Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0692
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0692
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit an der Tram- und Bus- Haltestelle S+U-Bhf Pankow herstellen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0692
„Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit an der Tram- und Bus-Haltestelle S+U-Bhf Pankow (Richtung Norden) herzustellen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Dem Bezirksamt ist die problematische Situation am S+ U Bahnhof Pankow (Bus- und Straßenbahnhaltestelle Fahrtrichtung Norden), insbesondere im Berufsverkehr durch den hohen Fahrgastwechsel, durchaus bewusst.
Deshalb haben Abstimmungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit mit den zuständigen Verwaltungen (Verkehrslenkung Berlin (VLB), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, BVG Bus und Straßenbahn, Polizei) stattgefunden. Hierbei wurden verschiedene Vorschläge zur Vermeidung ungesicherter Straßenquerungen von Fahrgästen zwischen dem Ostausgang des S+ U- Bahnhofes und der Bus- und Straßenbahnhaltestelle Fahrtrichtung Norden sowie zur Vergrößerung der durch die Fahrgäste nutzbaren Flächen im Haltestellenbereich beraten.
Nach Angaben der BVG sind bisher 3 Verkehrsunfälle seit Fertigstellung registriert worden, die sich durch verkehrswidrige Querungen der Fußgänger vom Haltestellenbereich in Richtung S+ U- Bahnzugang ereigneten. Die Unfallstatistik der Polizei bestätigt die unauffällige Unfallsituation zwischen den Lichtzeichenanlagen Berliner Straße/ Florastraße bzw. Berliner Straße/ Granitzstraße. Auch seitens der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) wird die Situation auf der Haltestelle in Spitzenzeiten zwar als beengt, jedoch nicht als gefährlich eingestuft. Durch die TAB erfolgte der Hinweis, dass jedoch keine weiteren Fahrgastzuwächse zum Haltestellenbereich verlagert werden. Diesbezüglich wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, ÖPNV- Aufgabenträger VII C 23 mitgeteilt, dass derzeit keine zusätzlichen Linien geplant sind. Taktverdichtungen der bereits verkehrenden Straßenbahn -und Buslinien sind während der Hauptverkehrszeit aufgrund der begrenzten Fahrzeugverfügbarkeit nicht realisierbar.
Der BVG wurde vorgeschlagen, durch Leithinweise auf der Haltestelle (z.B. über die Daisy‑Anzeiger mit "Bitte auch hinteren Wartebereich nutzen") zu einer Entzerrung des vorderen Haltestellenteils beizutragen. Da eine grundsätzliche Verbreiterung der Bus- und Straßenbahnhaltestelle Fahrtrichtung Norden aufgrund der Platzverhältnisse unter dem Brückenbauwerk nicht möglich ist, werden durch die BVG weitere Maßnahmen, wie u. a. schmalere Haltestellensäule und Reduzierung von Sitzgelegenheiten derzeitig geprüft.
Der Einbau eines Schutzgitters im Bereich des Ostausganges des S+ U- Bahnhofes zwischen dem baulichen Radweg und Gehweg wird u. a. wegen der daraus resultierenden Verkehrsraumeinschränkung für Fußgänger und einer nicht realisierbaren Kontrolle der dauerhaften Schließung der vorhandenen Feuerwehrzufahrt vom Bezirksamt abgelehnt. Vor dem Umbau der Berliner Straße befand sich im Bereich der Feuerwehrzufahrt ein Schutzgitter mit verschließbarem Schiebetor. Es bestehen somit Erfahrungen des Umgangs mit der "Altanlage" vor dem Umbau der Berliner Straße. Auch damals wurden, bereits ohne direkte Wegebeziehung zu einem Haltestellenbereich, die verschiedenen und mehrfach angebrachten Schließmechanismen des Schiebetores im Bereich der Feuerwehrzufahrt zerstört, das Gitter geöffnet und der Bereich als Fußgängerquerung genutzt. Für die so entstandene nicht verkehrssichere Lage wurde im Anschluss durch die örtliche Polizei wie auch durch die Straßenverkehrsbehörde das ehemalige Tiefbauamt Pankow verantwortlich gemacht. Dies gilt es, auch in Anbetracht eventueller Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin, zukünftig zu vermeiden. Weiterhin sind auch bei einem geschlossenen Schutzgitter Querungen über dieses Gitter zu erwarten, welche dann Ausweichmanöver des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit erheblichem Verletzungsrisiko der Beteiligten nach sich ziehen könnten. Ein erweiterter Vorschlag zur Vermeidung des Abstellens von Fahrrädern mit Hilfe des Einbaus von transparenten Seitenscheiben ist nicht durchführbar. Bei den bisher im Land Berlin angewandten baulichen Varianten besteht immer ein Spalt in den Bereichen der Pfosten wie auch des oberen Querholms, in welche spielend ein Fahrradschloss eingeführt und ein Fahrrad angeschlossen werden kann und somit zu einer Einschränkung der Verkehrsräume für die Fußgänger führt. Diese dann zu erwartende Verkehrsraumeinschränkung wäre hier absolut kontraproduktiv, da sie Fußgänger noch mehr verleiten würde, sich andere Wege durch oder über das Gitter zu suchen.
Von Seiten des Bezirksamtes wird ein Vorschlag zur Aufstellung von Hinweisschildern (nach dem "Vorbild" Wilhelmsruher Damm) aufgenommen.
Zur Erhöhung der Sicherheit werden beidseitig lesbare große Hinweistafeln mit Abbildung des Verkehrszeichens VZ 101 StVO Gefahrenstelle und mit dem Text „ Erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger Bitte Ampel benutzen“ und Richtungspfeil am Ostausgang des U- Bahnhofes Berliner Straße montiert. Derzeitig erfolgt hierzu die Bestellung.
Für weitere Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit sieht das Bezirksamt im Rahmen seiner Verantwortung derzeitig keine Möglichkeiten.
Bei einem späteren Umbau des Bereiches Granitzstraße/ Berliner Straße zur verkehrlichen Anbindung des "Krieger-Geländes" werden dann auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für diesen Haltestellenbereich bestehen und genutzt werden.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |