Drucksache - VII-0866  

 
 
Betreff: Wahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 28. BVV am 14.01.15

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              .12.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Wahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten ist die Nachwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, notwendig:

 

                                                                                                  Mitglied                           

 

 

              1 Vertreter von Vereinigungen,

              die Bedürftige betreuen_______

                            ………………………………

                           

 

 

 

3.  Begründung

 

Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus

 

  • 3 Bezirksverordneten
  • 1 Vertreter der Gewerkschaften
  • 3 Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen
  • 2 Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen, und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

Die Mitglieder des amtierenden Beirats wurden von der BVV am 02.07.2014 für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Eine Vertreterin von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen hat ihre Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten beendet. Somit ist eine Nachwahl für sie erforderlich.

 

Das Diakonische Werk Berlin, Brandenburg, schlesische Oberlausitz sowie die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Berlin-Mitte e.V. wurden angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Nachwahl zu benennen.

Beide nominierten jeweils eine Kandidatin. Zusammen mit der Wahl am 02.07.2014 haben alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Ausnahme der Jüdischen Gemeinde je eine Kandidatin/ einen Kandidaten für die Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten benannt.

 

 

Als Vorschläge für die Nachwahl stehen im Ergebnis zur Verfügung:

 

 

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c AZG)                            Vorschlag Mitglied

AWO Kreisverband                                                                      Frau

Berlin-Mitte e.V.                                                                      Marina Pechardscheck

                                                                                                 

 

Diakonie                                                                                    Frau

Berlin-Brandenburg-                                                        Claudia Weimar

schlesische Oberlausitz                                                        Sozialarbeiterin

                                                                                                 

 

4.  Rechtsgrundlage

§ 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG,

§ 16 Abs. 1 c BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für

                                                                                    Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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