Drucksache - VII-1047  

 
 
Betreff: Freies WLAN für Geflüchtetenunterkünfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
24.11.2015 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
08.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 35. BVV am 11.11.15
Antrag B´90/Grüne und Piraten 2. Ausfertigung 35. BVV am 11.11.15
Beschlussempfehlung ArSoGeSe 36. BVV am 16.12.15
VzK § 13 BA, Zwischenbericht, 38. BVV am 02.03.2016
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr. 1047/15

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Freies WLAN für Geflüchtetenunterkünfte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Tagung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1047.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass alle Pankower Unterkünfte und Einrichtungen für Geflüchtete mit frei zugänglichem und kostenfreiem WLAN ausgestattet werden.

Der WLAN-Zugang kann beispielsweise in Kooperation mit dem Potsdamer Verein „Refugees Emancipation“ oder mit der Berliner Freifunk-Gruppe realisiert werden, denen bereits im vergangenen Jahr das Amtsgericht Charlottenburg das Providerprivileg zuerkannt hat, so dass sie von der Störerhaftung ausgenommen sind.

Übergangsweise könnte der WLAN-Zugang durch die Eingabe von personalisierten Zugangsdaten, die die Träger der jeweiligen Unterkunft bereitstellen, ermöglicht werden, um die Störerhaftung auszuschließen. Gleichzeitig sollte für eine Vermittlung von Medienkompetenz gesorgt sein.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Notwendigkeit von offenem WLAN in Unterkünften für Geflüchtete als Grundausstattung auszusprechen und darauf zu drängen, dass die rechtlichen Fragen u.a. bezüglich der Störerhaftung grundsätzlich geklärt werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat, Eingang des Schreibens am 14. März 2016, folgende Antwort erteilt:

Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Einschätzung teile, dass der Zugang zu Information und Kommunikation für Geflüchtete in allen Einrichtungen verbindlich festgeschrieben werden sollte.

In den Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) vom 01.06.2015 ist unter Punkt II Anforderungen an Bau, Information und Kommunikation (S. 3) festgelegt, dass „in den Einrichtungen ist in allgemein und jederzeit zugänglichen Bereichen (z.B. Kinder-, Aufenthalts- und Beratungsräumen) kostenfrei WLAN-Empfang sicher zu stellen. Dafür sind mobile Endgeräte (pro 100 Bewohner/innen ein Notebook oder Tablet) zur leihweisen Nutzung vorzuhalten“.

Diese Anforderungen gelten für alle vertragsgebundenen Unterkünfte der BUL. Aktuell können die Anforderungen vor allem in sogenannten kurzfristig akquirierten Notunterkünften, wie z.B. Turnhallen, nur eingeschränkt gelten bzw. umgesetzt werden. Neben den von Ihnen benannten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb (Störerhaftung), sind u.a. weitere Fragestellungen zu klären: Zustimmung des Objekteigentümers/Vermieters zur Herstellung des Anschlusses (Kabelarbeiten); technische und betriebliche Realisierung des WLAN.

Es sei Ihnen und der BVV von Pankow versichert, dass alle am Prozess zur Unterbringung von Flüchtlingen Beteiligten derzeit aktiv und intensiv dabei sind die Thematik zufriedenstellend zu klären.“

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 
 

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