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Drucksache - VII-0976
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Inklusionssporthalle jetzt |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0976/2015
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird aufgefordert zu prüfen:
- Kann eine bestehende Sporthalle in Pankow als erste Inklusionssporthalle Berlins in Pankow genutzt werden?
- Falls eine bestehende Sporthalle in Pankow als erste Inklusionssporthalle nicht vorhanden sein sollte, soll geprüft werden, ob eine bereits in Planung befindliche Sporthalle für die Zwecke einer Inklusionssporthalle um geplant werden kann.
- Sollte eine Umplanung nicht möglich sein, soll geprüft werden, wie schnellstmöglich eine Inklusionssporthalle in Pankow geplant und errichtet werden kann.
- Die Inklusionssporthalle soll folgenden Anforderungen genügen:
- Keine Barrieren in der Halle und im Umfeld der Halle
- Behindertengerechte Sportgeräte
- Separater Materialraum mit automatischer Schiebetür für Rollstühle
- Hallenbeschriftung in Groß- und Blindenschrift, sowie in einer kontrastreichen Farbgebung
- Parkplätze vor der Halle
- Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen in ausreichender Zahl
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. und 2.:
Die Arbeitsgruppe Sportentwicklungsplanung (AG-SpEP) verständigte sich, eine der beiden Sporthallen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in der Kniprodestraße 27 in 10407 Berlin als Inklusionssporthalle nutzen zu wollen. In der AG-SpEP wurde am 11.02.2016 abgestimmt, dass die 3-teilige Sporthalle dem Verein „SV Pfeffersport e. V.“ von Montag bis Freitag für inklusive Sportangebote nach der Inanspruchnahme durch die Schulen (Oberstufenzentrum, kurz OSZ) zur vorrangigen Nutzung überlassen wird. Seit dem 05.09.2016 wird diese Halle im Rahmen der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) vom 02.02.10 für den Inklusionssport (vorrangig Rollstuhlsport) an Pfeffersport vergeben. Entsprechend den in Ziffer 4 benannten Anforderungen konnten jedoch folgende Punkte für die Halle nicht umgesetzt werden:
- separater Materialraum mit automatischer Schiebetür für Rollstühle
- behindertengerechte Sportgeräte
- Hallenbeschriftung in Groß- und Blindenschrift, sowie in einer kontrastreichen Farbgebung
Obwohl die 3-teilige Sporthalle nicht voll den oben genannten Anforderungen an eine Inklusionssporthalle gerecht wird, gibt es jedoch in absehbarer Zeit im Bezirk keine wirkliche Alternative, denn eine reine Inklusionssporthalle für alle Sportbegeisterten mit Handicaps ist technisch kaum umsetzbar. Aufgrund der verschiedenen unterschiedlichen Anforderungen zur jeweiligen Einschränkung wäre eine solche Sporthalle mit einer damit verbundenen Vielzahl von technischen Hilfsmitteln so vollgestellt, dass die Sportlerinnen und Sportler sich nicht richtig bewegen und Sport treiben können.
Zu 3. und 4.:
Der Bau von Sporthallen auf Schulstandorten richtet sich nach dem Planungshandbuch Schulsporthallen der SenBJF, zuletzt aktualisiert im Juli 2013. Das Planungshandbuch beinhaltet Musterraumprogramme und funktionale Anforderungen für Schulsporthallen. Danach sollen Sporthallen mit ihren Nebenräumen nutzungsgerecht für behinderte Sportler und Besucher, primär für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei nach DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen) erschlossen sein. Diese Vorgaben werden bereits jetzt für jedes Neubauvorhaben umgesetzt. Die unter Ziffer 4 genannten Anforderungen finden sich hier aber nicht in Gänze wieder, da eine reine Inklusionssporthalle für alle Sportbegeisterten mit Handicaps wie bereits erwähnt technisch kaum umsetzbar ist. Hier wäre eine Schwerpunktsetzung durchaus sinnvoller. Als berlinweite Beispiele seien genannt:
- Sporthalle der Marianne-Buggenhagen-Schule in Berlin Buch – speziell geeignet für körperlich und motorischer Behinderung (mehr Bewegungsfläche, alle Sanitär- und Umkleideräume sind behindertengerecht, automatische Türen, etc.)
- Sporthalle der Fichtenberg-Oberschule (Steglitz) – speziell geeignet für Blinde und Sehbehinderte (Wände haben Leitlinien, Klingelboden, Geräte befinden sich an der Decke)
In den bezirklichen Planungen sind die Anforderungen an eine Inklusionssporthalle bereits berücksichtigt. Bestandteil der bezirklichen Liste ist die Maßnahme Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Sporthalle "Rennbahnstr." Rennbahnstraße 45 in 13088 Berlin. Diese Maßnahme dient der Deckung des schulischen Bedarfs in den Ortsteilen Weißensee und Heinersdorf, der bereits durch Nachverdichtung und Wohnungsneubau entstanden ist und weiter entstehen wird. Im 1. Bauabschnitt ist die Errichtung eines MEB geplant. Im 2. Bauabschnitt ist der Neubau einer barrierefreien Inklusionssporthalle mit 4 Hallenteilen zur Deckung des Sporthallenbedarfs der Grundschule und der Hagenbeck-Schule (03K08) vorgesehen. Diese Sporthalle ist dann, im Sinne der oben erwähnten Schwerpunktsetzung, besonders geeignet für Sportbegeisterte mit körperlichen und motorischen Einschränkungen. Zudem wird auch der Bedarf einer wettkampfgerechten Sporthalle an diesem Standort formuliert. Eine Machbarkeitsstudie für den Sportkomplex Rennbahnstraße liegt vor. Allerdings ist hier ein Entwidmungsverfahren nach § 7 (2) SportFG notwendig. Nur wenn die Finanzierung beider Bauabschnitte eindeutig gesichert ist, wird das Aufgabeverfahren befürwortet. Mit diesem Neubauvorhaben besteht dadurch die Möglichkeit, den gesamten Sportstandort Rennbahnstraße zu optimieren und aufzuwerten.
Weiterer Bestandteil der bezirklichen Liste ist die Maßnahme Inklusionssporthalle mit Therapiebecken und Gymnastikräumen "Hansastr. 188" in 13088 Berlin. Nicht nur wegen fehlender Planungsreife (kein Testat), sondern auch wegen der Gefahr einer nicht optimalen Auslastung der Inklusionssporthalle in der Zeit von 08-16 Uhr wird dieses Vorhaben auf die nächste I-Planung 2019-2023 verschoben. Um eine optimale Auslastung einer solchen Inklusionshalle von Anfang an herzustellen, wäre ein Schulstandort mit einem geplanten Sporthallenneubau durchaus sinnvoller. Das Bezirksamt regt daher vielmehr an, Neubauten von Sporthallen auf Schulstandorten nach gewissen Schwerpunkten (geistige, körperliche und motorische Einschränkungen, Sehbehinderung) zu planen und somit mehrere Inklusionssporthallen im Bezirk zu errichten.
Konkrete Aussagen hierzu soll ein Sportentwicklungsplan bringen, der in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden wird. Dieser Sportentwicklungsplan soll eine umfassende Übersicht über die bezirkliche sportliche Infrastruktur aufweisen, den bestehenden Sanierungsbedarf, Versorgungs- und Entwicklungsschwerpunkte im Bezirk und in den einzelnen Bezirksregionen aufzeigen und die im Bezirk angebotenen Sportarten sowie die Tendenzen (Inklusionsbedarf, Trendsportarten, Bedarfe des unorganisierten Sports, etc.) darstellen. Das Bezirksamt wird den Sportentwicklungsplan auch im intensiven Austausch mit der BVV und weiteren relevanten Akteuren erarbeiten.
Das Bezirksamt wird das Thema auch weiterhin in den zuständigen Gremien behandeln.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| X | X |
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