Drucksache - VII-0911  

 
 
Betreff: Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 11
- der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung 30 BVV am 25.03.2015

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .03.2015                                 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

r die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

Wahl (Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 11

- der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 11 - der Schiedsamtsbezirk umfasst die Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow - im Bezirk Pankow

 

Herr

Jürgen Liss

Am Iderfenngraben 6

13156 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 11 endete am 15.12.2014. Die bisherige Schiedsperson Herr rgen Liss hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat mit Schreiben vom 26.11.2014 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl  von Herr Jürgen Liss bestehen.

 

Herr Liss ist bereits seit dem 26.02.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt er über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat er die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.

 

Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden.

 

4. Rechtsgrundlage

a)     §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 3 zur Änd. des JustizverwaltungskostenG und anderer Gesetze vom 17. 3. 2014 (GVBl. S. 70);

b)     §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II G zur Änd. des LandesabgeordnetenG und des G über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 18. 12. 2013 (GVBl. S. 920);

c)     §  4 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Art. I ÄndVO vom 8. 3. 2011 (GVBl. S. 87);

d)     § 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011);

e)     § 16 Bezirksverwaltungsgesetz Abs. 1 (BezVG) vom 14.12. 2005 (GVBl. 2006 S.2) in der ab 27.10.2011 geltenden Fassung (GVBl. S. 692 vom 10.11.2011).

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 (4200 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

- entfällt -

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,

              Umwelt, Kultur und Bürgerservice

 

 
 

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