Drucksache - VII-0947  

 
 
Betreff: Ausweitung der Gebiete des sozialen Erhaltungsrechts ("Milieuschutzgebiete") im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
21.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
04.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.07.2016 
Fortsetzung der 41. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 31. BVV
Beschlussempfehlung StadtGrün 33. BVV am 08.07.2015
VzK 13 Zwischenbericht Bezirksamt 34. BVV am 23.09.2015
Berichtspflicht BA Dezember 2015
VzK§13 BezVG, SB 41. BVV 29.06.2016

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.Juni 2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0947 :

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Ausweitung der Gebiete des sozialen Erhaltungsrechts („Milieuschutzgebiete“) im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0947 –

„Die BVV Pankow unterstützt das Bezirksamt in dem Anliegen, die Ausweitung der Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB auf weitere Quartiere des Bezirks Pankow zu prüfen.

Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst mit Voruntersuchungen zu prüfen, ob grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorhanden sind. Die Voruntersuchungen sollen für fünf neue Gebiete gemäß folgender Prioritätensetzung erfolgen:

1. „Pankow-Süd“ mit der Umgrenzung Berliner Straße, Elsa-Brändström-Straße, Neumannstraße, Eschengraben, Talstraße, Thulestraße, Prenzlauer Promenade, Wisbyer Straße

2. „Langhansstraße“ mit der Umgrenzung Prenzlauer Promenade, Am Steinberg, Pistoriusstraße, Berliner Allee, ehemalige Bezirksgrenze

3. „Komponistenviertel“, in der Umgrenzung Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße,

Gounodstraße, Puccinistraße, Gürtelstraße

4. „Danziger Straße Mitte“ mit der Umgrenzung Greifswalder Straße, John-Schehr-Straße, Kniprodestraße, Danziger Straße,

5. „Danziger Straße Ost“ mit der Umgrenzung Kniprodestraße, Conrad-Blenkle-Straße/Fritz-Riedel-Straße, Landsberger Allee, Danziger Straße“.

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 17.09.2015 einen Ablaufplan für die Umsetzung vorzulegen, der in der zeitlichen Perspektive auch die gegebenenfalls jeweils erforderlichen vertiefenden Untersuchungen für die Festsetzung als soziales Erhaltungsgebiet umfassen soll.

Im gleichen Zeitraum wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, ob für die benannten Gebiete Aufstellungsbeschlüsse für soziale Erhaltungsverordnungen gefasst werden sollen, um die Zurückstellung von Baugesuchen vornehmen und die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken zu können.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, noch für die Beratungen des Doppelhaushaltes 2016/17 zu benennen, welcher personelle Mehrbedarf aus der Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete jeweils folgen würde.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Voruntersuchungen zum Erlass neuer Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden beauftragt und laufen seit dem 01.03.2016.

Die Beauftragung endet vertragsgemäß mit dem erforderlichen BA- bzw. BVV-Beschluss über die Aufstellung neuer Erhaltungsgebiete. Die Festlegung neuer Gebiete erfolgt voraussichtlich erst durch die neu konstituierte BVV der VIII. Wahlperiode. Da der zeitliche Ablauf von den erforderlichen politischen Beschlüssen abhängt, kann er an dieser Stelle nicht weiter präzisiert werden.

Erste Zwischenergebnisse werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen in seiner Sitzung am 23.06.2016 vorgestellt.

Zum Personalbedarf wird auf den ersten Zwischenbericht vom 23.09.2015 verwiesen.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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