Drucksache - VII-0836  

 
 
Betreff: Praktizierte Diskriminierung abschaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
07.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
20.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion, 27 BVV am 26.11.14

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass Menschen in beruflichen Weiterbildungen und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen nicht aufgrund vo

 

Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass Menschen in beruflichen Weiterbildungen und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen nicht aufgrund von Behinderungen, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder Geschlecht, Religion oder Herkunft diskriminiert oder benachteiligt werden. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord und das JobCenter Pankow haben als Rehabilitationsträger und Förderer von Weiterbildungen die diskriminierungsfreie Rehabilitation und Weiterbildung sicherzustellen.

 

Nachfolgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:

 

  1. Die Förderung von beruflichen Ausbildungen und Weiterbildungen sind nicht allein aufgrund des Alters der Betroffenen zu versagen.

 

  1. Bei der Bundesagentur für Arbeit sollten Ansprechpartner für Diskriminierungsbetroffene zur Verfügung stehen, wo auch eine anonyme Beratung und Beschwerde möglich ist. Die Bundesantidiskriminierungsstelle ist in die Planung und Ausgestaltung mit einzubeziehen.

 

  1. Alle Menschen die sich über die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord oder das Jobcenter Pankow in einer Maßnahme der Rehabilitation, Umschulung oder Weiterbildung befinden, sind mit einem Informationsblatt auf diese Stelle hinzuweisen. Dies kann mit der Erteilung des Bildungsgutscheins verbunden werden.

 

  1. Bei der Rechtsstellung von Rehabilitanten und in Weiterbildung befindliche Menschen, wird das AGG angewandt und die Betroffenen werden über den Leistungsanspruch sowie über Nebenleistungen und Möglichkeiten der Leistungsgewährung über andere Leistungsträger umfassend beraten.

 

Die Rechtsstellung von Menschen in Maßnahmen der Rehabilitation und der Weiter-bildung wird sehr ungenügend umgesetzt

 

Die Rechtsstellung von Menschen in Maßnahmen der Rehabilitation und der Weiterbildung wird sehr ungenügend umgesetzt. Die Rehabilitationsträger und Kostenträger tragen die Verantwortung zur Einhaltung des Diskriminierungsschutzes. Diese Verantwortung wird durch Privatisierung und Auslagerung meist an private Weiterbildungsträger abgegeben. Die privaten oder auch halb privaten Weiterbildungsträger interessiert das Thema aber meist nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet leider meistens bei privaten Weiterbildungsträgern keine Anwendung. Gerade die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in Rehabilitationsmaßnahmen im SGB IX tritt hinter dem eigentlichen Schutz eines Arbeitnehmers zurück, denn es gilt das Betriebsverfassungsgesetz für diesen Personenkreis im SGB IX nicht.

 

Diskriminierung ist ein Volkswirtschaftlicher Schaden

 

Viele Weiterbildungen werden aufgrund von Diskriminierungen im Schulalltag oder durch die Träger abgebrochen, damit geht dem Steuerzahler bzw. Beitragszahler viel Geld verloren. 

 

Vielfach werden Menschen von den Rehabilitationsträgern selbst diskriminiert, in dem ihnen eine Umschulung oder Weiterbildung versagt wird, weil sie angeblich zu alt sind und sich das mit 50 Jahren ja nicht mehr für sie lohnen kann. Was die Betroffenen dann mit 50 bis zur Rente mit 67 machen sollen, scheint egal zu sein.

 

 

 
 

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