Drucksache - VII-1029  

 
 
Betreff: Kniprodestraße 94/96: Stellplatznutzung für die AnwohnerInnen wieder ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
08.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 34. BVV am 23.09.2015
Beschlussempfehlung StadtGrün 35. BVV am 11.11.15
VzK§13 BA, SB 37. BVV am 27.01.16

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin.01.2016

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-1029

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Kniprodestraße 94/96: Stellplatznutzung für die AnwohnerInnen wieder
ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1029

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) dafür einzusetzen, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern die Nutzung der vorhandenen Stellplatzanlage im hinteren, zur Bahnstrecke gelegenen Bereich der Kniprodestraße 94/96 wieder ermöglicht wird

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat den Vorgang mit der BIM behandelt. Die BIM bereitet derzeit einen Mietvertrag zum Zweck der privaten Nutzung für Anwohner-Kfz-Stellplätze vor. Die Nutzung der Stellplätze kann nach der Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgen. Damit ist in Kürze zu rechnen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Matthias KöhneChristine Keil

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

Jugend und Facility Management

 
 

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