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Drucksache - VII-0947
Vorlage zur Kenntnisnahme Schlussbericht Ausweitung der Gebiete des sozialen Erhaltungsrechts („Milieuschutzgebiete“) im Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 33. Sitzung am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0947 – „Die BVV Pankow unterstützt das Bezirksamt in dem Anliegen, die Ausweitung der Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB auf weitere Quartiere des Bezirks Pankow zu prüfen. Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst mit Voruntersuchungen zu prüfen, ob grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen vorhanden sind. Die Voruntersuchungen sollen für fünf neue Gebiete gemäß folgender Prioritätensetzung erfolgen: 1. „Pankow-Süd“ mit der Umgrenzung Berliner Straße, Elsa-Brändström-Straße, Neumannstraße, Eschengraben, Talstraße, Thulestraße, Prenzlauer Promenade, Wisbyer Straße 2. „Langhansstraße“ mit der Umgrenzung Prenzlauer Promenade, Am Steinberg, Pistoriusstraße, Berliner Allee, ehemalige Bezirksgrenze 3. „Komponistenviertel“, in der Umgrenzung Berliner Allee, Indira-Gandhi-Straße, Gounodstraße, Puccinistraße, Gürtelstraße 4. „Danziger Straße Mitte“ mit der Umgrenzung Greifswalder Straße, John-Schehr-Straße, Kniprodestraße, Danziger Straße, 5. „Danziger Straße Ost“ mit der Umgrenzung Kniprodestraße, Conrad-Blenkle-Straße/Fritz-Riedel-Straße, Landsberger Allee, Danziger Straße“. Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 17.09.2015 einen Ablaufplan für die Umsetzung vorzulegen, der in der zeitlichen Perspektive auch die gegebenenfalls jeweils erforderlichen vertiefenden Untersuchungen für die Festsetzung als soziales Erhaltungsgebiet umfassen soll. Im gleichen Zeitraum wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, ob für die benannten Gebiete Aufstellungsbeschlüsse für soziale Erhaltungsverordnungen gefasst werden sollen, um die Zurückstellung von Baugesuchen vornehmen und die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken zu können. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, noch für die Beratungen des Doppelhaushaltes 2016/17 zu benennen, welcher personelle Mehrbedarf aus der Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete jeweils folgen würde.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Voruntersuchungen zum Erlass neuer Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. Satz 1 Nr. 2 BauGB wurden beauftragt und laufen seit dem 01.03.2016. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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