Drucksache - VII-0923  

 
 
Betreff: Kirche von Unten
Status:öffentlichNotiz:33. BVV SB als ZB erklärt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linke und PiratenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, Linke und Piraten 30. BVV am 25.03.15
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD, Linke, Piraten und Grüne 30. BVV am 25.03.15
VzK§13 SB, BA, 33.BVV am 08.07.2015
Berichtspflicht BA November 2015
Berichtspflicht BA Februar 2016
VzK §13 Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0923   

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Kirche von Unten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 25.03.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0923 –

„Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin befürwortet die erfolgte An-siedlung der „Kirche von Unten“ (KvU) in der Storkower Straße 119.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Kirche von Unten weiterhin zu unterstützen, um an diesem Standort die pädagogisch wichtige Jugend- und Sozialarbeit und das Ange-bot der Selbsthilfewerkstatt zu ermöglichen sowie offene Arbeit und soziale Beratung in einem Jugendclub anbieten zu können.

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, die KvU dabei zu unterstützen, dass die bau- und planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die vorgesehenen Nutzungen wie z. B. Volxküche, Filmabend, Veranstaltungen aller Art oder kleinere Konzerte ge-schaffen werden. Voraussetzungen für diese Nutzungen ist ein barrierefreier Zugang und die Einbau vorgeschriebener Sanitäranlagen.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Kirche von Unten reichte letztmalig im März 2016 ergänzende Unterlagen im Bezirksamt Pankow, Bau- und Wohnungsaufsicht, ein. Das Bezirksamt Pankow kam dem Antragsteller zu der vom Gesetzgeber geforderten zeitlich „straffen“ Verfahrensführung zurückliegend mehrfach wohlwollend entgegen.

Die beantragten verschiedenartigen Nutzungsarten sind leider nicht vollumfänglich baugenehmigungsfähig. Während die Fahrradwerkstatt und Lackiererei ausgeübt werden kann, kann der Musik- und Theaterwerkstatt nicht uneingeschränkt zugestimmt werden. Letztere angedachte Nutzungsänderung umfangreicher Art ist zu präzisieren (reduzieren), um eine unbefristete Baugenehmigung zu erhalten.

Die nicht unbefristet genehmigungsfähigen umfangreicheren Nutzungsveranstaltungen müssen daher in Form von zu genehmigenden Einzelveranstaltungen vorbehalten bleiben.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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