Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0716
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Car-Sharing-Stellplätze besser gegen Fremdparken schützen (II) |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0716
- “Umgehend mit den Car-Sharing-Unternehmen, die am Pankower Car-Sharing-Projekt beteiligtet sind, Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, modellhaft auf Car-Sharing-Stellplätzen, die besonders von dem Problem mit dem Fremdparken betroffen sind, zusätzliche farbliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, wie in der Studie „ParkenBerlin“ von 2008 empfohlen. Die Kosten sind – wie in der Drs. VII-0581 von der BVV beschlossen – von den beteiligten Car-Sharing-Unternehmen zu tragen.
- Weiterhin Vorschläge zu erarbeiten, wie das Problem mit dem Fremdparken auf Car-Sharing-Stellplätzen zu lösen ist. Dabei sind Erfahrungen u.a. aus der Stadt Bremen in die Problemlösung einzubeziehen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hatte bereits in seinem ersten Zwischenbericht im Herbst 2014 eine Überprüfung der angeordneten Standorte für Car-Sharing-Angebote angezeigt, die in der Folgezeit auch durchgeführt worden sind. Diesbezüglich konnten weder bei den Rahmenmarkierungen noch den notwendigen Beschilderungen nach StVO Defizite festgestellt werden. Des Weiteren wurde sich nach Rücksprache mit der Oberen Straßenverkehrsbehör-de bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verständigt, die Ergebnisse der Gesetzesinitiative zur Bevorrechtigung des Carsharing Ebenso darf das Bezirksamt darauf hinweisen, dass es seit Einrichtung der Sonder-stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge im Bezirk Pankow keinerlei Beschwerden bzgl. Fremdparkens gegeben hat, auch sind dem Bezirksamt keine Informationen bekannt, dass die Carsharing-Unternehmen aufgrund vermehrten Fremdparkens auf den teileingezogenen Carsharing-Parkplätzen von der Möglichkeit des Abschleppens Gebrauch gemacht hätten. Das Bezirksamt stellt abschließend fest, dass sich in den letzten Jahren der Carsharing-Markt weiter entwickelt hat. Die Notwendigkeit der Stationierung an festgelegten Plätzen ist heute durch den zunehmenden Einsatz von Mobilfunk und Smartphone bei den Nutzern nicht mehr unbedingt gegeben. Trotz erheblichen Zuwachses von Carsharing-Angeboten im Stadtgebiet, die sich an der gestiegenen Anzahl solcher Fahrzeuge im Straßenraum leicht beobachten lässt, hat es in den vergangenen drei Jahren keinerlei zusätzliche Anträge auf dauerhafte stationsgebundene CarsharingStellplätze gegeben. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
Legende
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