Drucksache - VII-1051  

 
 
Betreff: Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Personen mit geringem Einkommen in Karow Nord (ehem. Kita-Standorte)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
07.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.07.2016 
Fortsetzung der 41. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 35. BVV am 11.11.15
Beschlussempfehlung StadtGrün 37. BVV am 27.01.15
VzK§13 BA, SB 41. BVV am 29.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1051

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Personen mit geringem Einkommen in Karow Nord (ehem. Kita-Standorte)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1051

Das Bezirksamt wird ersucht, auf den nicht mehr benötigten Kita-Standorten im Wohngebiet Karow-Nord Rönder Straße 42, Busonistraße 141 und Achilles­straße 70 die Voraussetzungen für Gebäude in kostengünstiger Bauweise und für spezifische Bedarfe von Menschen in besonderen Lebenssituationen zu schaffen, wie z. B. Geflüchtete, Studierende, Wohnungslose sowie Personen mit geringem Einkommen.
Bei diesem Pilotprojekt sind die energetischen Mindeststandards einzuhalten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Grundstücke Busonistraße 133, 141 und Rönder Straße 43 sind Teil des Geltungs­bereichs des Bebauungsplans XVIII-20a, festgesetzt durch Verordnung vom 16. Mai 1994 (GVBI. S. 147).

Derzeit wird für die drei Grundstücke ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB vorbereitet. Der entsprechende Aufstellungs­beschluss erfolgt zeitnah.

Ziel der Änderung ist die Aufhebung der für die drei Grundstücke in den jeweiligen Baufenstern festgesetzte und einschränkend wirkende besondere Nutzungszweck „Kindertagesstätte“. Die entsprechenden textlichen Festsetzungen sollen ebenfalls gestrichen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVIII20a bleiben unverändert.

Mit der Sicherung der Grundstücke Busonistraße 133, 141 und Rönder Straße 42 als allgemeines Wohngebiet wird grundsätzlich eine Wohnnutzung ermöglicht. Spezieller Wohnungsbau oder besondere Wohnformen für o. g. Zielgruppen sind bereits im Rahmen eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO allgemein zulässig.

Sollte über zusätzliche Textfestsetzungen ausschließlich spezieller Wohnungsbau ermöglicht und damit gesichert werden, wäre ggf. eine Änderung der Verfahrensart (§ 13 a BauGB) erforderlich.

Das Grundstück Achillesstraße 70/Zum Kappgraben 17 bildet den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-24-1 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII24. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan XVIII-24-1 erfolgte am 16.12.1997 durch das damalige Bezirksamt Weißensee (ABl. v. 09.01.1998, S. 113). Der zuletzt durch­geführte Verfahrensschritt war die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Frühjahr 1998.

Das Plangebiet ist nach geltendem Planungsrecht als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendfreizeiteinrichtung“ festgesetzt. Das Ziel des Änderungs­verfahrens war die Festsetzung als Kerngebiet. Die mangelnde Nachfrage und Eignung der Fläche für kerngebietstypische Nutzungen verhinderten jedoch zwischen­zeitlich eine zügige Fortführung des Planverfahrens.

Das Bezirksamt Pankow bereitet derzeit ein Änderungsverfahren gemäß § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) vor. Die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte am 02.02.2015.

Im Rahmen der bisherigen Überlegungen zum Änderungsverfahren wurde deutlich, dass das Grundstück Achillesstraße 70/Zum Kappgraben 17 aufgrund der Lage des Grundstücks am Rande des „Zentrums“ von Karow-Nord und des Flächenzuschnitts weder für eine reine Wohnbebauung noch für großflächigen Einzelhandel geeignet ist. Sonderwohnformen (z. B. Seniorenwohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und andere nicht störende gewerbliche Nutzungen) sind dagegen vorstellbar.

Im Rahmen der Erarbeitung des bezirklichen Entwicklungskonzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur wird aktuell erneut die Erforderlichkeit der Standortsicherung für eine Jugendfreizeitstätte geprüft.

Die Einhaltung von energetischen Mindeststandards im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EErmG) wird unabhängig von den Bebauungsplanverfahren im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren geregelt.

Eine sich aus den Bebauungsplänen ergebende Regelung zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen auf das Klima und zur Förderung erneuer­baren Energien sind nur zulässig, soweit sie einen Boden ordnenden Bezug haben, städtebaulich erforderlich sind und den Anforderungen des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB genügen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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