Drucksache - VII-0850  

 
 
Betreff: Anpassung der Personalausstattung im Bereich "Integrationsbeauftragte/r für den Bezirk" an gewachsenes Aufgabenspektrum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
04.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
08.01.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
12.02.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 27 BVV am 26.11.2014

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, unverzüglich die Ausstattung des Bereiches »Integrationsbeauftragte/r« um eine Personalstelle zu verstärken

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, unverzüglich die Ausstattung des Bereiches »Integrationsbeauftragte/r« um eine Personalstelle zu verstärken.

 

Bereits seit einigen Jahren ist wahrnehmbar, dass die aus der Stellenbeschreibung »Integrationsbeauftragte/r« ersichtlichen Arbeitsschwerpunkte mit einer Vollzeitstelle nicht ausreichend bearbeitet werden können

Bereits seit einigen Jahren ist wahrnehmbar, dass die aus der Stellenbeschreibung »Integrationsbeauftragte/r« ersichtlichen Arbeitsschwerpunkte mit einer Vollzeitstelle nicht ausreichend bearbeitet werden können. Nicht zuletzt wurde dies im Zusammenhang mit der Verabschiedung und Umsetzung des Berliner Gesetzes zur Partizipation und Integration (PartIntG) deutlich. Derzeit verschlechtert sich diese Situation u.a. aufgrund der gestiegenen Anforderungen, die sich aus den aktuellen Entwicklungen im Bezirk ergeben – sowohl für das notwendige Wirken der Integrationsbeauftragten in die Öffentlichkeit des Bezirkes, den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, als auch für das unabdingbare Wirken innerhalb der Verwaltung. Der Bevölkerungszuzug nach Pankow zeichnet sich seit einigen Jahren, im Gegensatz zu anderen Bezirken Berlins, vor allem dadurch aus, dass hier zu einem sehr erheblichen Teil Menschen aus aller Welt auch ohne jegliches Asylbegehren ihren neuen Lebensmittelpunkt begründen. Von gut 25.000 Menschen, die in den letzten fünf Jahren neu in den Bezirk zogen, stammt die Hälfte aus dem Ausland. Der Anteil von Einwohnerinnen und Einwohnern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit wuchs von 21.477 im Jahr 2009 innerhalb von nur drei Jahren auf 29.193 bis Ende 2012 (Statistisches Jahrbuch Berlin 2010; 2013). In diesen Zahlen noch nicht enthalten sind die der Pankowerinnen und Pankower mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund in der eigenen Biografie sowie die der in den letzten beiden Jahren aufgrund des AsylBLG in Pankow aufgenommenen Menschen.

Zu den sich aus der Spezifik des Pankower Bevölkerungszuwachses ergebenden veränderten Aufgaben für die Tätigkeit der Integrationsbeauftragten gesellen sich weitere. Uns allen bekannt sind die Herausforderungen, vor denen der Bezirk steht: Angesichts der seit einigen Jahren zunehmend notwendig gewordenen Unterbringung, Unterstützung und Integration von sich auf der Flucht befindlichen Menschen muss der Bereich der Integration – aus politischer Perspektive – federführend sein. Die Anzahl der Flüchtlinge wird aller Voraussicht nach, aufgrund der weltweiten Konfliktlagen, weiterhin zunehmen. Angesichts dessen, dass diese Menschen tatsächlich auf unbestimmte Zeit im Bezirk leben und z.B. 75% der geflohenen Kinder auch dauerhaft in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt beibehalten, ist es dringend geboten, dass sich der Bezirk auch mit den dementsprechenden Haushalts- und Personalentscheidungen auf die veränderten Realitäten einstellt, um erfolgreiche Integrationsprozesse und ein gelingendes Miteinander von Zugezogenen und Einheimischen zu befördern. Solange trotz aller Bemühungen bisher diesbezüglich nur unzureichende Ressourcen durch die Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden, muss der Bezirk bei der Personalausstattung des Bereiches »Integrationsbeauftragte/r« in Vorleistung gehen. Dies schließt keinesfalls aus, sich parallel dazu seitens Bezirk und Politik weiterhin um eine, der Funktion einer/s Integrationsbeauftragten angemessene Ausstattung durch Senat und Abgeordnetenhaus zu bemühen.

 

 

 
 

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