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Drucksache - VII-1067
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin.12.2015 Abteilung Jugend und Facility Management Bezirksstadträtin
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §§ 12 BezVG, 35 AG KJHG
1. Gegenstand der Vorlage
Vorschlag zur Ersatzwahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der BVV für die VII. Wahlperiode.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die durch Verzicht vom 03.09.2015 als stellvertretende Bürgerdeputierte des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vorzeitig aus dem Amt ausgeschiedene Frau Sabrina Beblo wird Frau Wibke Reinsch-Neumann von der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH mit Sitz in der Fehrbelliner Straße 92 in 10119 Berlin, Telefon 44383442, Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung, als ihre Nachfolgerin für die verbleibende VII. Amtsperiode gewählt.
3. Begründung
Gemäß § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit.
Am 16.11.2011 wurde Frau Beblo gemäß § 35 Abs. 6 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als stellvertretende/r Bürgerdeputierte/r von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die Dauer der VII. Wahlperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt.
Frau Beblo hat gemäß §§ 24 Abs. 1a) i. V. m. 25 Abs. 3 BezVG am 03.09.2015 gegenüber dem Vorstand der BVV den Verzicht der Amtsausübung erklärt.
Scheidet ein gewähltes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vorzeitig aus, so sollen Träger gemäß § 35 Abs. 6 Satz 4 BezVG für die Ersatzwahl mindestens zwei Personen vorschlagen. Die Benennung der Mitglieder soll gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen (§ 35 Abs. 9 Satz 1 BezVG).
Mit Vorschlag des Trägers Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH vom 25.11.2015 wird Frau Wibke Reinsch-Neumann als stellvertretende Bürgerdeputierte vorgeschlagen. Es lagen keine weiteren Bewerbungen vor.
Die vorgeschlagenen Person kann gemäß § 22 BezVG das Amt einer Bürgerdeputierten ausüben, denn sie hat das 18. Lebensjahr vollendet, ihre Hauptwohnung in Berlin, gehört nicht dem Abgeordnetenhaus oder der Bezirksverordnetenversammlung an, ist nicht im Bezirksamt Pankow von Berlin als Tarifbeschäftigte oder Beamtin tätig und nicht Mitglied oder Prüferin des Rechnungshofes.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG in Verbindung mit § 35 Abs. 6 und 9 AG KJHG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die Wahl ist der große Bereich Kindertagesbetreuung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss angemessen vertreten.
Matthias KöhneChristine Keil BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend und Immobilien
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