Drucksache - VII-0827  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Karower Bahnhofstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 26. BVV am 15.10.14
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 27. BVV am 26.11.14
VzK§13 BA, ZB 29. BVV am 18.02.15
VzK§13 BA, SB 30. BVV am 25.03.15

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Bahnhofstraße in Berlin Karow durchgängig auf kompletter Länge eine Beschränkung de

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bahnhofstraße zählt zu den stark befahrenen Straßen im Pankower Ortsteil Karow

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .03.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0827

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Karower Bahnhofstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27.Tagung der BVV am 26.11.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0827:

 

“Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Bahnhofstraße in Berlin Karow durchgängig auf kompletter Länge eine Beschrän­kung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet wird.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständig­keitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allge­meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßen­netz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempel­hofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.

 

Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:

„Die Drucksache VII – 827 beinhaltet die Ausdehnung vorhandener Tempo 30-Rege­lungen. Die Bahnhofstraße in Karow verbindet die Stadtteile Karow sowie Buch und weiterführend Französisch- Buchholz.

Auch hier wurden bereits verschiedene straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen ge­troffen um die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße zu verbessern. Im Bereich der Grundschule wurde Tempo 30 „Mo-Fr 6-18h“ i.V.m. dem Zeichen „Kinder“ angeordnet. Zusätzlich darf im Bereich zwischen Alt-Karow/ Blankenburger Chaussee bis zum Schrägen Weg am Fahrbahnrand nicht geparkt werden.

In Höhe der Spinolastraße sowie des Hubertusdamms sind jeweils Fußgängerüberwege angeordnet worden, um die Querungen der Fußgänger zu sichern. Gleichzeitig wurde in Höhe des FGÜ Spinolastraße ebenfalls die Geschwindigkeit auf „Mo-Fr 6-18h“ redu­ziert. Am FGÜ in der Nähe des S-Bahnhofs Karow wurde sogar durchgehend eine Ge­schwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Die Unfallstatistik für die Bahnhof­straße bestätigt, dass der Verkehr gut und sicher verläuft. In den letzten 4 Jahren ereig­nete sich lediglich ein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung. Dieser ereignete sich bedauerlicherweise am FGÜ Hubertusdamm. Mit weiteren Maßnahmen wäre dieser nicht zu verhindern gewesen, da dieser auf Fehler beim Fahrzeugführer zurückzuführen ist und dies mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen leider nicht verhindert wer­den kann.

 

Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen sind Einzelfallentscheidungen und können nicht pauschal für einen Straßenzug angeordnet werden. Die Begründung dass sich hier Geschäfte, Restaurants, Kitas, Spielplätze etc. befinden, ist nicht Grund genug eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Bahnhofstraße in Karow anzuord­nen, da diese Bebauung keine Besonderheit zu vielen anderen Hauptverkehrsstraßen im Berliner Stadtgebiet darstellt. 

 

Durch den ruhenden Verkehr am Fahrbahnrand und der nur 7 m breiten Fahrbahn sind erhöhte Geschwindigkeiten ohnehin nicht die Regel. Durch den vorhandenen Gegen­verkehr sind die Fahrzeugführer gezwungen zeitweise auszuweichen. Durch vorhan­dene Gehwegüberfahrten und Ladezonen wird der Fließverkehr ebenfalls immer wieder unterbrochen. 

Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Länge von ca. 1000 m ohne erkennbaren Grund lässt zudem die Akzeptanz bei den Fahrzeugführern verringern. Eine punktuelle Anordnung mit Signalwirkung wird dagegen akzeptiert und die Fahr­zeugführer können den Anordnungsgrund nachvollziehen.

 

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Lärm/ Abgas wurde für den Abschnitt der Bahnhofstraße seitens eines Anwohners bisher nicht bei der Ver­kehrslenkung Berlin beantragt, sodass diesbezüglich auch keine Prüfung eingeleitet wurde.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner              Dr. Torsten Kühne

stellv. Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 
 

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