Drucksache - VII-0863  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15, 28. BVV am 14.01.15
VzK § 15 Anlage, 28. BVV am 14.01.15

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:

 

Benennungsabsicht für 7 Privatwege in der Anlage Buchholz im Ortsteil
Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt, in der Anlage Buchholz, Ortsteil Französisch Buchholz, Anschrift: Cevennenstraße 33, Schönhauser Straße 63, in 13127 Berlin, 7 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

1. Fliederblütenweg

2. Mirabellenblütenweg

3. Apfelblütenweg

4. Pflaumenblütenweg

5. Birnenblütenweg

6. Veilchenblütenweg

7. Pfirsichblütenweg

 

Begründung

 

Die Benennung der 7 Privatwege soll auf Antrag einer Interessengemeinschaft von Privateigentümern der Anlage Buchholz erfolgen. Die Interessengemeinschaft besteht aus der überwiegenden Mehrheit von Eigentümern der Anlage Buchholz. Für Flurstücke von Privatwegen, welche sich nicht im Eigentum der anliegenden Eigentümer befinden, liegt zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer dieser Flächen zum Benennungsvorhaben vor. Diese Eigentümer sind der ehemalige Bauträger, die Christburk Haus- und Grundbesitz GmbH und die Niederbarnimer Eisenbahn AG.

 

Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

 

 

 

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die Cevennenstraße 33 / Schönhauser 63 +

interne Wegebezeichnung + Parzellennummer bezeichnet.

Die verwendete Bezeichnung stellt keine offizielle Adresse dar. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit gegenwärtig nicht sichergestellt.

 

Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Buchholz ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich und begründet deshalb die Benennung der 7 Privatwege innerhalb der Anlage Buchholz.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Buchholz.

 

Die Eigentümer haben für die Benennung der Privatwege Blütennamen eingereicht.

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass für die vorgeschlagenen Wegenamen keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Anlage

Benennungsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister

 
 

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