Drucksache - VII-0800  

 
 
Betreff: Ampelphasen für Fußgänger auf der Prenzlauer Allee verlängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
16.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 25. BVV am 17.09.14
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 27. BVV am 26.11.14
VzK§13 BA, ZB 29. BVV am 18.02.15
VzK§13 BA, SB 30. BVV am 25.03.15

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ampelphasen über die Prenzlauer Allee erlauben an den meisten Fußgängerampeln keine vollständige Überquerung während einer Ampelphase

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                .03.2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0800

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Ampelphasen für Fußgänger auf der Prenzlauer Allee verlängern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27.Tagung der BVV am 26.11.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0800:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Ampelphasen für Fußgänger und Fußgängerinnen an der Prenzlauer Allee überprüft und wenn nötig, verlängert werden, damit ein Übergang in einem Zug möglich ist.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständig­keitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allge­meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßen­netz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempel­hofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.

 

Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:

„Die BVV- Drucksache VII-0800 wünscht die Verlängerung der Ampelphasen für die zu Fuß gehenden an den Lichtzeichenanlagen in der Prenzlauer Allee.

 

Seit Dezember 2014 werden sukzessive alle LSA entlang der Prenzlauer Allee zwi­schen Saarbrücker Straße und der Straße Am Steinberg mit neuen LSA-Steuerungen in Betrieb genommen.

Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden grundsätzlich alle Querungsbedingungen der Fußgänger im üblichen und ausreichenden Maße berücksichtigt. Daher werden nach Abschluss dieser Gesamtmaßnahme für alle Querungsvorgänge von Fußgänger, die – an FG-LSA nach rechtzeitig erfolgter Anforderung - bei Grünbeginn begonnen werden, die Überquerung von Straßenquerschnitten auch über mehrere Teilfurten garantiert.

 

Es gibt allerdings Fälle, in denen bei Anforderungs-Anlagen Zwischenhalte auf einer der Mittelinseln zu Stande kommen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise von einer Mittel­insel aus angefordert wird, und nur der betreffende Überweg Grün erhält, um den Ver­kehr auf der Gegenfahrbahn nicht unnötig aufzuhalten. Wenn aber nun Fußgänger vom Fahrbahnrand her dieses Grün mit nutzen, ohne selbst angefordert zu haben, muss an der zweiten Fahrbahn erneut die Freigabe anfordert werden.

Da die Freigabezeiten des Fahrverkehrs mit den Nachbaranlagen koordiniert sind ("Grüne Welle"), kann es ferner dazu kommen, dass bei einem späten Anforderungs­zeitpunkt die Zeit nach einer Fußgängeranforderung nicht mehr ausreicht, um den Fuß­gänger beide Fahrbahnen überqueren zu lassen. In diesem Fall erhält er ggf. nur am ersten Überweg “Grün“ und muss auch dann am zweiten Überweg das “Grün“ neu an­fordern. Allgemein auffällig ist dagegen allerdings, dass viele Fußgänger die Anforde­rungseinrichtungen gar nicht betätigen und dann sehr lange warten oder aber bei “Rot“ gehen.

Der Spielraum zur Gewährleistung der einzelnen Freigabedauern wird an diesen Anla­gen aber auch über die ÖPNV-Beschleunigung der Straßenbahnen und Busse mitbe­stimmt und damit speziell in Umläufen mit sogenannten ÖPNV-Eingriffen auf ein Min­destmaß zur Querungs-Realisierung beschränkt.

 

Als weiterer einschränkender Umstand ist die Aufhebung der Radwegebenutzungs­pflicht an diesen Anlagen anzuführen, da der Anteil an Schutzzeiten innerhalb eines Umlaufs sich damit erhöht, effizient nutzbare Freigabezeit dadurch verloren geht und die Flexibilität der Steuerung somit aufgrund längerer Programmblöcke eingeschränkt wird.

Die Breiten der Aufstellflächen zwischen Teilfurten sind durch die Mindestmaße nach dem Berliner Straßengesetz fest vorgegeben und bei den Anlagen entlang der Prenz­lauer Allee auch eingehalten. Gleichwohl kann das daraus resultierende Platzangebot für die Aufstellung von größeren Gruppen in Einzelfällen  nicht ausreichend sein.

 

In Bezug auf den regelmäßig vorkommenden Bedarf in dieser Hinsicht wird darauf hin­gewiesen, dass in der Projektierungsphase jeder LSA im Rahmen des Anhörungsver­fahrens zur Lageplanausarbeitung - unter anderem mit den Bezirken - die geographi­sche Lage zu Schul- oder Betreuungseinrichtungen geprüft und ggf. die Einstufung als Bestandteil einer „Schulwegsicherung“ festgelegt wird, um in konkreten Fällen techni­sche und betriebliche Maßnahmen festzulegen. Dabei werden besondere Sicherheits­kriterien in der Schutzzeitenermittlung und der Bemessung der Freigabedauer von Fuß­gängersignalgruppen in der Bearbeitung berücksichtigt.

Für sporadisch auftretenden Bedarf könnten grundsätzlich in Einzelfällen auch beson­dere Berücksichtigungen beispielsweise in Form verlängerter Freigabezeiten im Anfor­derungsbetrieb realisiert werden. Die Anforderung darüber hinausgehender Freigaben, wie etwa die für das Queren größerer Gruppen, erfordert dann jedoch die spezielle Einweisung des Aufsichtspersonals dieser Gruppen von Schutzbefohlenen. Da Eingriffe dieser Art den Bedienungsstandard dann deutlich überschreiten und besondere Pro­grammierungs- und Ausstattungsaufwand erfordern, bleiben solche Lösungen besonde­ren Anlagen vorbehalten. Abstimmungen hierzu gab es bislang an der Prenzlauer Allee jedoch nicht.

Da bekannt ist, dass subjektive Einschätzungen bezüglich der Einhaltung von Que­rungsbedingungen von der absoluten Gründauer jeder einzelnen Furt und nicht von der Dynamik des Querungsvorgangs und der Wahrnehmung des Grünbeginns abhängig gemacht werden, sei abschließend auch nochmals darauf verwiesen, dass die Schutz­zeit eines Fußgängers gegenüber einer unverträglichen Verkehrsgruppe mit “Rot“ be­ginnt. Dies bedeutet, wenn ein Fußgänger bei “Grün“ eine Furt betritt und mit normaler Gehgeschwindigkeit seinen Querungsvorgang fortsetzt, sind die für ihn berücksichtigten Schutzzeiten bis zum Start feindlicher Signalgruppen eingehalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Fußgängergrün unmittelbar nach Betreten der Furt endet.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner              Dr. Torsten Kühne

stellv. Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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