Drucksache - VII-0975  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Priesterstege in Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
07.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 32. BVV am 10.06.15
BSE Ausschuss VerkOrd 23.09.2015
VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin    . 2015

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
   

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VII-0975

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Priesterstege in Blankenburg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 23.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0975

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit in der Blankenburger Priesterstege erhöht werden kann.

Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte Bestandteil der Prüfung sein:

     1. Bauliche Maßnahmen:

a. Errichtung einer Mittelinsel auf der Höhe der Kita „Spatzenburg“,

b. Errichtung von beidseitigen Gehwegvorstreckungen auf der Höhe der

    markierten Fußgängerschutzzone,

c. Aufstellung von Barken und/oder Pollern zur Reduzierung der
              Fahrbahnbreite, beidseitig versetzt vor dem Grundstück Priesterstege 6,

d. Aufbringung von sog. Temposchwellen im Bereich der Priesterstege,

    zwischen der Straße Alt-Blankenburg und der Gartenstraße,

     2. Anordnung von Verkehrszeichen/Aufstellung von Dialogdisplays:

a. Einbahnstraßenregelung von Alt-Blankenburg in Richtung Triftstraße und
               der Gartenstraße Richtung Osten,

b. Markierung eines Schutzstreifens am Rand der Fahrbahn, beidseitig, mit

    einer Breite von mind. 1,50 m

c. Aufstellung von sog. Dialog-Displays jeweils einzeln in beide Fahrtrich-
              tungen vor dem Grundstück Priesterstege 6

 

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich mit dem zuständigen Abschnitt der Polizei in Verbindung zu setzen und auf eine verstärkte Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeit in der Priesterstege zu drängen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu Punkt 1a. – d. bauliche Maßnahmen:

 

Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 22.10.2008 wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

 

-          Markierung RP 200 (Kennzeichnung einer Gehwegvorstreckung), einseitig ggü. Eingang Kita

-          Zwei Mal Markierung RP 213 (Achtung Kinder)/214 (Tempo 30)

-          Zwei „Moabiter Kissen“

 

Diese Maßnahmen wurden zeitnah umgesetzt. Mit der großflächigen Erschließung des Wohngebiets, nördlich der Straße Alt-Karow, mit einer Schmutzwasserkanalisation, war es aus technologischer Sicht erforderlich, die Moabiter Kissen abzubauen. Nach Abschluss der Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe ist es nunmehr geplant, die Kissen wieder einzubauen und die fehlende Markierung zu erneuern.

Im vergangenen Jahr wurde durch das Bezirksamt ein Grundstückstausch zu Gunsten der Verbreiterung des Gehweges in der Priesterstege beschlossen. Derzeit sind die notwendigen Arbeiten (Heckenverpflanzung, Zaunversetzung, Gehwegbefestigung) im Gange. Hierbei werden ca. 40.000,- Euro (einschließlich Vermessung und Grunderwerbsteuer) investiert.

 

Zu Punkt 2 Anordnung von Verkehrszeichen/Aufstellung von Dialogdisplays:

 

  1. Einbahnstraßenregelung

Aufgrund von zurückliegenden Beschwerden wurde die verkehrliche Situation in der Straße Priesterstege, vor der Kita, vor etwa einem halben Jahr geprüft. Die festgestellten Verkehrsmengen in der Verkehrsspitze sind gegenüber denen in anderen innerstädtischen Wohngebietsstraßen, welche ebenfalls von Durchgangsverkehren betroffen werden, nicht signifikant erhöht. Es waren beispielsweise Querungen von Fußngern in allen Bereichen vor der Kita jederzeit gefahrlos möglich. Ebenfalls das Befahren der dortigen Straßen für Radfahrer war gefahrlos möglich. Die schmalen Fahrgassen und die zum Teil schlechte Fahrbahnbeschaffenheit, wie beispielsweise die Gartenstraße, machen die Straße für den Durchgangsverkehr eher unattraktiv und fördert ein gewünschtes defensives Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer im untergeordneten Straßennetz.

Sämtliche Straßen nördlich von Alt-Blankenburg sind dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Von daher können sie von jedem Verkehrsteilnehmer im Rahmen der widmungs- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen befahren werden. Sie sind Bestandteil einer flächendeckenden Tempo 30 km/h-Zone, die zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner eingerichtet wurde.

Die Rechtsgrundlage für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen ergibt sich aus dem § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr beschränken oder verbieten, wenn also z. B. eine konkrete Gefahrenlage gegeben ist. Dieser Tatbestand ist hier glücklicher Weise nicht gegeben.

Der gemachte Vorschlag zur Ausweisung einer Einbahnstraße führt dazu, dass der Verkehr dann durch die parallel verlaufenden Straßen verlaufen würde und damit letztlich nur eine Verdrängung des Verkehrs in eine ebenso schützenswerte Straße erfolgen würde. Im Ergebnis wird dadurch zusätzlicher Verkehr, insbesondere im Parksuchverkehr, durch die Anwohner und Anlieger generiert und andere Straßen dieses Gebietes würden dann dafür belastet werden. Das kann nicht das Ziel solcher Maßnahmen sein. Die Erfahrung zeigt auch, dass gerade durch die Einrichtung von Einbahnstraßen tendenziell höhere Geschwindigkeiten anzutreffen sind, da mit keinem Gegenverkehr gerechnet werden muss.

 

  1. Schutzstreifen

Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage und bei Fahrbahnbreiten unter 7,00 m zwischen den Bordsteinen dürfen gemäß den bindenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine beidseitigen Schutzstreifen angelegt werden.

 

  1. Dialogdisplays

Dialog-Displays werden auch aufgrund der finanziellen Situation des Straßen-   und Grünflächenamtes (dauerhafte, anhaltende und für den Doppelhaushalt 2016/2017 wieder ansteigende Unterfinanzierung im Bereich der Straßenunterhaltung) von Seiten des Straßenbaulastträgers nicht befürwortet. Hinzu kommt die Anfälligkeit für Vandalismus aller Art, welche Leasing- oder Unterhaltungsverträge zusätzlich verteuern (Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Pilotprojektes "Dialog-Displays" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt).

 

Weitergehende Maßnahmen als unter Punkt 1 beschrieben, werden als nicht notwendig erachtet.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias KöhneJens-Holger Kirchner

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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