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Drucksache - VII-0748
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Keine Werbung für Tabak und Alkohol!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Mit dem Schlussbericht zur BVV-Drucksache VII-0522/2013 "Keine Werbung für Tabak und Alkohol!" vom 14.01.2014 wurde der BVV unter Punkt 3 u. a. berichtet, das von der BVV angestrebte generelle Verbot auch mit der für Suchprävention zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abzustimmen. Mit Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.05.2014 liegt nun eine abschließende Positionierung zum Sachverhalt vor, die hier wie folgt wiedergegeben wird:
Die Werbung für Produkte wie Tabak oder Alkohol ist derzeit nicht vollumfänglich verboten. Ein generelles Werbeverbot für Tabak und Alkohol würde sich gezielt gegen einzelne Wirtschaftsbereiche richten. Insofern sollte ein Ausschluss auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden können. Für die Tabakwerbung besteht ein generelles Verbot hinsichtlich der Werbung in der Presse, im Hörfunk und Fernsehen. Die Tabakwerbung auf Plakaten oder sonstigen Werbeflächen im Außenbereich wurde jedoch noch nicht gesetzlich verboten. Insofern erscheint es aus jetziger Sicht fraglich, einen darauf gerichteten generellen Verzicht in einer Verwaltungsvorschrift wie der "VV Werbung" zu verankern.
Unbenommen der o. g. Darlegung ist es den vom Geltungsbereich der VV Werbung betroffenen Dienststellen des Landes Berlin überlassen, im Rahmen der eigenen Ressourcenverantwortung, Orte oder Medien für Werbung zu vermarkten oder dies speziell für Sucht- und Genussmittelwerbung zu unterbinden. Das gilt auch für den Bezirk Pankow, dem es freisteht, Orte oder Medien nicht für derlei Werbung zu vermarkten bzw. nicht zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund sieht die Senatsverwaltung für Finanzen weder eine zwingende Notwendigkeit noch eine rechtssichere Option, die angeregte Änderung der VV Werbung vorzunehmen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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