Drucksache - VII-0904  

 
 
Betreff: Einwohnerantrag an die BVV Pankow zum Erhalt und zur Nichtbebauung der Parkplätze Lilli-Henoch-Straße – gemäß § 44 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Volker Herold, Angelika Hornig, Wolfram LangguthAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
21.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
26.11.2015 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
21.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerantrag 30 BVV am 25.03.2015
Beschlussempfehlung StadtGrün 38. BVV am 02.03.16

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Forderungen umzusetzen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.01.2016 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

JA 3  /  NEIN 5  /  ENTHALTUNGEN 6

 

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Forderungen umzusetzen:

 

  1. Keine Bebauung an der nördlichen Denkmalgrenze des Ernst-Thälmann-Parks und damit Ausschluss negativer Auswirkungen auf den Park und unser Wohngebiet

 

  1. Erhalt der Parkplätze in der Lilli-Henoch-Straße.

 

Anknüpfend an die Voruntersuchung zum Ernst-Thälmann-Park haben Anwohnerinnen und Anwohner den Einwohnerantrag auf der Grundlage des § 44 des Bezirksverwaltungsgesetzes eingereicht

Begründung des Ausschusses:

 

Der Ausschuss hat den Einwohnerantrag in drei Sitzungen des Ausschusses beraten. Die AntragstellerInnen waren jeweils eingeladen und haben sich mit weiteren AnwohnerInnen an der Ausschussdebatte beteiligt. Die erste Beratung erfolgte am 21. Mai 2015. Mit Zustimmung der AntragstellerInnen wurde der Antrag mangels Aussicht auf Erfolg vertagt, um die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in die Entscheidung einbeziehen zu können. Mit Fertigstellung der Machbarkeitsstudie wurde die Drucksache am 26. November 2015 erneut aufgerufen und beraten. Aufgrund der für große Teile des Ausschusses unerwarteten Vorschläge der Machbarkeitsstudie erfolgte mit Zustimmung den AntragstellerInnen eine erneute Vertagung. Nach zwischenzeitlicher Diskussion der Machbarkeitsstudie in der Ausschussklausur fand die dritte Beratung des Antrages am 21. Januar 2016 statt.

Unverändert sprach sich eine Mehrheit des Ausschusses gegen eine Vorfestlegung für einzelne Flächen im Vorgriff auf das in Vorbereitung befindliche Bebauungsplanverfahren aus. Die Notwendigkeit der Erhaltung der Stellplätze an genau dieser Stelle wurde bezweifelt und die Entwicklung der gesamten Fläche in einem Gesamtzusammenhang als sinnvolle Herangehensweise bezeichnet. Gleichzeitig wurde von anderer Seite deutliche Kritik an der Machbarkeitsstudie und der Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten von 400 auf 600 sowie dem ganz erheblichen Zuwächsen an Gewerbeflächen benannt, die im Widerspruch zum INSEK und dem Anliegen der AnwohnerInnen ständen.

Im Ergebnis des langen und sehr kontrovers geführten Diskussionsprozesses war ein Rückgang der ablehnenden Positionen bzw. Haltung gegenüber dem Einwohnerantrag festzustellen, der jedoch im Umkehrschuss nicht zu mehr Ja-Stimmen führte. Die abschließende Abstimmung des unveränderten Antrages spiegelt somit die Heterogenität des Ausschusses in dieser Frage wieder. Mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen sowie 6 Enthaltungen hat der Einwohnerantrag keine Mehrheit erhalten. Der Ausschuss empfiehlt der BVV somit die Ablehnung des Antrages.

 

Text Ursprungsantrag Volker Herold, Angelika Hornig, Wolfgang Langguth

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Forderungen umzusetzen:

 

  1. Keine Bebauung an der nördlichen Denkmalgrenze des Ernst-Thälmann-Parks und damit Ausschluss negativer Auswirkungen auf den Park und unser Wohngebiet

 

  1. Erhalt der Parkplätze in der Lilli-Henoch-Straße.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Anknüpfend an die Voruntersuchung zum Ernst-Thälmann-Park haben Anwohnerinnen und Anwohner den Einwohnerantrag auf der Grundlage des § 44 des Bezirksverwaltungsgesetzes eingereicht. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen wurde die Zulässigkeit am 19.02.2015 festgestellt.

 

Die Einreichenden begründen das Anliegen wie folgt:

„Seit Februar 2014 leben die Anwohner des Thälmannparks in einem denkmalgeschützten Gebiet, das aus dem grünen Park, den in den Jahren 1984 – 1986 errichteten Wohnbauten, dem Kulturareal sowie der Schwimmhalle besteht. Jetzt gibt es Vorhaben und Absichten des Bezirksamtes Pankow direkt an der nördlichen Flächendenkmalgrenze – nämlich auf den Parkplätzen Lilli–Henoch–Straße – eine Bebauung vorzunehmen. Durch eine Bebauungsverdichtung würde nicht nur das gesamt Erscheinungsbild unseres Denkmalgebietes negativ beeinflusst. Es ergeben sich auch Auswirkungen auf die Frischluftschneise sowie auf die Sichtachsen, die unsere Grünanlage und unser Wohnumfeld ungünstig betreffen. Es fallen dann auch die Parkplätze an der Lilli-Henoch-Straße ersatzlos weg. Wo Anhwohner_innen ihre Fahrzeuge abstellen können, die sie für notwendige Besorgungen, medizinische Behandlungen sowie Fahrten in die nähere Umgebung unbedingt brauchen, bleibt offen. Auch die Schwimmhalle wird von Bürger_innen besucht und genutzt, die körperliche Beeinträchtigungen haben und das Schwimmen zu ihrer Körperertüchtigung und Gesundheitsförderung betreiben und den Weg zur Schwimmhalle mit dem PKW bewältigen müssen.“

 

Im Begleitschreiben machen die Einreichenden folgende Ergänzungen:

  1. „Ein Konzept für den ruhenden Verkehr im/am Ernst-Thälmann-Park liegt nicht vor. Auf den Parkplatzflächen bestehen rd. 240 Parkplätze für Anwohner sowie für Besucher der Schwimmhalle, des Parks und der Anwohner. Diese Parkplätze unterliegen seit 2010 der Parkraumbewirtschaftung. Ausgleichsflächen für diese Parkplätze existieren nicht. Im Interesse der Grünflächenerhaltung und der Sicherheit für die Anwohner und im Gebiet darf es keinesfalls zum "Wildwuchs" beim ruhenden Verkehr kommen.

 

  1. Die Parkplätze bestehen seit Einweihung des Thälmann-Parks im Jahre 1986 und sollten zweckmäßigerweise in das Flächendenkmalsgebiet eingeordnet werden. Bisher wurde durch das Bezirksamt keine eindeutige Klärung gegeben, warum diese Parkplatzflächen nicht gemäss § 1  Abs. 2 des WoGenVermG der WBG Zentrum eG übereignet werden konnten. Die WBG Zentrum ist zur Übernahme dieser Parkplätze bereit.

 

  1. Die Parkplatzflächen befinden sich jetzt an der nördlichen Denkmalgrenze. Die Anforderungen des Denkmalschutzes insbesondere der Umgebung und der Zumutbarkeit sind eindeutig zu befolgen.

 

  1. Eine Bebauung der Parkplätze kann negative Beeinträchtigungen der über den Thälmann-Park führenden Frischluftschneise gerade auch für den dichtbesiedelten Ortsteil Prenzlauer Berg nach sich ziehen.

 

  1. Es sollte keinesfalls außer acht gelassen werden, dass eine Parkplatzfläche in der Zukunft teilweise oder auch ganz zur Grünfläche mit geringem Aufwand umgestaltet werden kann. Wenn diese Flächen bebaut sind, ist das nicht mehr möglich. Eine Bebauung der Parkplatzflächen würde auch die dort stehenden schützenswerten japanischen Zierkirschensorten sicher beeinträchtigen, wenn nicht sogar vernichten.“

 

 
 

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