Drucksache - VII-1001  

 
 
Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
26.11.2015 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
21.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 33. BVV am 08.07.15
Beschlussempfehlung StadtGrün 38. BVV am 02.03.16
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: Vll-1001

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1001

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Landesdenkmalamt hat im Rahmen seiner Erforschung und Erfassung von Großsiedlungen in Ost- und West-Berlin die Siedlung Ernst-Thälmann-Park als eine herausragende und beispielhafte Siedlung für das Siedlungsprogramm der DDR in Ost-Berlin als Denkmal ausgewiesen und 2014 in die Berliner Denkmalliste eingetragen. Das Ernst-Thälmann-Denkmal ist schon seit 1990 eingetragenes Denkmal und die erhaltenen Gebäude des Gaswerks seit 1995.

Der Fachbereich Gartendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes hat eine Eintragung der Parkanlage zwischen Greifswalder Straße und Prenzlauer Allee als Gartendenkmal wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Der Parkbereich um die Siedlung und das Thälmanndenkmal ist nur als zur Siedlung und zum Denkmal gehörende Grünanlage in den Denkmalbereich mit einbezogen.

Die Denkmalbegründung zielt auf die Siedlung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Siedlungsbaus in Berlin.

Die Siedlung war Bestandteil einer städtebaulichen Planung der Baudirektion Berlin war, die sich vom Ernst-Thälmann-Denkmal bis zum Planetarium hinzog. Das heißt jedoch nicht, dass diese Anlage auch insgesamt denkmalwert ist.

Die verbindende Parkanlage zum Beispiel erreicht den Standard nicht.

Die Anlage ist insgesamt so heterogen, dass auch unser Vorgehen, Reste des Gaswerks sowie Denkmal und Siedlung separat einzutragen, durchaus legitim ist. Es besteht kein Zwang, einen Denkmalbereich aus formalen Gründen zu bilden. Die Ernst-Thälmann-Siedlung ist eine autonome Anlage, sie bildet eine Einheit mit dem Thälmanndenkmal, weil sie das Denkmal wie eine Bühnenkulisse fasst.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen