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Drucksache - VII-0888
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0888
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Einrichtung einer temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 29.Tagung der BVV am 18.02.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0888:
1. Die BVV spricht sich für die Einrichtung einer temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße vor den Hausnummern 16-22 testweise in den Monaten April bis Oktober 2015, jeweils dienstags 10-18 Uhr, aus. 2. Das Bezirksamt wird ersucht, u. a. auf Grundlage der Erfahrungen aus Bremen eine StVO-konforme verkehrsrechtliche Lösung für die Einrichtung einer temporären Spielstraße zu erarbeiten. 3. Die Bürgerinitiative ermöglicht einen sicherheits- und versicherungskonformen Ablauf und legt dazu dem Bezirksamt und der BVV ihre Vorgehensweise vor und benennt verantwortliche Personen. 4. Die Bürgerinitiative führt gegen Ende der Testphase eine Evaluation der Maß- nahme durch, auf deren Basis über die Weiterführung im Herbst entschieden wird.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Wie im 1. Zwischenbericht ausgeführt, hat das Bezirksamt verschiedene Alternativen zur Umsetzung des Anliegens einer temporären Spielstraße geprüft und bewertet. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer temporären Spielstraße sowie die Alternativen und deren Bewertung hat das Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung am 21. April in Anwesenheit der Bürgerinitiative vorgestellt. Im Ergebnis hat der Ausschuss mehrheitlich den Vorschlag des Bezirksamtes befürwortet, das Anliegen einer temporären Spielstraße in Form einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung umzusetzen. Gemäß der Vorgaben des § 29 StVO ist es möglich, im Rahmen einer regelmäßigen Veranstaltung aufgrund einer genehmigten und durchgeführten Sperrung der Gudvanger Straße den besagten Straßenabschnitt ordnungsgemäß aufgrund einer bestehenden Rechtsgrundlage für einen bestimmten Zeitraum dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Der § 29 StVO regelt die übermäßige Straßenbenutzung.
Das Bezirksamt hat im Nachgang der Ausschussberatung zu einem Gespräch unter Beteiligung der Bürgerinitiative eingeladen, um die Detailfragen zur Durchführung einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung zu klären. Das Bezirksamt – hier das Jugendamt – hat als Veranstalter nunmehr eine regelmäßige Veranstaltung „Temporäres Spielen auf der Straße“ angemeldet. Nach der Beteiligung der Anhörungspartner wie Straßenbaulastträger (Straßen- und Grünflächenamt) und Polizei konnte das Bezirksamt zeitnah die Genehmigung nach §29 StVO für eine regelmäßige Veranstaltung jeweils dienstags 10 bis 18 Uhr befristet bis Oktober 2015 erteilen. Die erste Veranstaltung hat am 26. Mai stattgefunden.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19. Mai hat das Bezirksamt mit den direkt betroffenen Anwohnern in der Gudvanger Straße das Gespräch gesucht. Das Projekt soll begleitend evaluiert werden. Nach Ende der Pilotphase im Oktober 2015 wird sich das Bezirksamt gemeinsam mit der BVV sowie der Initiative „Temporäre Spielstraße“ über das weitere Vorgehen verständigen. Das Bezirksamt wird die BVV fortlaufend über den Sachstand zum Pilotprojekt informieren.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Spielplatzsituation im Bereich des Humannplatzes wird im Sinne der Kinder- und Jugendlichen verbessert.
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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