Drucksache - VII-0993  

 
 
Betreff: Übertragung der Kita Agnes-Wabnitz-Str. 9 in 10249 Berlin an den Träger Bürgerhaus e. V.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 33. BVV am 08.07.15

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin              .06.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Übertragung der Kita Agnes-Wabnitz-Str. 9 in 10249 Berlin an den Träger Bürgerhaus e. V.

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Kita Agnes-Wabnitz-Str. 9 in 10249 Berlin wird zum 01.08.2015 an den Träger Bürgerhaus e.V. zum Betrieb einer Kita mit einer Kapazität von 120 Plätzen übertragen.

 

3.  Begründung

 

Auf dem Grundstück Agnes-Wabnitz-Straße 9 wird zurzeit eine Kita mit einer Kapazität von 120 Plätzen im Rahmen der Umsetzung der bezirklichen Investitionsplanung gebaut. Für die Auswahl des zukünftigen Betreibers der Kita hat das Jugendamt 2012 ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde in gemeinsamer Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Träger Bürgerhaus e. V. als Betreiber ausgewählt.

 

Bei dem Träger Bürgerhaus e. V. handelt es sich um einen Träger, der ausschließlich im Bezirk Pankow Kindertagesstätten betreibt. Er arbeitet in den verschiedenen Gremien des Landes Berlin und des Bezirks sowie des Deutschern Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPW) mit. Für das Jugendamt ist er ein fester und verlässlicher Partner bei der Gewährleistung der Kitaplatzversorgung. Konzeptionell hat er sich mit der Bevölkerungsstruktur des Wohngebietes und der Region auseinandergesetzt und wird an dem Standort Agnes-Wabnitz-Straße 9 eine bewegungsorientierte Kita unter Umsetzung der Schwerpunkte des „Berliner Landesprogramms Kitas bewegen - für eine gute gesunde Kita“ betreiben.

 

Mit dem Träger soll ein Nutzungsvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 25 Jahren abgeschlossen werden. Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 214.000,00 € an den Gesamtkosten in Höhe von 3.378.000,00 €. Die Laufzeit dient gegenüber den Kreditgebern als langfristige Absicherung der Nutzung sowie der langfristigen Sicherung der eingesetzten öffentlichen Mittel für den Förderzweck Kindertagesbetreuung.

 

Das Jugendamt hat in seiner Analyse der Situation bei der Versorgung mit Kitaplätzen auch in Hinsicht auf die Erweiterung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz für Kinder ab 1 Jahr festgestellt, dass in der Bezirksregion XIV - Prenzlauer Berg Ost der Bedarf an Kitaplätzen konstant hoch ist. Der Standort ist damit langfristig unter Auslastung der angebotenen Kapazität gesichert.

 

Das Grundstück Agnes-Wabnitz-Straße 9 wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung  RV-Tag) und gemäß § 9 RV-Tag entgeltfrei überlassen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 2, Ziff. 10 BezVG

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Anlage

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Übertragung des Kitaneubaus an den Träger Bürgerhaus e. V., gesichert durch einen langfristigen Nutzungsvertrag, wird ein qualitativ hochwertiges Angebot im Bezirk Pankow realisiert.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                                                                  Jugend und Facility Management

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 
 

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