Drucksache - VII-0757  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg für 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BA, 24. BVV am 02.07.2014

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           .06.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Verteilung der Erträgnisse der Sammelstiftung Kreuzberg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgnissen der Stiftung Kreuzberg bereit

gestellten Mittel in Höhe von 13.300 ? werden für das Haushaltsjahr 2015 in Anlehnung  

an das Vorjahr wie folgt aufgeteilt:

 

 

Beauftragte beim BzBm                                                2.200 ?              

(insbes. Gleichstellungsbeauftragte)

Schul- und Sportamt                                                                      3.300 ?             

Amt für Weiterbildung und Kultur                                                            2.300 ?                           

Jugendamt                                                                                                  3.300 ?                           

Amt für Soziales                                                                                    2.200 ?                               

                                                                                                            13.300 ?

                                                       

Begründung

 

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt.

 

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträgnisse für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

 

-          Fürsorge für Körperbehinderte (Blinden- und Behinderteneinrichtungen)

-          Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-          Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Erziehungs- und Familienberatung, Elternzentrum, Jugendpflegestätten)

-          Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime)

-          Altenhilfe (Seniorenheime, Seniorenwohnhäuser, Seniorenfreizeitstätten)

-          Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

 

 

 

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, da vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

 

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

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