Drucksache - VII-0976  

 
 
Betreff: Inklusionssporthalle jetzt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mitberatender Ausschuss
30.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
15.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
03.11.2015 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
02.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt     
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt     
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 32. BVV am 10.06.15
Überweisungsnachweis ArSoGeSe
Zuarbeit ArSoGeSe
Beschlussempfehlung SchulSp 36. BVV am 16.12.15
VzK §13, BA ZB 38. BVV am 02.03.2016
VzK §13 BA Zwischenbericht 42.BVV am 14.09.2016
VzK §13 BA, Schlussbericht 4.BVV am 25.1.17

 

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0976/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Inklusionssporthalle jetzt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0976/2015

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird aufgefordert zu prüfen:

  1. Kann eine bestehende Sporthalle in Pankow als erste Inklusionssporthalle Berlins in Pankow genutzt werden?
  2. Falls eine bestehende Sporthalle in Pankow als erste Inklusionssporthalle nicht vorhanden sein sollte, soll geprüft werden, ob eine bereits in Planung befindliche Sporthalle für die Zwecke einer Inklusionssporthalle um geplant werden kann.
  3. Sollte eine Umplanung nicht möglich sein, soll geprüft werden, wie schnellstmöglich eine Inklusionssporthalle in Pankow geplant und errichtet werden kann.
  4. Die Inklusionssporthalle soll folgenden Anforderungen genügen:
  • Keine Barrieren in der Halle und im Umfeld der Halle
  • Behindertengerechte Sportgeräte
  • Separater Materialraum mit automatischer Schiebetür für Rollstühle
  • Hallenbeschriftung in Groß- und Blindenschrift, sowie in einer kontrastreichen Farbgebung
  • Parkplätze vor der Halle
  • Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen in ausreichender Zahl

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
 

 


Zu 1. und 2.:
Die Arbeitsgruppe Sportentwicklungsplanung (AG-SpEP) verständigte sich, eine der beiden Sporthallen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in der Kniprodestraße 27 in 10407 Berlin als Inklusionssporthalle nutzen zu wollen. In der AG-SpEP wurde am 11.02.2016 abgestimmt, dass die 3-teilige Sporthalle dem Verein „SV Pfeffersport e. V.“ von Montag bis Freitag für inklusive Sportangebote nach der Inanspruchnahme durch die Schulen (Oberstufenzentrum, kurz OSZ) zur vorrangigen Nutzung überlassen wird. Seit dem 05.09.2016 wird diese Halle im Rahmen der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vom 02.02.10 für den Inklusionssport (vorrangig Rollstuhlsport) an Pfeffersport vergeben. Entsprechend den in Ziffer 4 benannten Anforderungen konnten jedoch folgende Punkte für die Halle nicht umgesetzt werden:

-                 separater Materialraum mit automatischer Schiebetür für Rollstühle

-                 behindertengerechte Sportgeräte

-                 Hallenbeschriftung in Groß- und Blindenschrift, sowie in einer kontrastreichen Farbgebung

Obwohl die 3-teilige Sporthalle nicht voll den oben genannten Anforderungen an eine Inklusionssporthalle gerecht wird, gibt es jedoch in absehbarer Zeit im Bezirk keine wirkliche Alternative, denn eine reine Inklusionssporthalle für alle Sportbegeisterten mit Handicaps ist technisch kaum umsetzbar. Aufgrund der verschiedenen unterschiedlichen Anforderungen zur jeweiligen Einschränkung wäre eine solche Sporthalle mit einer damit verbundenen Vielzahl von technischen Hilfsmitteln so vollgestellt, dass die Sportlerinnen und Sportler sich nicht richtig bewegen und Sport treiben können.

Zu 3. und 4.:
Der Bau von Sporthallen auf Schulstandorten richtet sich nach dem Planungshandbuch Schulsporthallen der SenBJF, zuletzt aktualisiert im Juli 2013. Das Planungshandbuch beinhaltet Musterraumprogramme und funktionale Anforderungen für Schulsporthallen. Danach sollen Sporthallen mit ihren Nebenräumen nutzungsgerecht für behinderte Sportler und Besucher, primär für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei nach DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) erschlossen sein. Diese Vorgaben werden bereits jetzt für jedes Neubauvorhaben umgesetzt. Die unter Ziffer 4 genannten Anforderungen finden sich hier aber nicht in Gänze wieder, da eine reine Inklusionssporthalle für alle Sportbegeisterten mit Handicaps wie bereits erwähnt technisch kaum umsetzbar ist. Hier wäre eine Schwerpunktsetzung durchaus sinnvoller. Als berlinweite Beispiele seien genannt:

-                 Sporthalle der Marianne-Buggenhagen-Schule in Berlin Buch – speziell geeignet für körperlich und motorischer Behinderung (mehr Bewegungsfläche, alle Sanitär-  und Umkleideräume sind behindertengerecht, automatische Türen, etc.)

-                 Sporthalle der Fichtenberg-Oberschule (Steglitz) – speziell geeignet für Blinde und Sehbehinderte (Wände haben Leitlinien, Klingelboden, Geräte befinden sich an der Decke)

In den bezirklichen Planungen sind die Anforderungen an eine Inklusionssporthalle bereits berücksichtigt. Bestandteil der bezirklichen Liste ist die Maßnahme Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Sporthalle "Rennbahnstr." Rennbahnstraße 45 in 13088 Berlin. Diese Maßnahme dient der Deckung des schulischen Bedarfs in den Ortsteilen Weißensee und Heinersdorf, der bereits durch Nachverdichtung und Wohnungsneubau entstanden ist und weiter entstehen wird. Im 1. Bauabschnitt ist die Errichtung eines MEB geplant. Im 2. Bauabschnitt ist der Neubau einer barrierefreien Inklusionssporthalle mit 4 Hallenteilen zur Deckung des Sporthallenbedarfs der Grundschule und der Hagenbeck-Schule (03K08) vorgesehen. Diese Sporthalle ist dann, im Sinne der oben erwähnten Schwerpunktsetzung, besonders geeignet für Sportbegeisterte mit körperlichen und motorischen Einschränkungen. Zudem wird auch der Bedarf einer wettkampfgerechten Sporthalle an diesem Standort formuliert. Eine Machbarkeitsstudie für den Sportkomplex Rennbahnstraße liegt vor. Allerdings ist hier ein Entwidmungsverfahren nach § 7 (2) SportFG notwendig. Nur wenn die Finanzierung beider Bauabschnitte eindeutig gesichert ist, wird das Aufgabeverfahren befürwortet. Mit diesem Neubauvorhaben besteht dadurch die Möglichkeit, den gesamten Sportstandort Rennbahnstraße zu optimieren und aufzuwerten.

Weiterer Bestandteil der bezirklichen Liste ist die Maßnahme Inklusionssporthalle mit Therapiebecken und Gymnastikräumen "Hansastr. 188" in 13088 Berlin. Nicht nur wegen fehlender Planungsreife (kein Testat), sondern auch wegen der Gefahr einer nicht optimalen Auslastung der Inklusionssporthalle in der Zeit von 08-16 Uhr wird dieses Vorhaben auf die nächste I-Planung 2019-2023 verschoben. Um eine optimale Auslastung einer solchen Inklusionshalle von Anfang an herzustellen, wäre ein Schulstandort mit einem geplanten Sporthallenneubau durchaus sinnvoller. Das Bezirksamt regt daher vielmehr an, Neubauten von Sporthallen auf Schulstandorten nach gewissen Schwerpunkten (geistige, körperliche und motorische Einschränkungen, Sehbehinderung) zu planen und somit mehrere Inklusionssporthallen im Bezirk zu errichten.

Konkrete Aussagen hierzu soll ein Sportentwicklungsplan bringen, der in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden wird. Dieser Sportentwicklungsplan soll eine umfassende Übersicht über die bezirkliche sportliche Infrastruktur aufweisen, den bestehenden Sanierungsbedarf, Versorgungs- und Entwicklungsschwerpunkte im Bezirk und in den einzelnen Bezirksregionen aufzeigen und die im Bezirk angebotenen Sportarten sowie die Tendenzen (Inklusionsbedarf, Trendsportarten, Bedarfe des unorganisierten Sports, etc.) darstellen. Das Bezirksamt wird den Sportentwicklungsplan auch im intensiven Austausch mit der BVV und weiteren relevanten Akteuren erarbeiten.

 

Das Bezirksamt wird das Thema auch weiterhin in den zuständigen Gremien behandeln.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen