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Drucksache - VII-1001
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1001 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Landesdenkmalamt hat im Rahmen seiner Erforschung und Erfassung von Großsiedlungen in Ost- und West-Berlin die Siedlung Ernst-Thälmann-Park als eine herausragende und beispielhafte Siedlung für das Siedlungsprogramm der DDR in Ost-Berlin als Denkmal ausgewiesen und 2014 in die Berliner Denkmalliste eingetragen. Das Ernst-Thälmann-Denkmal ist schon seit 1990 eingetragenes Denkmal und die erhaltenen Gebäude des Gaswerks seit 1995. Der Fachbereich Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes hat eine Eintragung der Parkanlage zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee als Gartendenkmal wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Der Parkbereich um die Siedlung und das Thälmanndenkmal ist nur als zur Siedlung und zum Denkmal gehörende Grünanlage in den Denkmalbereich mit einbezogen. Die Denkmalbegründung zielt auf die Siedlung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Siedlungsbaus in Berlin. Die Siedlung war Bestandteil einer städtebaulichen Planung der Baudirektion Berlin war, die sich vom Ernst-Thälmann-Denkmal bis zum Planetarium hinzog. Das heißt jedoch nicht, dass diese Anlage auch insgesamt denkmalwert ist. Die verbindende Parkanlage zum Beispiel erreicht den Standard nicht. Die Anlage ist insgesamt so heterogen, dass auch unser Vorgehen, Reste des Gaswerks sowie Denkmal und Siedlung separat einzutragen, durchaus legitim ist. Es besteht kein Zwang, einen Denkmalbereich aus formalen Gründen zu bilden. Die Ernst-Thälmann-Siedlung ist eine autonome Anlage, sie bildet eine Einheit mit dem Thälmanndenkmal, weil sie das Denkmal wie eine Bühnenkulisse fasst. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
Legende
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