Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0728
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass bei Eisregen und Blitzeis auf den Gehwegen von den Streupflichtigen auch Streusalz eingesetzt werden darf, um das Verletzungsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger auf den Gehwegen zu minimieren und der Streupflicht nachzukommen. Auf Hauptverkehrsstraßen ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen bereits üblich Streusalz einzusetzen. Für Gehwege besteht diese Möglichkeit bisher nicht. Bedingt durch Eisregen bzw. Blitzeis entstehen für Fußgänger auf den Gehwegen sehr schwer zu bewältigende Verhältnisse. Diese Witterungsverhältnisse führen nicht selten zu zum Teil schwerwiegenden Verletzungen, wie in diesem Jahr zahlreich geschehen. Eine solche Wetterlage bedeutet für die Berliner Feuerwehr und die Krankenhäuser einen Ausnahmezustand. Die Möglichkeit des Einsatzes von Streusalz ist geeignet die Gefahren bei Eisregen und Blitzeis zu minimieren und ist bereits in Städten z. B. Frankfurt Main, Braunschweig, Chemnitz, Heilbronn und Leipzig rechtlich möglich. Der Bezirk Pankow sollte diesem Beispiel folgen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |