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Drucksache - VII-0800
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0800
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Ampelphasen für Fußgänger auf der Prenzlauer Allee verlängern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27.Tagung der BVV am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0800:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten.
Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet: „Die BVV- Drucksache VII-0800 wünscht die Verlängerung der Ampelphasen für die zu Fuß gehenden an den Lichtzeichenanlagen in der Prenzlauer Allee.
Seit Dezember 2014 werden sukzessive alle LSA entlang der Prenzlauer Allee zwischen Saarbrücker Straße und der Straße Am Steinberg mit neuen LSA-Steuerungen in Betrieb genommen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden grundsätzlich alle Querungsbedingungen der Fußgänger im üblichen und ausreichenden Maße berücksichtigt. Daher werden nach Abschluss dieser Gesamtmaßnahme für alle Querungsvorgänge von Fußgänger, die – an FG-LSA nach rechtzeitig erfolgter Anforderung - bei Grünbeginn begonnen werden, die Überquerung von Straßenquerschnitten auch über mehrere Teilfurten garantiert.
Es gibt allerdings Fälle, in denen bei Anforderungs-Anlagen Zwischenhalte auf einer der Mittelinseln zu Stande kommen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise von einer Mittelinsel aus angefordert wird, und nur der betreffende Überweg Grün erhält, um den Verkehr auf der Gegenfahrbahn nicht unnötig aufzuhalten. Wenn aber nun Fußgänger vom Fahrbahnrand her dieses Grün mit nutzen, ohne selbst angefordert zu haben, muss an der zweiten Fahrbahn erneut die Freigabe anfordert werden. Da die Freigabezeiten des Fahrverkehrs mit den Nachbaranlagen koordiniert sind ("Grüne Welle"), kann es ferner dazu kommen, dass bei einem späten Anforderungszeitpunkt die Zeit nach einer Fußgängeranforderung nicht mehr ausreicht, um den Fußgänger beide Fahrbahnen überqueren zu lassen. In diesem Fall erhält er ggf. nur am ersten Überweg “Grün“ und muss auch dann am zweiten Überweg das “Grün“ neu anfordern. Allgemein auffällig ist dagegen allerdings, dass viele Fußgänger die Anforderungseinrichtungen gar nicht betätigen und dann sehr lange warten oder aber bei “Rot“ gehen. Der Spielraum zur Gewährleistung der einzelnen Freigabedauern wird an diesen Anlagen aber auch über die ÖPNV-Beschleunigung der Straßenbahnen und Busse mitbestimmt und damit speziell in Umläufen mit sogenannten ÖPNV-Eingriffen auf ein Mindestmaß zur Querungs-Realisierung beschränkt.
Als weiterer einschränkender Umstand ist die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an diesen Anlagen anzuführen, da der Anteil an Schutzzeiten innerhalb eines Umlaufs sich damit erhöht, effizient nutzbare Freigabezeit dadurch verloren geht und die Flexibilität der Steuerung somit aufgrund längerer Programmblöcke eingeschränkt wird. Die Breiten der Aufstellflächen zwischen Teilfurten sind durch die Mindestmaße nach dem Berliner Straßengesetz fest vorgegeben und bei den Anlagen entlang der Prenzlauer Allee auch eingehalten. Gleichwohl kann das daraus resultierende Platzangebot für die Aufstellung von größeren Gruppen in Einzelfällen nicht ausreichend sein.
In Bezug auf den regelmäßig vorkommenden Bedarf in dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass in der Projektierungsphase jeder LSA im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Lageplanausarbeitung - unter anderem mit den Bezirken - die geographische Lage zu Schul- oder Betreuungseinrichtungen geprüft und ggf. die Einstufung als Bestandteil einer „Schulwegsicherung“ festgelegt wird, um in konkreten Fällen technische und betriebliche Maßnahmen festzulegen. Dabei werden besondere Sicherheitskriterien in der Schutzzeitenermittlung und der Bemessung der Freigabedauer von Fußgängersignalgruppen in der Bearbeitung berücksichtigt. Für sporadisch auftretenden Bedarf könnten grundsätzlich in Einzelfällen auch besondere Berücksichtigungen beispielsweise in Form verlängerter Freigabezeiten im Anforderungsbetrieb realisiert werden. Die Anforderung darüber hinausgehender Freigaben, wie etwa die für das Queren größerer Gruppen, erfordert dann jedoch die spezielle Einweisung des Aufsichtspersonals dieser Gruppen von Schutzbefohlenen. Da Eingriffe dieser Art den Bedienungsstandard dann deutlich überschreiten und besondere Programmierungs- und Ausstattungsaufwand erfordern, bleiben solche Lösungen besonderen Anlagen vorbehalten. Abstimmungen hierzu gab es bislang an der Prenzlauer Allee jedoch nicht. Da bekannt ist, dass subjektive Einschätzungen bezüglich der Einhaltung von Querungsbedingungen von der absoluten Gründauer jeder einzelnen Furt und nicht von der Dynamik des Querungsvorgangs und der Wahrnehmung des Grünbeginns abhängig gemacht werden, sei abschließend auch nochmals darauf verwiesen, dass die Schutzzeit eines Fußgängers gegenüber einer unverträglichen Verkehrsgruppe mit “Rot“ beginnt. Dies bedeutet, wenn ein Fußgänger bei “Grün“ eine Furt betritt und mit normaler Gehgeschwindigkeit seinen Querungsvorgang fortsetzt, sind die für ihn berücksichtigten Schutzzeiten bis zum Start feindlicher Signalgruppen eingehalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Fußgängergrün unmittelbar nach Betreten der Furt endet.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner Dr. Torsten Kühne stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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