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Drucksache - VII-0855
Siehe Anlage 1
Bezirksamt Pankow von Berlin .2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0855
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhaltung der Felder der Elisabethaue – keine Bebauung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 29. Sitzung am 18.02.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0855 –
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Felder der Elisabethaue erhalten bleiben und nicht bebaut werden.
Sollte die Senatsverwaltung an ihren Planungen festhalten, fordert die BVV das Bezirksamt auf,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu a:
Der Senat von Berlin hat am 22.09.2015 nach § 9 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die landeseigene Wohnungsbaupotentialfläche Elisabethaue zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erklärt und die Verantwortung für die Planung übernommen. Zurzeit wird das Gebiet im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Elisabethaue von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) auf seine Planbarkeit untersucht. Das ISEK soll durch ein Kommunikationskonzept begleitet werden.
Das Bezirksamt prüft in einem noch laufenden Gutachten „Wohnbaukonzept Pankow“ geeignete Flächenstandorte nach ihrer Entwicklungsfähigkeit für den Wohnungsbau. Mit Ergebnissen dieses Gutachtens, die eine Priorisierung von Standorten mit einschließt, wird bis Ende des ersten Quartals 2016 gerechnet. Die Elisabethaue ist Bestandteil des Wohnbaukonzeptes.
Zu b:
Im Rahmen des ISEK Elisabethaue beabsichtigt SenStadtUm die ökologischen, klimatischen und landschaftsräumlichen Rahmenbedingungen des Gebietes gutachterlich zu untersuchen.
Zu c:
Die im Ersuchen der BVV aufgeführten Punkte c 1 bis c 4 sind in der unterzeichneten Absichtserklärung bereits verbindlich verankert und bilden neben anderen Aspekten die Grundvoraussetzung für die weiteren planerischen Überlegungen.
Das Stadtentwicklungsamt nimmt an regelmäßigen Steuerungsrunden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem mit der Erarbeitung des ISEK beauftragten Büro Planergemeinschaft Kohlbrenner e. G. teil. Das Stadtentwicklungsamt wird den Inhalt des Ersuchens der BVV dort einbringen.
Parallel mit der Bearbeitung des ISEK werden fachlich geeignete Büros mit der Bearbeitung der Themenfelder Landschaft/Grün- und Freiflächen, Klimaökologie, Umwelt, Energie und Verkehr durch SenStadtUm beauftragt. Verschiedene Ämter des Bezirksamtes Pankow sind in die Erarbeitung von Aufgabenstellungen für weiterführende Untersuchungen in diesen Bereich beteiligt.
Die BVG befasst sich bereits mit den Vorbereitungen für die planerischen Betrachtungen (verkehrliche Untersuchungen, Kosten-Nutzen-Analysen, Trassenvarianten) zur Verlängerung der M1 und zur Verknüpfung mit der Tram 50 und dem Bus 107.
Das Anliegen des Punktes c 5 wird im Rahmen des Verfahrens des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ zu behandeln sein.
Im April dieses Jahres wurde mit der aktualisierten Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge eine feste Quote für den geförderten Wohnungsbau von mindestens 25 Prozent bei Wohnungsbauprojekten, für deren Realisierung ein Bebauungsplan notwendig ist, eingeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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