Drucksache - VII-0992  

 
 
Betreff: Umgang mit Altkleidersammelcontainern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und Öffentliche OrdnungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag VerkOrd 33. BVV am 08.07.15
VzK § 13 BezVG - ZB des Bezirksamtes 23.09.2015
VzK§13 BA, SB 36. BVV am 16.12.15

 

 

 

 

Siehe Anlage


 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin             .12.2015

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0992

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Umgang mit Altkleidersammelcontainern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 33.Tagung der BVV am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0992:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzuwirken und intensiv dafür zu werben, dass bei den dort geführten Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Altkleidern und - schuhen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) intensiv mit den bezirklichen Ordnungsämtern zusammenzuarbeiten ist, und die Senatsverwaltung ihrerseits die glichkeiten des § 18 KrWG gegenüber Sammlern, die sich unzuverlässig oder nicht gesetzeskonform verhalten, in vollem Umfang (Auflagenerteilung/Untersagung der Sammlung im Land Berlin) ausschöpft.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die zuständige Senatsverwaltung und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) intensiv prüfen, ob die BSR die Sammlung von Altkleidern und -schuhen nicht nur in ihren stationären Betriebshöfen sondern auch haushaltsnah wahrnehmen kann, um so ihrer Bedeutung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin gerecht zu werden und die gesammelten Wertstoffe einer Verwertung in öffentlichem Interesse zuzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Im Rahmen der Gemeinsamen Gesprächsrunde der Bezirksstadträte zur koordinierten Weiterentwicklung der Ordnungsämter am 06.11.2015 wurde im Hinblick auf den Umgang mit Altkleidersammelcontainern die folgende Beschlussvorlage des Bezirksamtes einstimmig verabschiedet:

Die Gemeinsame Gesprächsrunde bittet die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um eine enge Zusammenarbeit mit den bezirklichen Ordnungsämtern bezogen auf die dort geführten Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Altkleidern und -schuhen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es sollten die Möglichkeiten des § 18 KrWG gegenüber Sammlern, die sich unzuverlässig oder nicht gesetzeskonform verhalten, in vollem Umfang (Auflagenerteilung/Untersagung der Sammlung im Land Berlin) ausgeschöpft werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird weiterhin ersucht, gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) intensiv zu prüfen, ob die BSR die Sammlung von Altkleidern und -schuhen nicht nur in ihren stationären Betriebshöfen sondern auch haushaltsnah wahrnehmen kann, um so ihrer Bedeutung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin gerecht zu werden und die gesammelten Wertstoffe einer Verwertung in öffentlichem Interesse zuzuführen.“

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) hat ihrerseits bereits Kontakt zu einigen Berliner Ordnungsämtern, darunter auch Pankow, aufgenommen und um Übermittlung von aussagefähigen Daten gebeten, welche ein systematisches und massives Fehlverhalten der AufstellerInnen von Altkleidersammelcontainern belegen und geeignet sind, auch künftig eine entsprechende - negative - Prognose deren Handelns zu zulassen. In diesen Fällen soll die Erforderlichkeit der Untersagung der Sammlung auf Grundlage des § 18 Absatz 5 Satz 2 KrWG geprüft werden.

 

Durch das Ordnungsamt im Bezirksamt Pankow werden derzeit die hier vorliegenden tabellarischen Übersichten in jedem Einzelfall geprüft, überarbeitet und aktualisiert. Eine Übermittlung der ersten Daten an SenStadtUm ist für die 47 KW vorgesehen.

 

Die Prüfung, inwiefern die BSR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin die Sammlung von Altkleidern selbst übernehmen kann, wurde ebenfalls von SenStadtUm zugesagt. Das Ergebnis der Prüfung wird das Bezirksamt der BVV im zuständigen Ausschuss zur Kenntnis geben.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias KöhneDr. Torsten Kühne

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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