Drucksache - VII-0851  

 
 
Betreff: Kindeswohlgefährdungen erkennen, beurteilen und einschätzen können
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss federführender Ausschuss
13.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
27.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 27. BVV am 26.11.14

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht ein Konzept zu entwickeln, um Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kitas und Schulen, Einrichtungen der Frühen Hilfen und Erziehungshilfen (HzE), im Gesundheitswesen und auch in kleineren Trägern der Jugendhilf

 

 

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht ein Konzept zu entwickeln, um Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kitas und Schulen, Einrichtungen der Frühen Hilfen und Erziehungshilfen (HzE), im Gesundheitswesen und auch in kleineren Trägern der Jugendhilfe rechtlich, fachlich sowie methodisch zu schulen. Dies soll mit dem Ziel geschehen, Spuren chronischer psychischer und physischer Misshandlungen, chronischer Vernachlässigung sowie des Missbrauches von Kindern und Jugendlichen besser und schneller erkennen zu können, um eine Risikoeinschätzung abgeben und der Situation angemessen reagieren zu können sowie darüber hinaus langfristig andere Fachkräfte diesbezüglich beraten zu können.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist hierüber halbjährlich zu berichten.

 

Kinder und Jugendliche leiden an den Folgen psychischer und physischer Misshandlungen, chronischer Vernachlässigung sowie Missbrauch

 

 

Kinder und Jugendliche leiden an den Folgen psychischer und physischer Misshandlungen, chronischer Vernachlässigung sowie Missbrauch.

 

Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kitas und Schulen, Einrichtungen der Frühen Hilfen und Erziehungshilfen (HzE), im Gesundheitswesen und auch in kleineren Trägern der Jugendhilfe sind weiter zu bilden bezüglich:

 

  1. Erkennen einer Kindeswohlgefährdung,
  2. Risikoeinschätzung durch qualifizierte Beurteilung der Kindeswohlgefährdung,
  3. Wissen um notwendige Verfahrensschritte und Hilfesysteme,
  4. Systematischem Handeln zum Schutz der Kinder in Gefährdungssituationen

 

mit dem Ziel, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche wahrnehmen zu können sowie darüber hinaus als insoweit erfahrene Fachkraft andere Fachkräfte im Rahmen der Risikoeinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beraten oder perspektivisch beraten zu können.

 

 

 
 

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