Drucksache - VII-0873  

 
 
Betreff: Gesundheitsversorgung für Asylberwerber_innen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 28. BVV am 14.01.15
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 28. BVV am 14.01.15
3. Ausfertigung Antrag SPD, Linke und B´90/Grüne 28. BVV am 14.01.15
4. Ausfertigung Antrag SPD, Linke, B´90/Grüne und Piraten 28. BVV am 14.01.15
VzK§13 BA, ZB 30. BVV am 25.03.15
VzK13 BA, SB 31. BVV am 06.05.2015

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zügig eine Regelung geschaffen wird, die, analog zu dem seit 2005 in Bremen praktizierten Modell, die Gesundheitsversorgung inklusive einer Ausgabe v

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Asylbewerber_innen haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen einen Anspruch auf medizinische Behandlung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              .04.2015

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache-Nr.:
 

                                                                                    in Erledigung der

                                                                                    Drucksache Nr.: VII-0873/15

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Gesundheitsversorgung für Asylbewerber und Asylbewerberinnen sicherstellen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 28. Tagung am 14.01.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0873/15.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass zügig eine Regelung geschaffen wird, die, analog zu dem seit 2005 in Bremen praktizierten Modell, die Gesundheitsversorgung inklusive einer Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber_innen ermöglicht.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales teilte dem Bezirk mit Ihrem Schreiben vom 20.03.2015 folgenden Sachstand zu o. g. Beschluss mit:

 

„Meine Verwaltung hat sich bereits verschiedentlich mit den angeführten Argumenten beschäftigt. Insgesamt wird danach die Einschätzung geteilt, dass ein Chipkartenverfahren den Verwaltungsaufwand beschränken könnte und auch für Leistungsberechtigte und Arztpraxen eine Verbesserung darstellen würde.

 

Das AsylbLG ist mit Wirkung ab 01.03.2015 novelliert worden. Eine Änderung der Vorgaben zur medizinischen Versorgung ist in diesem Zusammenhang nicht erfolgt, jedoch ist der Personenkreis, für den die Vorschriften des AsylbLG anwendbar sind, reduziert worden. Darüber hinaus ist die in § 2 AsylbLG enthaltene Frist deutlich von 48 auf 15 Monate verkürzt worden. Aus diesen Änderungen folgt, dass das Behandlungsscheinverfahren künftig seltener als bisher Anwendung finden wird.

 

Gegenüber den zuständigen Bundesministerien hat meine Verwaltung sich für die Einbeziehung aller Hilfeempfänger in das bestehende Chipkartenverfahren nach § 264 Abs. 2 – 7 SGB V ausgesprochen, das aus rechtlichen Gründen bisher Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII sowie nach § 2 AsylbLG vorbehalten ist. Bei einer Einbeziehung in das bestehende Chipkartenverfahren könnte auf die geltenden Rahmenvereinbarungen Bezug genommen werden. Zudem wäre die Höhe der Vergütung von Gesetzes wegen auf bis zu 5 % begrenzt. Alternativ könnte auch eine Änderung des § 264 Abs. 1 SGB V im Sinne einer Begrenzung der Vergütung auf
5 % der Leistungsausgaben hilfreich sein.

 

Unabhängig von möglichen Weichenstellungen auf Bundesebene wird jedoch mit potentiellen Anbietern sondiert werden, ob unter den derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Chipkarte im Land Berlin eingeführt werden könnte.“

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin für             

              Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen