Drucksache - VII-1058  

 
 
Betreff: Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige geflüchtete Ausländer_innen (UmA) dringend beschleunigen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 36. BVV am 16.12.15
VzK§13 BA, ZB 38. BVV am 02.03.16
Berichtspflicht BA Mai 2016
VzK §13 BA Schlussbericht 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

06.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1058

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige geflüchtete Ausländer_innen (UmA) dringend beschleunigen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des (der) in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1058



Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dafür einzusetzen, dass sich das Clearingverfahren für die unbegleiteten minderhrigen geflüchteten Ausländer_innen (UmA) in den Erstaufnahmestationen deutlich verkürzt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) hat auf das Schreiben des Bezirksamtes Pankow vom 22.01.2016 mit dem Ersuchen, das Clearingverfahren für unbegleitete Minderjährige deutlich zu verkürzen, geantwortet.

Es wird dargelegt, dass schon von Beginn an der Aufenthalt in einer temporären Unterbringungsglichkeit r die unbegleiteten Minderjährigen so kurz wie möglich gehalten werden sollte. Dies hätte sich allerdings aufgrund der nahezu Vervierfachung der Zahl von unbegleiteten Minderjährigen in Berlin als sehr schwierig erwiesen. In Zusammenarbeit mit Jugendhilfeträgern und Bezirken sei immerhin Obdachlosigkeit vermieden und sozialpädagogische Betreuung sichergestellt worden. Das Ziel der SenBJW sei aber immer die Konsolidierung mit dem Regelverfahren und die zeitnahe Übergabe in die Betreuung durch die bezirklichen Jugendämter gewesen.

Bis zum Juni 2016 habe sich die Zahl der in den temporären Unterbringungseinrichtungen Untergebrachten mehr als halbiert. Um die Wartezeit zu verkürzen, sei Clearing in ambulanter Form mit gleichen Leistungsinhalten eingeführt und ausgebaut worden. Derzeit könne für die Dauer des Clearingverfahrens wieder die vorgesehene Regelzeit eingehalten werden.

Um die Übergabe an die bezirklichen Jugendämter zu beschleunigen, sei gemein-sam mit diesen ein abgestimmtes, beschleunigtes Verfahren für die Altfälle aus 2015 entwickelt worden. Zudem wäre bereits im Juli 2015 ein koordinierter und verstärkter Ausbauprozess der Platzkapazitäten für das Clearingverfahren und Anschlussunterbringungen auf den Weg gebracht worden. Es seien allerdings weitere Änderungen erforderlich, um den wachsenden Bedarf an Anschlussplätzen kurzfristig decken zu können.

In der Gesamtschau sei es jedoch gelungen, sowohl die krisenhafte Situation des Jahres 2015 erfolgreich zu bewältigen, als auch die Chancen der Minderjährigen auf eine zeitnahe Entwicklung von persönlichen Perspektiven zu verbessern.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Ein schneller Abschluss des Clearingverfahrens sichert für die Kinder und Jugendlichen eine bessere Betreuung und sozialpädagogische Begleitung in einer Jugendhilfeeinrichtung.

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
 

Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

X

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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