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Drucksache - VII-0961
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin05.2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Gründung eines Gymnasiums im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Conrad-Blenkle Straße 34 in 10407 Berlin
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk Pankow von Berlin gründet zum 01.09.2015 im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Conrad-Blenkle Straße 34 in 10407 Berlin ein Gymnasium.
3. Begründung
a) Gegenwärtiger Sachstand
Das Schulgebäude in der Conrad-Blenkle Straße 34 wurde bis Ende des Schuljahres 2013/14 als Filiale des zentral verwalteten Sport- und Leistungszentrums Berlin (Sportforum), Fritz-Lesch-Straße 35 in 13053 Berlin genutzt. Die Objektverwaltung der zentral verwalteten Schulen erfolgt durch das SILB (BIM). Nach Fertigstellung eines neuen und kapazitätsgerechten Schulgebäudes am Hauptstandort des Sport- und Leistungszentrums in Lichtenberg wurde das Schulgebäude Conrad-Blenke Straße 34 frei gezogen. Der Bezirk beabsichtigte die Übernahme des Schulobjektes und verhandelte mit dem Objektverwalter. Am 23.07.2014 konnte der Vertrag über eine vorzeitige Besitzeinweisung zum 01.08.2014 geschlossen werden.
Auf Grund der Entwicklung der Schülerzahlen und dem daraus resultierenden Erfordernis der Schaffung zusätzlicher Gymnasialschulplätze in Pankow ist die Nutzung des Schulgebäudes und -geländes in der Conrad-Blenkle Straßes 34 dringend notwendig. Der Bezirk Pankow sieht das Schulobjekt seit langem als Erweiterungsmöglichkeit seiner Gymnasialschulkapazitäten und trat bereits im Jahr 2010 an die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wegen einer möglichen Übernahme heran. Die Schulgründung in der Conrad-Blenkle Straße 34 wurde vom Bezirksamt mit der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012 – 2016 von 2011 offiziell fest im bezirklichen Oberschulnetz eingeplant[1] und ist ein notwendiger Bestandteil zur Sicherung der Schulplatzversorgung in Pankow.
b) Entwicklung der Schülerzahlen
Die aktuelle Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist in ihrer mittleren Variante für Pankow einen weiteren Zuwachs der Einwohnerzahlen mindestens bis 2030 aus. Im Zeitraum 2011-2030 soll die Bevölkerung Pankows um rund 61.300 Einwohner (+16,3%) zunehmen.[2] Laut Einwohnerregisterstatistik ist im Zeitraum 2012 bis 2014 folgendes Wachstum zu verzeichnen:
Hieraus lassen sich entsprechende Tendenzen für die Berechnung der Schülerzahlentwicklung ableiten.
Nach der aktuellen Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) vom 27.01.2015 wird in der Sek I (Klassenstufe 7-10) für den Bezirk Pankow ein Anstieg der Schülerzahlen von 9.390 im Schuljahr 2015/16 auf 12.910 im Schuljahr 2023/24 erwartet (vgl. Tabelle 2). Nach den Erfahrungen der letzten Jahre entfallen auf die Gymnasien etwa 51 % aller Schüler/innen in der Sek I (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1 – Ist-Statistik:[6]
Dieser Trend wird von der Modellrechnung 2015 fortgeschrieben.
Der Anstieg um 1.766 Schüler/innen im Gymnasialbereich (+36,5 %) zwischen den Schuljahren 2014/15 bis 2023/24 verursacht einen idealtypischen Mehrbedarf gemäß Musterraumprogramm von etwas über 15 Zügen in dieser Schulart.[8] Insgesamt sind bis 2023/24 rund 57 Züge erforderlich, dem zurzeit 42 Züge im Bestand (Vgl. Tabelle 3) gegenüberstehen.
Tabelle 3:
Die starken Jahrgänge, die bereits jetzt in den Pankower Grundschulen lernen, werden mit einer zeitlichen Verzögerung auch in die Pankower weiterführenden Schulen hoch wachsen. Daher ist davon auszugehen, dass die kommenden Modellrechnungen der Sen BJW und andere relevante Prognosen sich dieser Entwicklung weiter nach oben anpassen werden müssen. Vergleicht man das Ist gemäß Tabelle 1 und die Modellrechnung gemäß Tabelle 2 mit der Modellrechnung aus dem Schulentwicklungsplan 2006 bis 2011 zur Entwicklung der Schülerzahlen der Klassenstufen 7 bis 10 bis 2015/16[9], ist festzustellen, dass die damaligen Prognosen um ein Vielfaches übertroffen worden sind. Für den weiterführenden Schulbereich wurden für das Schuljahr 2014/15 lediglich 8.519 und für das Schuljahr 2015/16 8.217 prognostiziert. Die Modellrechnung von 2014[10] ging für 2014/15 von 9.280 und für 2015/16 von 9.120 aus. Beide Prognosen sind im Ist bzw. in der aktualisierten Modellrechnung (vgl. Tabellen 1 und 2) weit übertroffen worden. Um die notwendigen Schulplatzkapazitäten zu sichern, geht der Bezirk in seinen Berechnungen nicht wie die Senatsverwaltung von der mittleren sondern von der oberen Variante aus.
Die prognostizierten Entwicklungen der Schülerzahlen im Gymnasial- und ISS-Bereich können – unabhängig von der berücksichtigten Variante - nur mit dem Erhalt der vorhandenen Schulstandorte, den geplanten fristgerecht fertig zu stellenden Kapazitätserweiterungen sowie neuen Schulstandorten aufgefangen werden.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber mit seiner letzten Änderung des Schulgesetzes 2014 – in Kraft seit 06.04.2014 – auch die wohnortnahe Versorgung im Bereich der weiterführenden Schulen wieder gestärkt hat[11], was der Bezirk Pankow zusätzlich zu berücksichtigen hat und ihn gegenüber der Pankower Bevölkerung verpflichtet.
Trotz Verdichtung innerhalb der bestehenden Gymnasien und der Sanierung des Schulstandortes Pasteurstraße 7-11 in 10407 Berlin zu einem 3-zügigen Gymnasium[12] wird das mögliche Angebot an Gymnasialplätzen den Bedarf nicht decken können. Die Gründung eines neuen Pankower Gymnasiums ist daher für die Sicherung des Schulplatzangebotes zwingend notwendig. Die vorgesehene standardgerechte Errichtung des 5-zügigen Gymnasiums gemäß Musterraumprogramm von Sen BJW trägt zur Schaffung dringend erforderlicher Kapazitäten bei.
Auch Sen BJW berücksichtigt in ihren Berechnungen der Bedarfsentwicklung im Bezirk Pankow die Conrad-Blenkle Straße 34 als Schulneugründung eines 5-zügigen Gymnasiums.
c) Organisation des Schulbetriebes
Die erstmalige Einrichtung der siebenten Klassen soll für das Schuljahr 2016/2017 erfolgen. Regelungen von jährlich erscheinenden Verwaltungsvorschriften der SenBJW zum (zeitlichen) Procedere des Übergangs von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I begründen[13] die Notwendigkeit der Gründung des Gymnasiums im Gebäude Conrad-Blenke Straße 34 zum 01.09.2015. Die in den Verwaltungsvorschriften verbindlich festgelegten Verfahrensschritte erfordern einen zeitlichen Vorlauf. Das Verfahren ist mit SenBJW abgestimmt. Die SenBJW befürwortet die bezirkliche Absicht, das formelle Verfahren der Schulgründung noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Das Bezirksamt wird an die Schule herantreten und für eine sportorientierte Profilbildung werben.
d) Beteiligungen
Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich in seiner Sitzung am 27.08.2014 mit der Angelegenheit befasst.
Der Bezirksschulbeirat wurde im Hinblick auf die Neugründung im Sinne des § 111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG am 13.10.2014 und 10.11.2014 gehört.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG, § 109 Abs. 3, § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
a) Bedarfsorientierte Bereitstellung des Gebäudes
Die notwendige Grundsanierung des Gebäudes wurde für die Investitionsplanung 2015-19 angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2019 ist im Kapitel 3704/70106 Gymnasien die Maßnahme „Grundinstandsetzung und Ausbau zu einem 5zügigen Gymnasium“ in Höhe von 4 Mio. EUR geplant. Die Restfinanzierung ab 2020 beträgt 11,6 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung beläuft sich auf 15,6 Mio. EUR.
Die Grundausstattung (Inventar) ist dem Bezirksamt durch den vorherigen Nutzer (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) kostenfrei überlassen worden. Ersatz- und Ergänzungsausstattungen sind im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Investitionsplanung vorzusehen.
b) Finanzierung des nichtpädagogischen Personals
ohne finanzielle Auswirkungen: Die Stelle Schulhausmeister/in wurde im Zusammenhang mit der Schließung der 03S11 in Abstimmung mit der Personalwirtschaft mit einem internen Sperrvermerk versehen. Die Stelle war damit für eine absehbare Schuleröffnung vorzusehen und steht jetzt zur Verfügung.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Die Gründung des Gymnasiums dient der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.
Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. [1] Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012 – 2016, Beschluss BVV VI-1380 vom 07.09.2011. [2] unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/bevoelkerungsprognose/download/bevprog_2011_2030_kurzfassung.pdf ,(abgerufen am 01.04.2015). [3] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg unter https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/grundlagen/Einwohnerregister.asp?Ptyp=50&Sageb=12041&creg=BBB&anzwer=11 [4] ebenda [5] ebenda [6] Sen BJW: Eckdaten aus der Ist-Statistik der allgemeinbildenden Schulen im jeweiligen Schuljahr in Berlin. Entwicklung der Schülerzahlen der Jahrgangsstufen 7 - 10 an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien. [7] Sen BJW: Modellrechnung für öffentliche allgemein bildende Schulen in Berlin 2015 (27.01.15). Entwicklung der Schülerzahlen der Jahrgangsstufen 7 - 10 an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien. [8] Sen BJW. aktuelles Musterraumprogramm für Gymnasium von 10/2014: idealtypisch 116 Schüler/Zug 1 Zug / 10,5 Unterrichtsräume (Regelform Klasse 7-12) und 1 Zug / 11,5 Räume (Ganztags) sowie 1 Zug / 11,5 Räume (Regelform Klasse 5-12) und 1 Zug / 12,5 Räume (Ganztags). [9] SenBJW: Schulentwicklungsplan für die Jahre 2006 bis 2011; http://www.berlin.de/sen/bildung/schulentwicklungsplanung/index.html [10] Vgl. Bez 0049 F vom 13.06.2014 zu Prognosen für Schülerzahlentwicklungen, Anlage 4 [11] Vgl. Begründung zur Änderung de Schulgesetzes - Abgeordnetenhausdrucksache 17/1382 vom 07.01.2014, S. 15, zu § 56 Abs. 7, [12] Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Pankow 2012 – 2016, Beschluss BVV VI-1380 vom 07.09.2011. [13] Vergleiche beispielhaft Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 9/2014 der SenBJW vom 22.09.2014 zu Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2015/16. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen die Verfahrensschritte noch nicht vor. |
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