Drucksache - VII-0936  

 
 
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9 - die Grenze des Schiedsamtsbezirks verläuft entlang der S - Bahn -Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße, Danziger Straße, Landsberger Allee und der Bezirksgrenzen zu den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg - im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA,31 BVV am 06.05.2015

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          .03.2015                                 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                Drucksache-Nr.:                                                                       

 

Vorlage zur Beschlussfassung

r die Bezirksverordnetenversammlung

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 9

- die Grenze des Schiedsamtsbezirks verläuft entlang der S - Bahn -Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße, Danziger Straße, Landsberger Allee und der Bezirksgrenzen zu den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg - im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

r die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 9 im Bezirk Pankow

 

Herr

Peter Schumann

Tiriotstraße 61

13127 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 9 Herrn Peter Schumann endete am 20. April 2014. Herr Schumann hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte hat mit Schreiben vom 02. März 2015 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Herrn Schumann bestehen.

 

Herr Schumann ist bereits seit dem 12.11.2003 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt er über einen großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat er die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.

 

Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   § 3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),

      zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und an-

      derer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70);

 

b)   § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013 (GVBl. S. 920);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011 (GVBl. S. 87);

 

d)    § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005

       (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom          

      10.11.2011);

 

e)   § 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006    

      S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011).

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

                                                       

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für

Verbraucherschutz, Umwelt, Kultur und Bürgerservice

 

 
 

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