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Drucksache - VII-0993
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Übertragung der Kita Agnes-Wabnitz-Str. 9 in 10249 Berlin an den Träger Bürgerhaus e. V.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Kita Agnes-Wabnitz-Str. 9 in 10249 Berlin wird zum 01.08.2015 an den Träger Bürgerhaus e.V. zum Betrieb einer Kita mit einer Kapazität von 120 Plätzen übertragen.
3. Begründung
Auf dem Grundstück Agnes-Wabnitz-Straße 9 wird zurzeit eine Kita mit einer Kapazität von 120 Plätzen im Rahmen der Umsetzung der bezirklichen Investitionsplanung gebaut. Für die Auswahl des zukünftigen Betreibers der Kita hat das Jugendamt 2012 ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde in gemeinsamer Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Träger Bürgerhaus e. V. als Betreiber ausgewählt.
Bei dem Träger Bürgerhaus e. V. handelt es sich um einen Träger, der ausschließlich im Bezirk Pankow Kindertagesstätten betreibt. Er arbeitet in den verschiedenen Gremien des Landes Berlin und des Bezirks sowie des Deutschern Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPW) mit. Für das Jugendamt ist er ein fester und verlässlicher Partner bei der Gewährleistung der Kitaplatzversorgung. Konzeptionell hat er sich mit der Bevölkerungsstruktur des Wohngebietes und der Region auseinandergesetzt und wird an dem Standort Agnes-Wabnitz-Straße 9 eine bewegungsorientierte Kita unter Umsetzung der Schwerpunkte des „Berliner Landesprogramms Kitas bewegen - für eine gute gesunde Kita“ betreiben.
Mit dem Träger soll ein Nutzungsvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 25 Jahren abgeschlossen werden. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 214.000,00 € an den Gesamtkosten in Höhe von 3.378.000,00 €. Die Laufzeit dient gegenüber den Kreditgebern als langfristige Absicherung der Nutzung sowie der langfristigen Sicherung der eingesetzten öffentlichen Mittel für den Förderzweck Kindertagesbetreuung.
Das Jugendamt hat in seiner Analyse der Situation bei der Versorgung mit Kitaplätzen auch in Hinsicht auf die Erweiterung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz für Kinder ab 1 Jahr festgestellt, dass in der Bezirksregion XIV - Prenzlauer Berg Ost der Bedarf an Kitaplätzen konstant hoch ist. Der Standort ist damit langfristig unter Auslastung der angebotenen Kapazität gesichert.
Das Grundstück Agnes-Wabnitz-Straße 9 wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung – RV-Tag) und gemäß § 9 RV-Tag entgeltfrei überlassen.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 2, Ziff. 10 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die Übertragung des Kitaneubaus an den Träger Bürgerhaus e. V., gesichert durch einen langfristigen Nutzungsvertrag, wird ein qualitativ hochwertiges Angebot im Bezirk Pankow realisiert.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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