Drucksache - VII-0859  

 
 
Betreff: Neufassung § 1, Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) und Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenAusschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
11.12.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
29.01.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
12.03.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
23.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
28.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
25.06.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
10.09.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
15.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Sabine Röhrbein und Fraktion B´90/Grüne
2. Ausfertigung Antrag BV Sabine Röhrbein, Fraktion B´90/Grüne und SPD 27. BVV am 26.11.14
Beschlussempfehlung BüWoGO 36. BVV am 16.12.15

Die Geschäftsordnung der BVV Pankow für die VII

Die Drucksache VII-0859 ist am 15.10.2015 im Ausschuss behandelt worden

und fand mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme und  0 Enthaltungen nicht die

Zustimmung des Ausschusses.

 

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Pankow für die VII. Wahlperiode wird hinsichtlich des Ausschlusses von Bezirksverordneten in Bezug auf das Verwaltungsverfahrensgesetz folgendermaßen ergänzt:

 

§ 1 Pflichten

...

(3) Bezirksverordnete sind verpflichtet, am Beginn eines Tagesordnungspunktes zu einem Gegenstand Gründe, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren nach dem Verwal-tungsverfahrensgesetz führen würden, offen zu legen. Sie dürfen dann an keinen Ausspra-chen und Entscheidungen zu diesem Gegenstand mitwirken. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an dieser Entscheidung nicht mitwirken.

 

 

 

 

Begründung:

Begründung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO:

 

Nach ausführlicher Beratung und intensiver Beschäftigung mit der Materie kam der Ausschuss mehrheitlich zu der Überzeugung den Antrag auf Neufassung der Geschäftsordnung abzulehnen. Neben der grundsätzlichen Frage, ob an dieser Stelle einen zusätzlicher Regelungsbedarf gegeben ist, spielten vor allem Fragen eine Rolle bezüglich der Anwendung und Auslegung der neuen Regelung. Hier konnten vom Antragsteller nicht alle Bedenken ausgeräumt werden. Schutz vor Missbrauch und die Möglichkeiten zur verteidigenden Stellungnahme sollten bei einer Neufassung wohl deutlicher Berücksichtigung finden.

 

Text Ursprungsantrag BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Pankow für die VII. Wahlperiode wird hinsichtlich des Ausschlusses von Bezirksverordneten in Bezug auf das Verwaltungsverfahrensgesetz folgendermaßen ergänzt:

 

§ 1 Pflichten

...

(3) Bezirksverordnete sind verpflichtet, am Beginn eines Tagesordnungspunktes zu einem Gegenstand Gründe, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren nach dem Verwal-tungsverfahrensgesetz führen würden, offen zu legen. Sie dürfen dann an keinen Ausspra-chen und Entscheidungen zu diesem Gegenstand mitwirken. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an dieser Entscheidung nicht mitwirken.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Im Ergebnis des Vergleichs zur Klage eines Bezirksverordneten gegen das Land Berlin bezüglich seines Ausschlusses von einer BVV-Tagung ist eine Präzisierung der Regelung zum Ausschluss von Bezirksverordneten in der BVV-Geschäftsordnung angezeigt, um künftig bei möglichen Zweifelsfällen ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Verfügung zu haben. In ihren Geschäftsordnungen haben bisher die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (vgl. § 1, Abs. 2: „Bezirksverordnete dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe nach § 11 Abs. 3 BezVG vorliegen. Hält sich ein Mitglied für ausgeschlossen (befangen), ist dies dem Vorsteher/der Vorsteherin mitzuteilen. Die BVV entscheidet über den Ausschluss, wenn Zweifel vorliegen oder das Mitglied der BVV die Unterrichtung des Vorstehers/der Vorsteherin unterlässt.“) und die BVV Lichtenberg (vgl. §10, Abs. 2: „Verordnete dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren führen würden (Anlage 3). Gleiches gilt für Verordnete in Angelegenheiten, in denen sie als Dienstkräfte einer Senatsverwaltung vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der Bezirksaufsicht oder einer möglichen Eingriffsentscheidung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b BezVG) gegenüber der Bezirksverwaltung wahrnehmen oder wahrgenommen haben. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.“) eine adäquate Regelung dafür vorgesehen.

 

 

 

 
 

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