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Drucksache - VII-0879
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 01.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0879
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
- Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
- für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches
- Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
- zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 - 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
- die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar werden.
- Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Vorbemerkungen: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der umfangreich andauernden Beratungsfolge der o. g. Drucksache befinden sich einige Beschlusspunkte bereits berlinweit im Regelungs- bzw. Umsetzungsprozess. Zu 1. Der Senat beschloss am 3. Mai 2016 ein Konzept für den systematischen Freizug aller zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen. Nach dem vorliegenden und sich monatlich in Fortschreibung befindlichen Plan soll die überwiegende Zahl an Hallen entsprechend bezirklicher Prioritätenlisten bis Ende September geräumt werden. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der im Konzept beschlossenen Kriterien und die Verfügbarkeit alternativer geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Ein Kriterium ist das Vorhalten ausreichender Reservemöglichkeiten, um auf schwankende Zuzugszahlen reagieren zu können. Um die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte zu beenden, sind notfalls auch Wohncontainer für diesen Zweck vorgesehen. Zu 2. bis 4. Vom Senat wurde beschlossen, dass die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften geplanten modularen Bauten so errichtet werden sollen, dass sie als Wohnungen, Einzelapartments bzw. Mehrzimmerwohnräume nutzbar sind. In Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung können diese Wohnungen – da sie dem Standard des sozialen Wohnungsbaus entsprechen – als Flüchtlingsanschlussunterkünfte genutzt oder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden.[1] Die Ausschreibungen von Rahmenverträgen der Wohnungsbaugesellschaften für die Errichtung dieser nachhaltigen Flüchtlingswohngebäude in Fertigbauweise sind so konzipiert, dass die Leistungen auch von den jeweils anderen Wohnungsbaugesellschaften abgerufen werden können. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einen Letter of Intent über die Errichtung und Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge unterzeichnet.[2] Darin erklären die Gesellschaften ihre Bereitschaft, den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu übernehmen und die Gebäude an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu vermieten. Über wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gestaltung der abzuschließenden Mietverträge wurde bereits Einvernehmen erzielt.[3] Die Vergabe der Wohnungen an Flüchtlinge erfolgt durch das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk. Zu 5. Notunterkünfte, auf die geltende Qualitätsstandards nicht anwendbar sind, werden zugunsten von Gemeinschaftsunterkünften sukzessive aufgegeben Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat die ersten Ausschreibungen zum Betrieb der Tempohomes Berlin veröffentlicht. Diese in Container-Bauweise errichteten Unterkünfte dienen dazu, den bisher in Turnhallen untergebrachten Geflüchteten eine bessere Wohnperspektive zu verschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung bezieht sich auf Standards hinsichtlich der sozialen Betreuung und Beratung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Künftigen Ausschreibungen soll ein derzeit in Überarbeitung und Aktualisierung befindlicher Mustervertrag zugrunde gelegt werden. [4] Somit befindet sich eine rechtsverbindliche und überprüfbare Implementierung von qualitativen und quantitativen Mindeststandards der sozialen Betreuung in den Unterkünften bereits im Fluss. Zu 6. Mit Hilfe der unter 1 bis 5 beschriebenen Maßnahmen und entsprechenden Steuerungsprozessen soll die berlinweite Philosophie, Unterbringungen in Hostels gänzlich zu vermeiden, umgesetzt werden. Auf der Ebene des Rats der Bürgermeister gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Möglichkeiten einer gesamtstädtischen Steuerung unter Mitwirkung der Bezirke befassen soll. Zielsetzung ist die Implementierung einer sozial ausgewogenen gesamtstädtischen Belegungssteuerung, um die vorgesehenen Standorte im Sinne einer „integrierenden Durchmischung“ zu den bereits vorhandenen Nachbarschaften entwickeln zu können.[5] |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
[1] Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016
[2] Vgl. Rote Nummer 2594 B vom 19. Mai 2016
[3] Vgl. Rote Nummer 2795 vom 18. Mai 2016
[4] Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/18656 AH Berlin zu Betreiber von Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete vom 23. Juni 2016
[5] Vgl. Rote Nummer 2398 M vom 14. Juni 2016
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