Drucksache - VII-0834  

 
 
Betreff: Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen Sanierungsergebnisse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und GrünanlagenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss StadtGrün 27. BVV am 26.11.14
VzK§13 BA, SB 30.BVV am 25.03.15

Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen Sanierungsergebnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Jahren 2006 bis 2009 wurden die Gebäude in der Grünen Stadt modernisiert, nachdem in einem aufwändigen Verfahren der sozialverträgliche Ablauf über den Erlass einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauGB durchgesetz

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                 .2015

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0834

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Grüne Stadt: Nachhaltige Sicherung der sozialverträglichen Sanierungsergebnisse

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0834 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. für das Quartier der „Grünen Stadt“ den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu prüfen,

 

  1. allen Haushalten der „Grünen Stadt“ das in sozialen Erhaltungsgebieten übliche Informationsmaterial im Fall des beabsichtigen bzw. anstehenden Verkaufs des Wohnhauses bzw. der Wohnung zukommen zu lassen,

 

  1. mindestens eine Mieterversammlung im Quartier durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die Mieterinnen und Mieter über die Situation, ihre Rechte und Pflichten sowie den weiteren Rahmen zu informieren,

 

  1. weitergehend eine individuelle Beratung für die Haushalte der Grünen Stadt in angemessenem Umfang zu gewährleisten,

 

  1. darüber hinaus zu prüfen, ob das Bezirksamt aufgrund der besonderen Bedeutung des Quartiers und zur nachhaltigen Sicherung des erreichten sozialverträglichen Modernisierung das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 3 BauGB für Dritte wahrzunehmen.“ –

 

 

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.:

 

Die Wohnungsbestände der Grünen Stadt wurden umfassend modernisiert und sind bereits in Einzeleigentum aufgeteilt. Das Bezirksamt hält aus diesem Grund die Festsetzung einer Erhaltungsverordnung nicht für zielführend. Zum einen kann eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht mehr regelnd auf die Bildung von Sondereigentum einwirken, da diese bereits vollzogen wurde, zum anderen sind nach der Bildung von Einzeleigentum keine größeren Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu erwarten.

 

Zu 2. – 4.:

 

Das Bezirksamt hat am 20.01.2015 die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH beauftragt, die Mieter über die Themen Kündigungsschutz bei Umwandlung in Einzeleigentum, Rechte und Pflichten bei Modernisierung sowie über weitere mietrechtliche Belange, wie Bindungswirkungen von Modernisierungsvereinbarungen, zu informieren. Darüber hinaus wird durch die Mieterberatung eine individuelle Beratung gewährleistet, indem Sprechstunden für die Mieter der Grünen Stadt eingerichtet wurden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Sozialverträglichkeit, wie sie im öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie im Vertrag zum Sozialplanverfahren zwischen dem damaligen Eigentümer und dem Bezirksamt Pankow vom 01.11/ 06.11.2006 vereinbart wurde, auch entsprechend der damaligen Regelungen fortwirkt.

 

Zu 5.:

 

Da für die Wohnungsbestände der Grünen Stadt bereits Einzeleigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebildet wurde, käme das Vorkaufsrecht der Gemeinde auch bei Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht mehr zum Tragen. Gemäß § 24 Abs. 2 BauGB besteht kein Vorkaufsrecht beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister             

 
 

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