Drucksache - VII-0837  

 
 
Betreff: Unerwünschte Fehlsteuerung bei Begutachtungen in der beruflichen Rehabilitation verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
07.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
10.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion, 27 BVV am 26.11.2014

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass bei der Begutachtung im Rehabilitationsverfahren nachfolgende Kriterien beachtet werden:

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass bei der Begutachtung im Rehabilitationsverfahren nachfolgende Kriterien beachtet werden:

 

  1. Die verschiedenen Berufsförderungswerke und privaten Weiterbildungsbetreiber haben Begutachtungen nur in dem Fachbereich auszuführen in denen sie genügend für den Fachbereich geeignetes Fachpersonal beschäftigen. 
  2. Es ist sicherzustellen, dass sich Begutachtungen von Berufsförderungswerken und privaten Weiterbildungsbetreibern nicht interessensgeleitet durch das eigene Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen leiten lassen. Ein Trennungsgebot ist unbedingt herzustellen. Bei der Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit eines Ausbildungsberufes soll nicht nur die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt werden, sondern auch externe Betrachtung des Berufsfeldes mit einbezogen werden.
  3. Die Anforderungen an Berufsförderungswerke und Begutachtungsstellen sollten auf die Transparenz der Organisation hin geprüft werden, die Finanz- und Entscheidungsstrukturen der jeweiligen Träger sind in einem Verfahren transparent zu regeln.

 

Interessensgeleitete Begutachtung vermeiden

 

Interessensgeleitete Begutachtung vermeiden

 

Durch die Privatisierung und Auslagerung von Begutachtungen zu Prüfung der Geeignetheit für bestimmte Ausbildungen wird eine Vermischung von Interessen geschaffen die mit dem Betroffenen nicht mehr viel zu tun haben. Die Begutachtungsparameter, welche Ausbildung für den Betroffenen geeignet ist, orientieren sich in der Realität eher daran, welche Ausbildungen bei dem Begutachtungsträger angeboten werden. Denn die Branche lebt davon. 

 

Rehabilitanten sind für private Weiterbildungsträger ein Geldsegen

 

Eine Ausbildung kostet meist bis zu 40.000,00 €. Entsprechend fallen meist die Begutachtungen aus. Gerade die Berufsförderungswerke stehen in dem Verdacht an tendenziösen Begutachtungen ein Interesse zu haben. Da die zusätzlichen Leistungen, die sie anbieten, zusätzlich finanziert werden und sie hierbei eine Monopolstellung haben. Zusätzliche Leistungen fallen meistens für Menschen mit Behinderungen an, die ein geschütztes Umfeld für ihre Umschulung oder Weiterbildung brauchen. Hierzu können psychologische Beratung und Betreuung gehören, wie auch der Bedarf von physiotherapeutischen Leistungen oder sozialpädagogische Leistungen. Die Ergebnisse der Begutachtungen haben meist nicht sehr viel mit der Neigung des eigentlichen Rehabilitanten zu tun, sondern folgen dem Kriterium der Rehabilitantenbindung an die Einrichtung. Gerade die Berufsförderungswerke bilden ein Konstrukt von undurchsichtigen Verstrebungen, da sie teilweise als gemeinnütziger Verein auftreten und deren Organisation meist unklar ist. Somit ist für den Rehabilitanten meist nicht klar, welche Motivation hinter der Begutachtung steckt. Eine derartige Förderstruktur führt ohne das eine stetige Kontrolle und Überwachung gegeben ist zu Mitnahmeeffekten bei den Trägern und  einer unerwünschten Fehlsteuerung der Förderung die dem Ziel des Gesetzes zuwider läuft. Dem Steuerzahler und dem Beitragszahler gehen durch solche Fehlsteuerungen effektiv Finanzmittel verloren. Es sollten daher die Kriterien der Begutachtung und der Finanzierung der Weiterbildungen überarbeitet werden und ein Qualitätshandbuch für private Weiterbildungseinrichtungen (ähnlich wie bei den freien Trägern der Jugendhilfe oder den Richtlinien des DPWV ) erarbeitet werden, in denen Auflagen zur Offenlegung der Finanz- und Entscheidungsstrukturen vereinbart werden.

 

 
 

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