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Drucksache - VII-1064
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrssicherheit in Berlin-Blankenburg auf dem Karower Damm in Höhe der Treseburger Straße verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1064
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat wie folgt geantwortet: „Der Karower Damm hat in Höhe der Bushaltestellen südlich des Knotenpunktes mit der Treseburger Straße zwei Fahrspuren in der Zufahrt (Geradeaus- und Linksabbiegespur) und eine Fahrspur in der Abfahrt. Die Fußgänger überqueren somit in Höhe der Haltestellen drei Fahrspuren. Der Standortvorschlag Karower Damm/ Treseburger Straße für einen Fußgängerüberweg wurde in der Arbeitsgruppe „Querungshilfen für Fußgänger“ bereits mehrmals in den Jahren 2007, 2010 und 2013 behandelt. Aufgrund der drei Fahrspuren ist in diesem Bereich des Karower Damms die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht möglich. Eine Mittelinsel könnte südlich der Treseburger Straße nur auf der vorhandenen Linksabbiegespur eingerichtet werden. An der Linksabbiegespur wird aber aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf dem Karower Damm weiterhin festgehalten. Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2013 über 12 Stunden zeigt zudem, dass die Anzahl der querenden Fußgänger mit einstelligen Summen pro Stunde bis zur Mittagszeit und maximal 18 Fußgängern pro Stunde am Nachmittag nicht allzu hoch ist. Aus diesen Gründen wurde bislang die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an diesem Standort abgelehnt. Alternativ dazu und in Folge des aktuellen Antrags seitens der BVV Pankow wird in der Arbeitsgruppe nunmehr noch geprüft werden, inwiefern ein Fußgängerüberweg im Karower Damm nördlich der Treseburger Straße sinnvoll erscheint.“ Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner | Dr. Torsten Kühne |
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