Drucksache - VII-0788  

 
 
Betreff: Benennung der unbenannten öffentlichen Straße im Abschnitt von der Kleingartenanlage „Neu Berlin“ bis Sigridstraße und in Fortführung die Umbenennung der öffentlichen Straße Syringenplatz im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße in „Am Weingarten“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 25. BVV am 17.09.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           . 2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Benennung der unbenannten öffentlichen Straße im Abschnitt von der Kleingartenanlage „Neu Berlin“ bis Sigridstraße und in Fortführung die Umbenennung der öffentlichen Straße Syringenplatz im Abschnitt von Sigridstraße bis Maiglöckchenstraße in „Am Weingarten“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……………… folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Prenzlauer Berg wird die bisher unbenannte öffentliche

Straße, im Abschnitt von der Kleingartenanlage „Neu Berlin“ bis Sigridstraße,

benannt und in Fortführung wird die öffentliche Straße Syringenplatz auf der

westlichen Seite, im Abschnitt von Sigridstraße bis zur Maiglöckchenstraße, in

„Am Weingarten“ umbenannt.

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

 

 

Begründung

 

Die Be- und Umbenennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 02.04.2014 in der 22. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Der Be- und Umbenennungsantrag wurde vom Förderverein „Weingarten Ber-

lin„ e. V. gestellt und damit begründet, dass ortsunkundige Besucher des Weingartens sich sehr häufig mit Problemen der Auffindbarkeit des Schaugartens konfrontiert sehen. (Bei dem Weinschaugarten handelt es sich um ein Projekt in Zusammenarbeit des „Weingarten Berlin„ e. V., dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow und der Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH.) Die Besucher vermuten die Lage des Weingartens zwangsläufig innerhalb des Volksparks Prenzlauer Berg, da die Ecke Syringenplatz/ Sigridstraße in der Örtlichkeit zweimal existiert.

Die öffentliche Straße Syringenplatz umsäumt die Fläche des Syringenplatzes jeweils auf der östlichen und der westlichen Seite. Damit erscheinen die Straßenabschnitte „Syringenplatz“ in der Örtlichkeit zweimal, indem sie ab Maiglöckchenstraße V-förmig auf die Sigridstraße zulaufen. Im Ergebnis sind zwei namensgleiche Einmündungen zur Sigridstraße vorhanden.

 

Weiterhin befindet sich in unmittelbarer Nähe die öffentliche Straße „Syringenweg“, eine zusätzliche Doppelbenennung, welche zu Irritationen in der Örtlichkeit führen kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Senats sind Doppelbenennungen allmählich zu beseitigen.

 

Der geradlinige Verlauf in der Örtlichkeit der bisher unbenannten Straße zur Straße Syringenplatz auf der westlichen Seite bietet sich zur Verlängerung der Namensgebung und damit zur Verschmelzung des Straßennamens in „Am Weingarten“ an und gibt gleichzeitig einen Hinweis auf den direkten Weg zum Weinschaugarten.

 

Der betroffene Anlieger wurde schriftlich über das Vorhaben informiert.

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 10852.

Die zur Be- und Umbenennung vorgesehenen Flächen sind folgendermaßen im Liegenschafskataster erfasst: Flur 115, Flurstücke 186 und 188 (Teilfläche), Flurstück 193 (Teilfläche); Flur 215, Flurstücke 194 u. 197. Die genannten Flurstücke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

Das Verfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Aufwand für Straßennamenschilder einschließlich Pfosten beträgt

ca. 960,00 Euro. Die Kosten werden aus dem Kapitel 3800, Titel 52101 in Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes finanziert.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                     Jens-Holger Kirchner
Bezirksbürgermeister                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 


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