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Drucksache - VII-0975
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0975
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Priesterstege in Blankenburg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 23.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0975
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit in der Blankenburger Priesterstege erhöht werden kann. Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte Bestandteil der Prüfung sein: 1. Bauliche Maßnahmen: a. Errichtung einer Mittelinsel auf der Höhe der Kita „Spatzenburg“, b. Errichtung von beidseitigen Gehwegvorstreckungen auf der Höhe der markierten Fußgängerschutzzone, c. Aufstellung von Barken und/oder Pollern zur Reduzierung der d. Aufbringung von sog. Temposchwellen im Bereich der Priesterstege, zwischen der Straße Alt-Blankenburg und der Gartenstraße, 2. Anordnung von Verkehrszeichen/Aufstellung von Dialogdisplays: a. Einbahnstraßenregelung von Alt-Blankenburg in Richtung Triftstraße und b. Markierung eines Schutzstreifens am Rand der Fahrbahn, beidseitig, mit einer Breite von mind. 1,50 m c. Aufstellung von sog. Dialog-Displays jeweils einzeln in beide Fahrtrich-
Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich mit dem zuständigen Abschnitt der Polizei in Verbindung zu setzen und auf eine verstärkte Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeit in der Priesterstege zu drängen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu Punkt 1a. – d. bauliche Maßnahmen:
Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 22.10.2008 wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Markierung RP 200 (Kennzeichnung einer Gehwegvorstreckung), einseitig ggü. Eingang Kita - Zwei Mal Markierung RP 213 (Achtung Kinder)/214 (Tempo 30) - Zwei „Moabiter Kissen“
Diese Maßnahmen wurden zeitnah umgesetzt. Mit der großflächigen Erschließung des Wohngebiets, nördlich der Straße Alt-Karow, mit einer Schmutzwasserkanalisation, war es aus technologischer Sicht erforderlich, die Moabiter Kissen abzubauen. Nach Abschluss der Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe ist es nunmehr geplant, die Kissen wieder einzubauen und die fehlende Markierung zu erneuern. Im vergangenen Jahr wurde durch das Bezirksamt ein Grundstückstausch zu Gunsten der Verbreiterung des Gehweges in der Priesterstege beschlossen. Derzeit sind die notwendigen Arbeiten (Heckenverpflanzung, Zaunversetzung, Gehwegbefestigung) im Gange. Hierbei werden ca. 40.000,- Euro (einschließlich Vermessung und Grunderwerbsteuer) investiert.
Zu Punkt 2 Anordnung von Verkehrszeichen/Aufstellung von Dialogdisplays:
Aufgrund von zurückliegenden Beschwerden wurde die verkehrliche Situation in der Straße Priesterstege, vor der Kita, vor etwa einem halben Jahr geprüft. Die festgestellten Verkehrsmengen in der Verkehrsspitze sind gegenüber denen in anderen innerstädtischen Wohngebietsstraßen, welche ebenfalls von Durchgangsverkehren betroffen werden, nicht signifikant erhöht. Es waren beispielsweise Querungen von Fußgängern in allen Bereichen vor der Kita jederzeit gefahrlos möglich. Ebenfalls das Befahren der dortigen Straßen für Radfahrer war gefahrlos möglich. Die schmalen Fahrgassen und die zum Teil schlechte Fahrbahnbeschaffenheit, wie beispielsweise die Gartenstraße, machen die Straße für den Durchgangsverkehr eher unattraktiv und fördert ein gewünschtes defensives Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer im untergeordneten Straßennetz. Sämtliche Straßen nördlich von Alt-Blankenburg sind dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Von daher können sie von jedem Verkehrsteilnehmer im Rahmen der widmungs- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen befahren werden. Sie sind Bestandteil einer flächendeckenden Tempo 30 km/h-Zone, die zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner eingerichtet wurde. Die Rechtsgrundlage für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen ergibt sich aus dem § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr beschränken oder verbieten, wenn also z. B. eine konkrete Gefahrenlage gegeben ist. Dieser Tatbestand ist hier glücklicher Weise nicht gegeben. Der gemachte Vorschlag zur Ausweisung einer Einbahnstraße führt dazu, dass der Verkehr dann durch die parallel verlaufenden Straßen verlaufen würde und damit letztlich nur eine Verdrängung des Verkehrs in eine ebenso schützenswerte Straße erfolgen würde. Im Ergebnis wird dadurch zusätzlicher Verkehr, insbesondere im Parksuchverkehr, durch die Anwohner und Anlieger generiert und andere Straßen dieses Gebietes würden dann dafür belastet werden. Das kann nicht das Ziel solcher Maßnahmen sein. Die Erfahrung zeigt auch, dass gerade durch die Einrichtung von Einbahnstraßen tendenziell höhere Geschwindigkeiten anzutreffen sind, da mit keinem Gegenverkehr gerechnet werden muss.
Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage und bei Fahrbahnbreiten unter 7,00 m zwischen den Bordsteinen dürfen gemäß den bindenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden.
Dialog-Displays werden auch aufgrund der finanziellen Situation des Straßen- und Grünflächenamtes (dauerhafte, anhaltende und für den Doppelhaushalt 2016/2017 wieder ansteigende Unterfinanzierung im Bereich der Straßenunterhaltung) von Seiten des Straßenbaulastträgers nicht befürwortet. Hinzu kommt die Anfälligkeit für Vandalismus aller Art, welche Leasing- oder Unterhaltungsverträge zusätzlich verteuern (Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Pilotprojektes "Dialog-Displays" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt).
Weitergehende Maßnahmen als unter Punkt 1 beschrieben, werden als nicht notwendig erachtet.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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