Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0984
Das Bezirksamt wird ersucht, ab sofort Bauanträge zur Errichtung von Mietwohnungen im Bezirk Pankow nur zu genehmigen, wenn 25% der Wohnungen alten- und behindertengerecht erstellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Wohnungen bezahlbar sind.
Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Bevölkerung in der Stadt und auch im Bezirk Pankow wächst und die Menschen älter werden. Es besteht der absolut nachvollziehbare Wunsch lange eigenständig in der eigenen Wohnung leben zu können.
Die Nachfrage nach behindertengerechten Wohnungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, eine Versorgungsmöglichkeit besteht nur in einem äußerst geringen Umfang. Die Pflegestützpunkte und die Behindertenverbände verzeichnen eine große Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum.
Da kein ausreichend barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht, bedeutet das in sehr vielen Fällen, dass nur ein Umzug in ein Pflegeheim bleibt, bzw. viele Bürger und Bürgerinnen in der Wohnung gefesselt sind.
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