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Drucksache - VII-0788
Siehe Anlage
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Bezirksamt Pankow von Berlin . 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung der unbenannten öffentlichen Straße im Abschnitt von der Kleingartenanlage „Neu Berlin“ bis Sigridstraße und in Fortführung die Umbenennung der öffentlichen Straße Syringenplatz im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße in „Am Weingarten“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……………… folgenden Beschluss gefasst:
Im Ortsteil Prenzlauer Berg wird die bisher unbenannte öffentliche Straße, im Abschnitt von der Kleingartenanlage „Neu Berlin“ bis Sigridstraße, benannt und in Fortführung wird die öffentliche Straße Syringenplatz auf der westlichen Seite, im Abschnitt von Sigridstraße bis zur Maiglöckchenstraße, in „Am Weingarten“ umbenannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Be- und Umbenennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 02.04.2014 in der 22. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Der Be- und Umbenennungsantrag wurde vom Förderverein „Weingarten Ber- lin„ e. V. gestellt und damit begründet, dass ortsunkundige Besucher des Weingartens sich sehr häufig mit Problemen der Auffindbarkeit des Schaugartens konfrontiert sehen. (Bei dem Weinschaugarten handelt es sich um ein Projekt in Zusammenarbeit des „Weingarten Berlin„ e. V., dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow und der Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH.) Die Besucher vermuten die Lage des Weingartens zwangsläufig innerhalb des Volksparks Prenzlauer Berg, da die Ecke Syringenplatz/ Sigridstraße in der Örtlichkeit zweimal existiert. Die öffentliche Straße Syringenplatz umsäumt die Fläche des Syringenplatzes jeweils auf der östlichen und der westlichen Seite. Damit erscheinen die Straßenabschnitte „Syringenplatz“ in der Örtlichkeit zweimal, indem sie ab Maiglöckchenstraße V-förmig auf die Sigridstraße zulaufen. Im Ergebnis sind zwei namensgleiche Einmündungen zur Sigridstraße vorhanden.
Weiterhin befindet sich in unmittelbarer Nähe die öffentliche Straße „Syringenweg“, eine zusätzliche Doppelbenennung, welche zu Irritationen in der Örtlichkeit führen kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Senats sind Doppelbenennungen allmählich zu beseitigen.
Der geradlinige Verlauf in der Örtlichkeit der bisher unbenannten Straße zur Straße Syringenplatz auf der westlichen Seite bietet sich zur Verlängerung der Namensgebung und damit zur Verschmelzung des Straßennamens in „Am Weingarten“ an und gibt gleichzeitig einen Hinweis auf den direkten Weg zum Weinschaugarten.
Der betroffene Anlieger wurde schriftlich über das Vorhaben informiert.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 10852. Die zur Be- und Umbenennung vorgesehenen Flächen sind folgendermaßen im Liegenschafskataster erfasst: Flur 115, Flurstücke 186 und 188 (Teilfläche), Flurstück 193 (Teilfläche); Flur 215, Flurstücke 194 u. 197. Die genannten Flurstücke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.
Das Verfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Der Aufwand für Straßennamenschilder einschließlich Pfosten beträgt ca. 960,00 Euro. Die Kosten werden aus dem Kapitel 3800, Titel 52101 in Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes finanziert.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage: Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner
1
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