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Drucksache - VII-0798
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0798
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Elterninformation bei Hortgutscheinen verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 14.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0798
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Information für Eltern bei der Beantragung der Gutscheine für die Hortbetreuung, insbesondere für Schulanfänger, in Abstimmung zwischen den Bereichen Schule und Jugend so zu verbessern, dass die Eltern die rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Antragsfristen, kennen und dadurch vor Betreuungsbeginn die Bedarfsbescheide den Eltern zugestellt werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Schülerförderungs- und betreuungsverordnung (SchüFöVO) regelt in den §§ 2 und 3 die Antragstellung für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (Hort). Dementsprechend ist der Antrag mit der Schulanmeldung bei der zuständigen Grundschule abzugeben, in Ausnahmefällen bis 3 Monate vor Schuljahresbeginn (1. August). Grundsätzlich ist für einen Hortplatz eine Bedarfsanerkennung (Hortgutschein) durch das Jugendamt auf der Grundlage einer Antragstellung der Eltern erforderlich.
Alle Bedarfsanerkennungsbescheide könnten spätestens zum Schuljahresbeginn bei den Eltern vorliegen, wenn die Antragstellungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Schulanmeldung erfolgen würden. Über die Dauer der Bearbeitung der Anträge sind keine allgemeingültigen Aussagen möglich, da diese entscheidend davon beeinflusst wird, zu welchem Zeitpunkt die Anträge gestellt werden, ob diese vollständig sind oder Nachreichungen von Unterlagen erforderlich sind und ob bzw. wann diese wiederum von den Eltern nachgereicht werden.
Als Ursache dafür, dass Anträge nach wie vor in nicht unerheblicher Anzahl verspätet gestellt werden, kann nicht der Mangel an Informationen für Eltern gesehen werden. Ausführliche Informationen über die rechtlichen Vorschriften für die Beantragung der ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen erhalten die Eltern auf der Internetseite der Berliner Verwaltung und auch des Fachdienstes Kindertagesbetreuung des Jugendamtes Pankow.
Ergänzend dazu werden in Absprache mit dem Schulamt in den Schulsekretariaten Antragsformulare und ein Informationsblatt zur Antragstellung zur Mitnahme für die Eltern bei der Schulanmeldung ausgelegt. Weiterhin erfolgen regelmäßig Pressemitteilungen des Jugendamtes und Informationen auf der Internetseite des Bezirksamtes, in denen Eltern an die Antragstellung erinnert werden. Beratungsbedarf von Eltern zur Antragstellung wird im Fachdienst Kindertagesbetreuung durch Terminsprechstunden (Online- bzw. telefonische Terminvereinbarung möglich) gewährleistet. Dieses Angebot wird von einem zunehmenden Teil der Elternschaft gern in Anspruch genommen.
Trotz all der genannten Maßnahmen liegen auch in diesem Jahr zum 01.02.1015 nur ca. 50 % der zu erwartenden Anträge vor.
Zusätzlich zur Problematik der verspäteten Antragstellung für Einschüler kommt die steigende Anzahl von Schulrückstellern. Für diese Kinder müssen Eltern einen neuen Kita-Gutschein beantragen. Diese Phänomene fokussieren sich auf einen Zeitraum von Juni bis August d. J. Neben den Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter/innen fallen dann 8 % Dauererkrankungen im Jugendamt erschwerend ins Gewicht. Der Fachdienst wird deshalb auch zukünftig nicht gewährleisten können, dass bei verspäteter Antragstellung pünktlich zum Schuljahresbeginn alle Bedarfsbescheide vorliegen.
Bisher hat das Jugendamt in Absprache mit der Schulaufsicht jedoch stets im Interesse der Kinder entschieden und den Hortbesuch auch bei noch nicht erstellten Bedarfsanerkennungen gewährleistet. Alle Schul- und Hortleitungen wurden darüber informiert.
Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Kindertagesbetreuung des Jugendamtes haben auch ein eigenes Interesse daran, die Informationslage von Eltern zu verbessern und damit auf eine rechtzeitige Antragstellung hinzuwirken. Nicht selten werden sie gerade von verspäteten Antragstellern der Untätigkeit bezichtigt oder verbal persönlich angegriffen.
Der Fachdienst arbeitet deshalb aktuell daran, die Unterstützung der AG gem. § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung von Kindern“ im Bezirk Pankow zu erhalten, Antragsformulare und Informationsblätter bereits in den Kindertageseinrichtungen auslegen zu können.
Für das Haushaltsjahr 2015 werden ca. 7.300 Anträge für die Hortbetreuung und 12.000 für die Betreuung in Kitas erwartet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Jens-Holger Kirchner Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management |
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