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Drucksache - VII-0837
Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass bei der Begutachtung im Rehabilitationsverfahren nachfolgende Kriterien beachtet werden:
Interessensgeleitete Begutachtung vermeiden
Durch die Privatisierung und Auslagerung von Begutachtungen zu Prüfung der Geeignetheit für bestimmte Ausbildungen wird eine Vermischung von Interessen geschaffen die mit dem Betroffenen nicht mehr viel zu tun haben. Die Begutachtungsparameter, welche Ausbildung für den Betroffenen geeignet ist, orientieren sich in der Realität eher daran, welche Ausbildungen bei dem Begutachtungsträger angeboten werden. Denn die Branche lebt davon.
Rehabilitanten sind für private Weiterbildungsträger ein Geldsegen
Eine Ausbildung kostet meist bis zu 40.000,00 €. Entsprechend fallen meist die Begutachtungen aus. Gerade die Berufsförderungswerke stehen in dem Verdacht an tendenziösen Begutachtungen ein Interesse zu haben. Da die zusätzlichen Leistungen, die sie anbieten, zusätzlich finanziert werden und sie hierbei eine Monopolstellung haben. Zusätzliche Leistungen fallen meistens für Menschen mit Behinderungen an, die ein geschütztes Umfeld für ihre Umschulung oder Weiterbildung brauchen. Hierzu können psychologische Beratung und Betreuung gehören, wie auch der Bedarf von physiotherapeutischen Leistungen oder sozialpädagogische Leistungen. Die Ergebnisse der Begutachtungen haben meist nicht sehr viel mit der Neigung des eigentlichen Rehabilitanten zu tun, sondern folgen dem Kriterium der Rehabilitantenbindung an die Einrichtung. Gerade die Berufsförderungswerke bilden ein Konstrukt von undurchsichtigen Verstrebungen, da sie teilweise als gemeinnütziger Verein auftreten und deren Organisation meist unklar ist. Somit ist für den Rehabilitanten meist nicht klar, welche Motivation hinter der Begutachtung steckt. Eine derartige Förderstruktur führt ohne das eine stetige Kontrolle und Überwachung gegeben ist zu Mitnahmeeffekten bei den Trägern und einer unerwünschten Fehlsteuerung der Förderung die dem Ziel des Gesetzes zuwider läuft. Dem Steuerzahler und dem Beitragszahler gehen durch solche Fehlsteuerungen effektiv Finanzmittel verloren. Es sollten daher die Kriterien der Begutachtung und der Finanzierung der Weiterbildungen überarbeitet werden und ein Qualitätshandbuch für private Weiterbildungseinrichtungen (ähnlich wie bei den freien Trägern der Jugendhilfe oder den Richtlinien des DPWV ) erarbeitet werden, in denen Auflagen zur Offenlegung der Finanz- und Entscheidungsstrukturen vereinbart werden.
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