Grundlage für die aktuelle medizinische Versorgung Geflüchteter ist das Rahmen-konzept „Medizinische Versorgung von Asylsuchenden“ im Land Berlin (Stand 17. März 2016), das in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erarbeitet und dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Ziel dieses Konzeptes ist es, insbesondere aus humanitären und infektiologischen Gründen die medizinische Grundversorgung Geflüchteter zu sichern. Asylsuchende haben einen Anspruch auf notwendige Leistungen der medizinischen Versorgung – unabhängig davon, ob sie bereits im Land Berlin registriert sind oder nicht. Registrierte Asylsuchende haben darüber hinaus das Recht auf freie Arztwahl und können anhand des Krankenbehandlungsscheines bzw. mit der elektronischen Gesundheitskarte eine medizinische ambulante Behandlung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Arztpraxen erhalten. In der Vergangenheit wurde die Versorgung in den Notunterkünften, insbesondere bei unregistrierten Flüchtlingen, vielfach durch ehrenamtliche Helfer erbracht, was als dauerhafte Lösung nicht akzeptabel ist. Zukünftig wird Wert darauf gelegt, dass Asylsuchende wo immer möglich im Regelsystem verbleiben, d.h. notwendige medizinische Hilfe auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes bei ambulant tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie stationäre Hilfe in Krankenhäusern erhalten. Darüber hinaus wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung vertraglich geregelt, dass alle Einrichtungen einen Anspruch auf eine Versorgung durch den Kassenärztlichen Notdienst haben. Wenn über die hausärztliche Versorgung hinaus ein Bedarf an fachärztlicher Versorgung besteht, so sind die betreffenden Asylsuchenden in das Regelsystem zu vermitteln. Für die stationäre Versorgung erfolgt die Abrechnung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einzelfallbezogen. Die Erstuntersuchungen aller Asylsuchenden finden zukünftig in den Erstregistrierungsstellen statt. Darüber hinaus erfolgt eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose durch das Gesundheitsamt Lichtenberg. Ebenfalls in den Erstregistrierungsstellen wird ein Impfangebot vorgehalten. Auf Grund niedriger Registrierungszahlen wird dieses Impfangebot zukünftig auch auf ungeimpfte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Notunterkünften ausgedehnt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in dem Bereich der Unterkunftshygiene, des Auftretens von Infektionskrankheiten, in den Kinder- und Jugendärztlichen sowie den Sozialpsychiatrischen Diensten besonders gefordert. Nach erheblichen Defiziten bei der medizinischen Versorgung in der Vergangenheit, die insbesondere dem starken Zuzug Geflüchteter geschuldet waren, ist es zwischenzeitlich zu einer Stabilisierung des Versorgungssystems gekommen, so dass ehrenamtliche medizinische Hilfe immer weniger für die tatsächliche Versorgung sondern stärker für den Lotsendienst, das heißt die Vermittlung in geeignete Hilfsangebote, benötigt wird. Vor dem Hintergrund der räumlichen Situation in den Notunterkünften (überwiegend Turnhallen) ist die Einrichtung eines den Anforderungen entsprechenden Sprechzimmers für die medizinische Erst- und Notversorgung kaum zu gewährleisten. Beginnend im Sommer 2016 soll die Notunterbringung Geflüchteter in Turnhallen schrittweise beendet und durch eine Unterbringung in Containern ersetzt werden. Angesichts der Überführung der Geflüchteten in das medizinische Regelsystem ist die Ausweisung von Sprechzimmern in den jetzigen Notunterkünften nicht geplant. |