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Drucksache - VII-0836
Das Bezirksamt setzt sich in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow und im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord dafür ein, dass Menschen in beruflichen Weiterbildungen und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen nicht aufgrund von Behinderungen, ihres Alters, ihrer sexuellen Identität oder Geschlecht, Religion oder Herkunft diskriminiert oder benachteiligt werden. Die Bundesagentur für Arbeit Berlin Nord und das JobCenter Pankow haben als Rehabilitationsträger und Förderer von Weiterbildungen die diskriminierungsfreie Rehabilitation und Weiterbildung sicherzustellen.
Nachfolgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:
Die Rechtsstellung von Menschen in Maßnahmen der Rehabilitation und der Weiterbildung wird sehr ungenügend umgesetzt. Die Rehabilitationsträger und Kostenträger tragen die Verantwortung zur Einhaltung des Diskriminierungsschutzes. Diese Verantwortung wird durch Privatisierung und Auslagerung meist an private Weiterbildungsträger abgegeben. Die privaten oder auch halb privaten Weiterbildungsträger interessiert das Thema aber meist nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet leider meistens bei privaten Weiterbildungsträgern keine Anwendung. Gerade die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in Rehabilitationsmaßnahmen im SGB IX tritt hinter dem eigentlichen Schutz eines Arbeitnehmers zurück, denn es gilt das Betriebsverfassungsgesetz für diesen Personenkreis im SGB IX nicht.
Diskriminierung ist ein Volkswirtschaftlicher Schaden
Viele Weiterbildungen werden aufgrund von Diskriminierungen im Schulalltag oder durch die Träger abgebrochen, damit geht dem Steuerzahler bzw. Beitragszahler viel Geld verloren.
Vielfach werden Menschen von den Rehabilitationsträgern selbst diskriminiert, in dem ihnen eine Umschulung oder Weiterbildung versagt wird, weil sie angeblich zu alt sind und sich das mit 50 Jahren ja nicht mehr für sie lohnen kann. Was die Betroffenen dann mit 50 bis zur Rente mit 67 machen sollen, scheint egal zu sein.
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