Selbstevaluation jeder Abteilung des Bezirksamtes zu

  • Erreichbarkeit (z.B. für Menschen mit Gehhilfen oder Sehschwäche);
  • rbarkeit (z.B. durch Induktionsanlagen oder FM - Anlagen) 
  • Formularwesen (leichte Sprache).
  • Schlussfolgerungen und perspektivische Entwicklung

 

Optimierung der Homepage des Bezirksamtes“:

Information: Ergänzung durch aktuelle Berichte, Termine und Tipps vom Behindertenbeauftragten, Zuarbeiten von allen Abteilungen des Bezirksamtes sowie von Freien Trägern, insbesondere von Vertretungen von Menschen mit Behinderungen

  • Weiterführung der Homepage des Bezirksamtes;
  • Betreuung eines Blogs durch Mitarbeiter des Bezirksamtes.

 

Strategien zur Bewusstseinsbildung und Kommunikation“:

Forum Inklusion: Mitglieder, bestehend aus Vertretern von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Volkshochschule, Wirtschaft, Medien, Behindertenbeauftragten, Selbsthilfegruppen, ergänzt durch Einzelpersonen;

  • entwickelt Strategien für die Umsetzung inklusiver Vorgaben/Ziele.

 

Arbeitskreis Bewusstseinsbildung: Entwicklung eines Moduls „Bewusstseinsbildung;

  • ein Modulelement ist die bewusste und einfache Sprache;
  • Angebote an Zielgruppen (Wirtschaft, Verwaltung, Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden, Medien etc.);
  • Weiterentwicklung des Bewusstseinsbildungsprozesses („Unruhe“).
  • Übersicht und Nutzung von kreativen bzw. medialen Produkten die im Rahmen von Projekten der verschiedenen Träger im Bezirk zum Thema Inklusion entstanden sind (Filme, Broschüren, ...).

 

  1. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

 

Barrierefreie Gestaltung der Infrastruktur“

  • Überprüfung der Liegenschaften des Bezirks auf Barrierefreiheit (unter Mitwirkung von Behindertenverbänden und Betroffenen);
  • Erstellung einer Prioritätenliste mit verbindlichem bzw. voraussichtlichem Zeitplan zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei Bautätigkeiten des Bezirksamtes;                                                                        
  • Einbeziehung der Behindertenverbände bei Baumaßnahmen;
  • Erstellung und ständige Aktualisierung einer Abfragemöglichkeit über die Zugänglichkeit von Verwaltungs- und Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Kitas
  • Erstellung und ständige Aktualisierung einer Abfragemöglichkeit über die Zugänglichkeit von touristischen Standorten oder bei kulturellen Veranstaltungen;
  • Schrittweise Dokumentation aller oben aufgeführten Punkte und Zugänglichkeit für alle.

 

Informationen zur Barrierefreiheit:

  • bei Bauanträgen öffentlicher & privater Bauherrn: Bereitstellung von Informationsmaterialien für Bauherren, Nachweisführung über Beratung durch das Bezirksamt
  • Öffentlichkeitsarbeit: Information der BürgerInnen & KommunalpolitikerInnen, insbesondere über die Zielvorgaben des Bezirks;
  • Berichtspflicht des Bezirksamtes gegenüber der BVV über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk (2-jährig).

 

Beratungs- und Koordinierungsstelle im Bezirksamt / Behindertenbeauftragter:

  • übernimmt unter Einbeziehung der Behindertenverbände die Federführung;
  • berät  Menschen mit Behinderungen bei Anträgen, Beschwerden etc., vermittelt an die entsprechenden Stellen, insbesondere an die Sozialdienste der einzelnen Abteilungen;
  • Gestaltung von Informationen auf der Internetseite des Bezirksamtes (barrierefreie Verwaltung).

 

  1. Bildung

 

Kindergärten und Krippen:

  • Inklusion wird konzeptionell verankert und als Angebot festgestellt; dazu zählen unter anderem das Angebot von Elternabenden zum Thema Inklusion sowie Fort- und Weiterbildungen der Kita - Mitarbeiter
  • Stärkung der Kita -Teams durch Fort- und Weiterbildung sowie durch multiprofessionelle Zusammenarbeit
  • Erstellung von Infoseiten für betroffene Eltern:
  1. Einflussnahme auf die Anbieter, dass entsprechende Informationen auf deren Seiten ergänzt bzw. erweitert werden
  2. Erarbeitung einer entsprechenden Seite durch die Abteilung des Bezirksamtes, die die Berechtigungsscheine ausstellt (Zuarbeit zum Internetauftritt des Bezirksamtes).

 

Regelschulen:

  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Um- und Neubauten
  • erforderliches  Unterrichtsmaterial und eine angemessene Ausstattung für individuelle Förderung muss beschafft oder ergänzt werden, gegebenenfalls ermöglicht durch Zusammenarbeit unterschiedlicher Abteilungen des Bezirksamtes;
  • Verzahnung, Austausch und Beratung der Lehrkräfte mit Eltern, mit Kitas und sozialpädiatrischen Zentren und mit den Abteilungen des Bezirksamtes bzw. der Senatsschulverwaltung;
  • Schulkinotag unter dem Motto „Inklusion“ Medienzentren von freien Trägern sowie die Landeszentrale für politische Bildung stellen Material über Inklusion zur Verfügung;
  • Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich Möglichkeiten von Inklusionsmaßnahmen an Schulen;
  • Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte für ihre Aufgaben in der Inklusion;
  • Erfahrungsaustausch zwischen Förder- und Regelschulen in der Übergangszeit;
  • Generell Berichterstattung über die Formen der Zusammenarbeit mit den Schulräten der Senatsschulverwaltung zu diesem Thema;
  • Broschüre mit Beratungsangeboten und Erstinformationen zur Orientierung für betroffene und nicht betroffene Eltern erstellen und in Kindergärten, Schulen sowie bei Kinderärzten  auslegen;
  • Veröffentlichung und Evaluation inklusiver Aktivitäten.

 

Berufsschulen

  • Aktive Einbeziehung in die Aktivitäten, die unter Arbeit / Berufsausbildung genannt sind

 

Erwachsenenbildung:

  • Zugänglichkeit der Räume und Kurse muss für alle Personen möglich sein;
  • Veranstaltungen in „leichter Sprache“ werden angeboten und werden auch so angekündigt;
  • Orientierung auch auf Angebote, die gemeinsam von Menschen mit und ohne Behinderungen besucht werden können;
  • Kooperation mit Behindertenverbänden und anderen Trägern.

 

  1. Arbeit / Teilhabe am Arbeitsleben

 

Arbeitsplätze:

  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen;
  • öffentliche Arbeitgeber / öffentliche Dienste haben Vorbildcharakter;
  • inklusive Bauweisen / Zugänglichkeit der Gebäude ermöglichen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung;
  • öffentliche Arbeitgeber veröffentlichen entsprechend ihrer Vorbildfunktion ihre Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen und den Stand der Erfüllung (nach Altersgruppen getrennt).

 

Zusammenarbeit mit den Betrieben des Bezirks

  • Wirtschaftsförderung: Bei Ausschreibungen des Bezirksamtes wird darauf hingewiesen, dass bei der Entscheidung der Grad der Erfüllung der betrieblichen Schwerbehindertenquote in die Wertung mit einbezogen wird;
  • Broschüre mit Beratungsangeboten und Erstinformationen zur Orientierung der Arbeitgeber erstellen bzw. beschaffen (Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen, Kündigungsschutz und Möglichkeiten einer Kündigung, Unterstützungsmöglichkeiten durch Integrationsfachdienste usw.), öffentlich auslegen und mit Unternehmerverbänden des Bezirks beraten bzw. in den Arbeitsgruppen des Bezirksamtes (z.B. Ökologisches Wirtschaften u.a.) aktiv nutzen;
  • Verstärkung der Zusammenarbeit der Beteiligten (u.a. auch der Arbeitsagentur, des Jobcenters usw.) und des Bezirksamtes bei der Entwicklung und Förderung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Bezirksamt stimmt mit allen Beteiligten ab, was im Bezirk zu verbessern ist;
  • Pilotprojekt(e) werden in einem Arbeitskreis (unter Einbeziehung von Vertretern der Betroffenen) definiert und umgesetzt;
  • Bezirksbezogene Berichterstattung über die Entwicklung der regionalen Integrationsfirmen sowie der Werkstätten für beeinträchtigte Menschen und deren Außenarbeitsplätze. Die Berichterstattung umfasst auch Angaben über den Prozentsatz der Mitarbeiter, bei denen es gelungen ist, sie in eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln bzw. welche alternativen Beschäftigungsformen entwickelt wurden, um Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

 

Berufsausbildung

  • Broschüre mit Beratungsangeboten und Erstinformationen zur Orientierung der Eltern, der Schüler und der Schulen erstellen bzw. beschaffen (Möglichkeiten frühzeitiger Praktika während der Schulzeit, Angebote betriebsintegrierter Berufsvorbereitung für Jugendliche mit Behinderungen, Liste besonders aufgeschlossener Betriebe des Bezirks, Möglichkeiten, die außerhalb der Werkstätten bestehen, Unterstützungsangebote usw.);
  • Bezirksbezogene Berichterstattung über die Entwicklung;
  • Weiterhin Einbeziehung von Inklusionsaspekten im Rahmen der Aktivitäten der AG Jugendberufshilfe und anderer Aktivitäten des Bezirksamtes;
  • Einflussnahme auf die strategische Ausrichtung der Jugendberufsagentur, die 2016 aufgebaut werden soll.

 

5. Wohnen und Bauen

 

Baumaßnahmen:

  • Die Vorgaben der DIN sind verbindlich umzusetzen, so dass eine Barrierefreiheit und Nutzbarkeit für alle gewährleistet ist;
  • Baustellenschäden, gerade bei Gehwegen, sind im Nachgang zu erfassen und zu beheben.

 

Barrierefreiheit:

  • Ermöglichung einer weitest gehenden persönlichen Unabhängigkeit:
  • Ausbau des barrierefreien Nahverkehrsnetzes um eine größere räumliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.
  • Ziel: z.B. selbständiges Einkaufen ermöglichen, Besuch von Veranstaltungen, Freizeitgestaltung;
  • Schaffung eines inklusiven Orientierungssystems (z.B. Bilder, akustische Signale) im näheren (Wohnort) und weiteren Umfeld;
  • Einrichtung einer Koordinationsstelle.

 

Wohnen:

  • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • rderung von Einrichtungen, die unterschiedliche Wohnformen entsprechend individueller Bedürfnisse für erwachsene geistig beeinträchtigte Menschen anbieten;
  • Bezirk klärt ab, wie ambulantes Wohnen gefördert werden kann;
  • Schaffung einer Plattform für Beratung und Diskussion.

 

  1. Gesellschaftliche Partizipation (Kultur, Freizeit, Sport)

 

Partizipative Entwicklung von Angeboten für Alle:

  • Ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürger des Bezirks für die Themen Inklusion und Barrierefreiheit sensibilisieren. Menschen mit Behinderungen sind als „Experten in eigener Sache“ aktiv und erhalten - falls nötig - individuelle Unterstützung und Assistenz.

 

Tourismus:

  • Tourismus für Alle“: Tourismusverbände im Bezirk erweitern gezielt ihr Angebot unter diesem Aspekt;
  • Projekt: Umsetzung exemplarisch und mit Modellcharakter:
  • Workshop zur konkreten Bedarfsermittlung;
  • Ausbildung von „Datenerhebern“r barrierefreien Tourismus;
  • Aufbau einer Datenbank;
  • Einbeziehung von Selbsthilfe-Organisationen und „Experten in eigener Sache“.

 

Regionalentwicklung:

  • Entwicklung einer „inklusiven Haltung“ im Bezirk;
  • Als erstes gutes Beispiel für Inklusion wird die Errichtung einer Inklusionssporthalle in Pankow unterstützt, und weitere Beispiele für umgesetzte Inklusion werden gesammelt und publiziert (Fragebogenaktion und/oder Wettbewerb) zentraler Ansprechpartner erforderlich;
  • Entwicklung von Fortbildungsangeboten: „Inklusionsorientierte Verwaltung“;
  • Umsetzung durch Beratungs- und Koordinierungsstelle Inklusion
  • Prüfung ob:
    • Wahlen so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen ihr aktives und passives Wahlrecht ohne Einschränkung ausüben können;
    • Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Beeinträchtigung ihre Lebensbedingungen selbst mitgestalten können;
    • Menschen mit Beeinträchtigungen Zugang zu Angeboten der Erholungs- Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten erhalten, zu eigenen Aktivitäten in diesen Bereichen ermutigt und bei diesen Aktivitäten bedarfsgerecht unterstützt werden.
  • Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger: Entwicklung einer inklusiven Haltung“ auch bezüglich bürgerschaftlichem Engagements von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen;
  • Fragebogenaktion: „Wie inklusiv sind wir bereits“? Adressaten sind: Sportvereine, Theater, Museen, Kirchengemeinden, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Organisatoren von öffentlichen Veranstaltungen;
  • Fortbildungsangebote für Jugendeinrichtungen; Unterstützung für Vereine, z.B. zur Frage: Wie können wir Menschen mit geistiger Beeinträchtigung Teilhabe ermöglichen;
  • Zusammenarbeit von Trägern der Behindertenhilfe mit Kinder- und Jugendfreizeitstätten anregen und unterstützen.
  • einen inklusiven Kalender mit Künstlern herausgeben;
  • Computerkurse anbieten, die von inklusiven Dozententeams geleitet werden.

 

  1. Gesundheit

 

Medizinische  Versorgung:

Behandlungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigung:

 

Niedergelassene Ärzte

  • Erfassung der Barrierefreiheit;
  • individuelle Behandlungsmöglichkeiten beeinträchtigter Menschen (insbesondere auch Frauen) über eine Fragebogenaktion zusammenstellen;
  • Behandlung von Bürgern mit Sprachbarrieren bei psychosomatischen Erkrankungen.

 

Kliniken

  • Gynäkologische Versorgung beeinträchtigter Frauen durch Ärztinnen;
  • Schulung des Klinik-/Praxispersonals hinsichtlich der individuellen Anforderungen bei der Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen;

 

Selbsthilfegruppen

  • Stand der Vernetzung der Selbsthilfeorganisationen im Bezirk;
  • Alter

 

Barrierefreiheit:

  • Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt;
  • Transportmittel, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten der Öffentlichkeit;
  • öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss für Senioren in Gemeindeverwaltungen, Büchereien etc. Dieser Anschluss soll nach Möglichkeit von Ehrenamtlichen betreut werden, die den Senioren auch unterstützend zur Seite stehen;
  • geeignete Wohnungen für Ältere - bei der Neuaufstellung eines Bebauungsgebietes auf die Bedürfnisse von Senioren achten und evtl. barrierefrei passierbare Bauplätze für Ältere zur Verfügung stellen.

 

Lebensformen:

  • glichkeit einer unabhängigen Lebensführung für ältere beeinträchtigte Menschen;
  • Gesundheitsprävention für die geistige und körperliche Mobilität älterer Menschen;
  • glichkeit des lebenslangen Lernens; Ausbauen von Angeboten und eindeutigere Bekanntmachung;
  • Installierung von Nachbarschaftshilfen, die allein stehende ältere Menschen unterstützen;
  • bessere Vernetzung von Hilfsstellen;
 
 

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